Display schwarz mit weißen Streifen: was nun?

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RichiRay

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Hi Leute! (und vorallem Htc Desire Technikcracks)

Ich find mein Desire schon geil, aber seit gestern scheint etwas am Display kaputt zu sein. Vorne weg, die Sufu ergab 20 Seiten auf dennen ich blinder aber keinerlei ähnliches gefunden habe. Bitte gebt mir nur den link falls es zu diesem Problem schon lösungen gibt.



Wenn ich es anschalte kommt kein pinker ring und so sondern es bleibt schwarz(beleuchtet) und dann kommen da mal mehr mal weniger weiße streifen. Mehr tut sich nichts nur eben Streifenkino.

Ein Freund meinte das es ein Displaywackler (so nannte er es) sein kann. Also ein paar leichte schläge in die Flache hand haben ergeben, dass es jetzt mehr weiße streifen sind.

Frage nummer eins: Jemand der sich auskennt kann mir doch bestimmt sagen ob es das Display oder dieser uminöse displayfaden ist oder? (also wir waren soweit einen software schaden auszuschließen, verbessert mich *bitte bitte* wenns doch einer is) Sollte SLCD sein und ja wir wollens selbst reparieren, da es gerootet ist bleibt mir ja ncihts anderes übrig ODER?

das wäre der Punkt der mich zu Frage zwei bringt.

Frage nummer zwei: Gibt es evtl eine möglichkeit mit kaputtem Display alles auf werkseinstellung zu stellen? (Dann könnte ichs einschicken und erspar mir viel stress und angstschweiß und wahrscheinlich auch geld und nerven) oder sonst irgendwie eine möglichkeit?

Frage nummer drei: Was ist da überhaupt passiert? Ich bin mir zu 100% keines Sturzes, überhöhte oder zu niedrige Temperatur aussetzung, krafteinwirkung oder sonst irgendeinem schädlichen verhalten, bewusst. ES WAR SOGAR IN DER VERDAMMTEN TASCHE

Maaan ich würde gerne wieder tapatalk verwenden und hrb zocken und und und bitte helft mir!

Vielen Dank
 
Mobiler Zebrastreifen, hat doch was :flapper:


Konnte ich mir nun nicht verkneifen :scared:
 
vallain 0.9...kjetal...wenns net meins wäre würd ich das übelst lustig finden.

Hab ja auch gedacht des könnte am rom liegen es hat aber jetzt scho 2-3 wochen funktioniert und in den h-boot komm ich auch nicht da da auch die streifen sind
 
thyron der link is das richtige problem...aber da gabs keine lösung...aber wie man an dem foto sieht schauts echt bitter aus...so auch bei mir. Wo sind die Profitechniker??? Bitte helft mir!!! Ich hab nich mal ein ersatzhandy da!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wirst du um eine Reperatur nicht drumherumkommen, da das hardwarebedingt ist.
 
naja es geht ja drum WAS zu reparieren ist...obs nur das display band is obs an panels liegt oder doch ein komplettes display her muss...echt kacke das ichs nicht einfach einschicken kann
 
RichiRay schrieb:
naja es geht ja drum WAS zu reparieren ist...obs nur das display band is obs an panels liegt oder doch ein komplettes display her muss...echt kacke das ichs nicht einfach einschicken kann
Wieso reklamierst Du es nicht einfach bei Deinem Händler?
 
Da er sein (vermutlich Telekom->rosa Kringel) Handy gerooted hat.
Hast du S-Off?
Dann könntest du evtl. ein wenig "blind" den original Zustand herstellen und abgeben...
 
TheHorst schrieb:
Da er sein (vermutlich Telekom->rosa Kringel) Handy gerooted hat.
Das hat doch nichts mit der Gewährleistung zu tun. :confused:
 
Gingerfred schrieb:
Das hat doch nichts mit der Gewährleistung zu tun. :confused:

Er hat den Urzustand des Handys verändert...
 
TheHorst schrieb:
Er hat den Urzustand des Handys verändert...
Ja und? Das macht man mit jeder Softwareinstallation.
Diese Legende ist wohl auch nicht kleinzukriegen. :thumbdn:

Würde der Fehler auf seiner "Änderung des Urzustands" beruhen, wäre es natürlich was anderes - aber auch das ist völlig normal.
Wo steht in den Garantiebestimmungen ein entsprechender Hinweis? Und wo steht das im für die Gewährleistung zuständigen BGB?
 
Gott sei dank kommt die Unterhaltung ins rollen. Ich bin hier echt am sack mit nem kack nokia n73 *würg*

Also beim Händler (the Phonehouse) gabs nur 2 Wochen in der ich das handy zurückschicken konnte.

Also wenn hier irgendjemand meint man könnte ein gerootetes handy einschicken ohne das am nächsten morgen gleich grüne männchen klingeln, der soll bitte auch dazu sagen warum das geht. (Stichwort Apps;-) )

Klar würd ich gern meine händlergarantie ausnutzen.

Um nochmals klarzustellen vallain 0.9 lief ungefähr 2-3 wochen und da ich nicht in den h-boot komm bin ich überzeugt es liegt an der hardware. aber ich kann doch nicht mein handy vollgepackt mit den ganzen dingen einschicken ODER?

bitte auch links mit ähnlichen fällen wenn es da wirklich keine Probleme

Zum Händler schicken will ich auch gar nicht da ich da meinen schaden selbst zahlen muss ergo kann mir auch mein kumpel des ding fix machen. WENN ICH WÜSSTE WAS GENAU KAPUTT!

Vielen Dank an alle die mir bei diesem Scheißproblem weiterhelfen
 
RichiRay schrieb:
Also beim Händler (the Phonehouse) gabs nur 2 Wochen in der ich das handy zurückschicken konnte.

Das hat nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun, sondern ist der Testzeitraum gemäß Fernabsatzregelung, alles andere hat hier mal einer zusammengeschrieben:

Deerhunter schrieb:
Gewährleistung / Sachmängelhaftung:

Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweilgen Garantiebestimmungen zu studieren.


Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Den alten Begriff der Gewährleistung sieht das entsprechende Gesetz - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - seit 2002 (Novellierung des Schuldrechtes) so nicht mehr vor, vielmehr spricht man nun von der Sachmängelhaftung.

Zur Sachmängelhaftung ist ein Händler/Verkäufer gegenüber einem Verbraucher verpflichtet. Er kann sie nicht vertraglich ausschließen. Anders ist es bei einer "Person ... , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt" (§ 14 BGB).

Sachmängelhaftung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Sache einen Mangel hat, der bereits vor dem Kauf angelegt oder vorhanden ist.

Die Sachmängelhaftung sieht zwei Stufen vor:
Stufe 1: Nacherfüllung entweder in Form der Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Austausch) - die Wahl obliegt dem Kunden, es sei denn, die Kosten wären für den Verkäufer unverhältnismäßig.

Nachlieferung (Austausch) bedeutet nicht ein Recht auf ein Neugerät, sondern lediglich auf ein Austauschgerät. Das muß dann kein Neugerät sein, auch wenn es meistens eines ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben
Stufe 2: Rücktritt oder Minderung

Das Ganze gilt für den gesamten Zeitraum der Sachmängelhaftung von 2 Jahren, jedoch erfolgt nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, d.h. ab dann muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bis dahin muß der Verkäufer nachweisen, daß die Ware beim Kauf mängelfrei war.

Zu Stufe 1: Nacherfüllung
Der Käufer muss dem Verkäufer Gelegenheit geben zu untersuchen, ob überhaupt ein Mangel besteht und ob, wenn ja, eine verlangte Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, so ausdrücklich in einer neuen Entscheidung jetzt auch der BGH.

Das aber heißt, der Verkäufer darf verlangen, das Gerät erst mal "einzuschicken", wie es gerne heißt, und wir haben uns auf Wartezeit einzustellen ...

Zu Stufe 2, Rücktritt:
§346 I BGB: "Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu [das wäre der Fall beim Mangel], so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren (...)."
Das bedeutet, es müssen die gleichen Verhältnisse wieder hergestellt werden, wie sie vor dem Vertragsschluss geherrscht haben. Die Ware und das Geld muss jeweils zurückgegeben werden, um so die frühere Rechtsposition wieder herzustellen. Ein Gutschein oder eine Gutschrift schränkt aber im Gegensatz zu Geld den Vertragspartner ein, d.h. seine Rechtsposition würde verschlechtert werden. Ein Gutschein oder ein Gutschrift muß daher imho nicht akzeptiert werden.

Für weitere detaillierte Infos: Verbraucherschutz RLP oder auch IT-Recht Kanzlei mit vielen Beispielen zu dem Thema. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung kannst Du hier natürlich nicht bekommen.

Wichtig - versteckte Kosten: Vor kurzem gab es erst den Fall, dass ein User zum Einsenden des defekten Geräts ein Formular unterschreiben mußte und nachher feststellen mußte, daß ihm dadurch Kosten entstanden sind, da es sich nicht um einen Sachmangel oder Garantiefall handeln würde. Also - genau lesen, was man unterschreibt, vor allem das Kleingedruckte.
Zulässig ist diese Berechnung von Kosten nicht, wenn die Einsendung der o.a. Abklärung dient.

##
Interessant ist hierbei auch folgende Aussage der Verbraucherzentrale RLP:
"Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat."
 

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