2 Jahre Garantie auf fest eingebauten Akku !!!

Cyrus791 schrieb:
Was ist denn eigentlich besser - den Akku mehr oder weniger entladen lassen und dann komplett aufladen oder immer mal wieder zwischenladen?
Habe eigentlich gedacht, ersteres wäre besser für den Akku?!

Und 1000 Ladezyklen erreicht man bei einem Smartphone eigentlich ziemlich schnell. Pro der Woche lade ich bpsw. mindestens 10x, also schaffe ich den Wert locker innerhalb von 2 Jahren.

Also das mit dem komplett aufladen ist nicht so dramatisch wie das komplett leer werden lassen. Ich lade mein Handy beispielsweise schon immer auf 100% weil es meistens lädt während ich schlafe. Man sollte jedoch zumindest darauf achten, dass es nicht immer komplett leer wird. so ab 30 oder 25 % aufladen wäre gut. Man kann naürlich auch mal darunter gehen ohne dass gleich der Akku hops geht. Aber *auf Dauer* sollte man zusehen, dass man schon früher wieder auflädt. Eine vollständige Tiefenentladung, die den Akku wirklich zerstören könnte sollte *normalerweise* aufgrund der Schutzelektronik eigentlich sowieso nicht so ohne weiteres möglich sein. Dazu müsste man den Akku schon wirklich so leer machen wie es geht und ihn dann Monate lang herumliegen lassen. Für eine längere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus empfiehlt sich eine Ladung von etwa 40 % und hohe Temperaturen bekommen ihm wie schon erwähnt auch nicht gut, also in der prallen Sonne liegen lassen empfiehlt sich nicht.

Bezüglich der Ladezyklen ist zu beachten: Einmal aufladen ist nicht gleich ein Ladezyklus. Wenn dein Akku beispielweise bei 50% war, du ihn dann einmal komplett auflädst und abermals bis 50% entleerst und dann wieder komplett auflädst, dann ist das nur EIN Ladezyklus (2 x 50% = 100%).


@ Deerhunter: also es gelten meines Wissens in der Tat eigentlich 2 Jahre Sachmängelhaftung, das Problem ist nur die Beweislastumkehr: in den ersten 6 Monaten wird angenommen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, in den 18 Monaten danach kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen, DASS der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Was im Falle eines kaputten Akkus beispielsweise für den Otto-Normal-Verbraucher nahezu unmöglich sein dürfte. Siehe: Gewährleistung
 
  • Danke
Reaktionen: Cyrus791
@DroydFreak: Ja, natürlich gilt die Beweislastumkehr. Darum ging es jedoch nicht, sondern um die Aussage, dass Verschleißteile von der Gewährleistung ausgeschlossen seien.
Zu dem Thema hatte ich hier vor längerer Zeit mal einen Leitfaden geschrieben: [OFFURL]https://www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html[/OFFURL]
Aber auch die Beweisbarkeit nach Beweistlastumkehr ist oftmals einfacher als vermutet.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: DroydFreak
Deerhunter schrieb:
...
Darum ging es jedoch nicht, sondern um die Aussage, dass Verschleißteile von der Gewährleistung ausgeschlossen seien.
...

Das hast du falsch verstanden, es ging darum dass der Verschleiß der Verschleißteile ausgeschlossen ist, denn der ist kein Mangel.
Je nach Benutzung, kann ein LiIo Akku nach zwei Jahren durch natürlichen Verschleiß aber schon einen Großteil seiner ursprünglichen Kapazität verloren haben, was dann nicht durch die Gewährleistung/Sachmängelhaftung abgedeckt wäre und hier greift dann die Garantie von HTC. Bei Elektrofahrrädern gibt es sowas ähnliches, da wird einem vom Hersteller teilweise garantiert, dass der Akku nach 24 Monaten noch minimal 80% seiner Nenn-Kapazität hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Danke
Reaktionen: Pearli
Erebos schrieb:
...dass der Verschleiß der Verschleißteile ausgeschlossen ist, denn der ist kein Mangel....

Das steht ausser Frage.
Ich bezog mich jedoch ausdrücklich auf diese Aussage (vgl. o.a. Zitat), die die vorhergehende Aussage von O'Neil nachdrücklich verneint und eben falsch ist:

Adria schrieb:
ONeill schrieb:
Richtig, und für die Akkus gilt, ob nun fest eingebaut oder nicht, eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren, wie für das Gerät auch ;)
...

Nein, die Gewährleistung gilt im allgmeinen nur auf Geräte teile, die nicht zu den Verschleißteilen gehören. Das heißt, der akku fällt da raus. ....

Mit dieser Aussage hat sich Adria schlichtweg vergaloppiert, was jedem mal passieren kann.
 
Deerhunter schrieb:
Aber auch die Beweisbarkeit nach Beweistlastumkehr ist oftmals einfacher als vermutet.

Hmmm, da dachte ich eben immer hat man halt eher schlechte Karten. Bin ja aber auch nur Laie was das angeht. Was ich so gehört habe ist die Beweisbarkeit dann eigentlich nur durch irgendwelche teuren Gutachten gegeben, oder was hätte man da sonst noch für Möglichkeiten?
 
DroydFreak schrieb:
Hmmm, da dachte ich eben immer hat man halt eher schlechte Karten. Bin ja aber auch nur Laie was das angeht. Was ich so gehört habe ist die Beweisbarkeit dann eigentlich nur durch irgendwelche teuren Gutachten gegeben, oder was hätte man da sonst noch für Möglichkeiten?

Keinesfalls muss man mit Gutachten arbeiten, es kommt lediglich darauf an, seinen Anspruch bis zur vollen Überzeugung, zumindest aber glaubhaft, vortragen zu können. Das kann beispielweise über eine vergleichende Betrachtung, empirische Daten o.ä. geschehen.
Am Beispiel eines verbauten Akkus: Wenn ein verbauter Akku nach 8 Monaten nur noch eine deutlich(!) geringere Kapazität hat, als üblicherweise anzunehmen, kann der Vergleich zu anderen Geräten gleicher Bauart schon als ausreichender Beweis gelten, um ihn im Rahmen der Sachmängelhaftung auszutauschen.
Bewegt sich die Kapazitätsabnahme im Rahmen der üblichen Alterung (5-10%/Jahr), ist es kein Fall für die Sachmängelhaftung.
Klassisch ist z.b. bei Akkus das Ausfallen einzelner Zellen, was man mit einem einfachen Messgerät relativ leicht nachweisen kann - auch das wäre hinreichend.
 
So ganz einleuchten tut mir das so aber noch nicht... wenn wir mal beim Beispiel des Akkus bleiben: man kann also durch vergleichende Betrachtung mit anderen Geräten gleicher Bauart nachweisen, DASS ein Akku einen Mangel aufweist und nicht nur einfach im Rahmen der normalen Alterung schwächer geworden ist. Gut, aber wo ist da nun der Beweis, dass dieser bewusste Mangel bereits *bei Übergabe* vorlag und nicht erst im Nachhinein durch was auch immer genau entstanden ist? Das ist doch das entscheidende wenn ich das Ganze richtig verstanden habe.
 
DroydFreak schrieb:
... Gut, aber wo ist da nun der Beweis, dass dieser bewusste Mangel bereits *bei Übergabe* vorlag und nicht erst im Nachhinein durch was auch immer genau entstanden ist? Das ist doch das entscheidende wenn ich das Ganze richtig verstanden habe.

Der Begriff "Beweis" wird in diesem Zusammenhang gern falsch verstanden - Beweis ist hier nicht zwangsläufig eine blanke Lötstelle oder sonstige physikalisch messbare Grösse, sondern ergibt sich aus der schlüssigen Argumentationsführung.
 
Mit anderen Worten, der Akku muss schon von Anfang an nicht ganz in Ordnung gewesen sein, weil sonst der betreffende Mangel zum Zeitpunkt X gar nicht hätte auftreten können/dürfen?
 
DroydFreak schrieb:
Mit anderen Worten, der Akku muss schon von Anfang an nicht ganz in Ordnung gewesen sein, weil sonst der betreffende Mangel zum Zeitpunkt X gar nicht hätte auftreten können/dürfen?

Ja, beispielsweise. Gerade was Akkus angeht, gibt es ggf. zudem jede Menge Vergleichsfälle aus der Vergangenheit, die man heranziehen kann.
 
  • Danke
Reaktionen: DroydFreak
hört mal auf zu chatten und regelt das per pn!
 

Ähnliche Themen

A
  • Archon776
Antworten
2
Aufrufe
154
Archon776
A
A
Antworten
7
Aufrufe
672
Archon776
A
magnumthevoice
Antworten
0
Aufrufe
685
magnumthevoice
magnumthevoice
Zurück
Oben Unten