Also ich hab mich mit dem Thema Versicherungen und den verschiedensten Angeboten beschäftigt und mehr oder weniger alle schließen die wohl gängigsten Probleme die bei mir auftreten könnten wohl aus.
Im Prinzip ist dies bei allen ausgeschlossen und ersetzt wird nur der Zeitwert.
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§ 3 Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht nicht für:
1. Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie durch elementare Naturereignisse oder Kernenergie;
2. Schäden:
a) durch Abhandenkommen Liegenlassen, Vergessen und Verlieren;
b) durch dauernde Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung;
c) durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse;
d) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Gerätes;
e) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
f) an Leuchtmitteln und Röhren und damit fest verbundenen Baugruppen, Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus;
g) für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; es sei denn, es handelt sich um Schäden gemäß § 2 Ziff. 1d);
h) durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versicherten oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes.
3. Glasbruchschäden an Ceran-Kochfeldern;
4. unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden;
5. Leistungen, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden;
6. Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden.
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Ich bin also zum Schluß gekommen, dass wenn ich mir ein 500€ Handy leisten kann, i
st es zwar Scheisse wenn ich es verliere oder es außerhalb der Garantie kaputt geht...aber es ist ja nur ne "Spielzeug" und bedroht nicht meine Existenz wenn es weg oder kaputt is.
Ich lass es also mit dem versichern...trotzdem vielen Dank für eure Hilfen bzw. Antworten!