Nexus One Euphorie und Verantwortung in Foren

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Hier spricht Google nur von der EU, also nicht UK. Damit ist die Rechtslage im Falle des Imports auf eurer Seite.
 
"If you are a purchaser of the Device in the EU, you are entitled to a two-year warranty for parts, labor, and service."
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..ist glaube ich der wichtige Satz. Ausschlaggebend müsste aber die BILLING-Adresse und nicht die Lieferadresse sein. Lieg ich da jetzt endlich richtig?
Lg, Tommy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausschlaggebend ist die Lieferadresse eines Landes das offiziell zu den Ländern gehört in die Googlw das N1 liefert. Also z.B England 24 Mon. Deutschland- da nicht offfiziell beliefert, 12 Monate US Garantie.
 
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BananaJoe schrieb:
Hier spricht Google nur von der EU, also nicht UK. Damit ist die Rechtslage im Falle des Imports auf eurer Seite.
UK ist in der EU!! ;)

Ausschlaggebend ist die Lieferadresse eines Landes das offiziell zu den Ländern gehört in die Googlw das N1 liefert. Also z.B England 24 Mon. Deutschland- da nicht offfiziell beliefert, 12 Monate US Garantie.
Das wage ich zu bezweifeln, weil dann ja jeder in den US sich einen "deutschen Paten" suchen könnte... ;) Und das Handy würde ja nie die US verlassen...

Bin mir sicher, dass es bei der Borderlinx/UK Variante keine Probleme geben kann, da dann sowohl Liefer- als auch Rechnungsadresse in der EU liegen.
 
Garantie ist ne freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung ist Rechtsanspruch.
 
Reservist schrieb:
Garantie ist ne freiwillige Leistung des Herstellers

Du hast aber auf Garantie ebenfalls einen Rechtsanspruch, sobald sie dir im Kaufvertrag zugestanden wird.
 
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