Hörmuschel defekt - auch nach 2. Garantiefall

Habe auch gerade meine ersten Erfahrungen mit Arvato gemacht - und auch gleich sehr negative.

Mein Desire hat einen Touchscreenfehler, d.h. ein Bereich reagiert einfach nicht auf Eingaben. Eine ausführliche Fehlerbeschreibung mit Fotos habe ich beigefügt - ebenso eine Beschreibung, wie man den Fehler innerhalb von 5 Sekunden reproduzieren kann.

Gerät war nach einer Woche wieder bei mir - immerhin hat Arvato die heldenhafte Leistung vollbracht, meine (aktuelle) Firmeware mit der aktuellen Version zu aktualisieren. Natürlich wurde ein Funktionstest durchgeführt - hier hat man wahrscheinlich probiert, ob das Gerät nach dem Einspielen der Firmware noch läuft, was es natürlich tut.

Ich habe die oben bereits erwähnten 5 Sekunden benötigt, um meinen Touchscreenfehler zu reproduzieren - was soll auch ein Softwareupdate, wenn die Hardware defekt ist.

Nun geht es also in die zweite Runde, unglaublich.

Muss aber auch nicht an Arvato liegen - möglicherweise macht HTC auch Vorgaben was in welcher Reihenfolge getan werden muss, bevor Bauteile getauscht werden. Auch im Automobilbereich habe ich schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass beim ersten Gewährleistungswerkstattbesuch nur wenig gemacht wird - erst ab dem zweiten Besuch geht es "ans Eingemachte".

Vielleicht gilt das auch bei Arvato, vielleicht kommen die Vorgaben von HTC: Erst mal Softwareupdate und Reset, wenn dann der Kunde immer noch meckert, muss es wohl wirklich ein Problem sein...

Traurig!!
 
@ JCool: Du hast wirklich recht: Arvato macht scheinbar wirklich erst beim 2. Mal was an der Hardware.

Hier die Antwort von HTC:

Hallo Ehrlicher, Christian,

Vielen Dank fuer Ihre Anfrage zum HTC Desire.

Wir moechten Ihnen mitteilen, dass wir sehr bedauern, dass die Reparatur Ihres Geraetes nicht erfolgreich war.

Sollte nach einer dritten durchgefuehrten Reparatur weiterhin der Fehler vorliegen, besteht laut HTC-Geschaeftsbedingungen die Moeglichkeit ueber ein Austauschgeraet zu entscheiden. Da beim ersten Einschicken laut Ihrer Beschreibung keine Reparatur erfolgte, weil der Fehler vom Reparaturzentrum als nicht reproduzierbar angesehen wurde, muessen wir Sie bitten, das Geraet ein weiteres Mal einzuschicken, damit eine dritte Reparatur durchgefuehrt werden kann.

Sie koennen das Geraet ueber Ihren Haendler, wo Sie das Geraet erworben haben einschicken lassen. In diesem Falle wuerden fuer Sie keine Versandkosten entstehen.

Bitte legen Sie wieder eine ausfuehrliche Fehlerbeschreibung und Kopien der letzten Reparaturberichte bei.



So, dann werde ich mich jetzt endlich auf den richtigen Weg begeben und mich (wie viele von euch schon empfohlen haben) an meinen Händler wenden.
 
Zwischenfazit: Mein Gerät war 3 mal bei Arvato - ohne Erfolg.

Als nächstes habe ich das Desire an die w-support GmbH geschickt (Servicepartner meines Online-Händlers). Dieser schickte das Gerät umgehend zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht zuständig sind für die Reparatur, da der Bezug über KOMSA (kenne ich nicht) nicht nachvollziehbar ist.

Deshalb habe ich das Gerät direkt an den Online-Händler mobilebomber (omniconn GmbH) geschickt. Datum: 29.11.2010

mobilebomder hat das Gerät zur Wandlung an den Hersteller (HTC) geschickt. Danach soll "die Erstattung" erfolgen.

Mittlerweile sind über 6 Wochen vergangen und bisher liegt noch keine Reaktion vor.

Meine Frage an "rechtliche bewanderte" Mitglieder: Was würdet ihr jetzt machen? Mittlerweile konnte ich das Gerät schon seit insgesamt über 3 Monaten nicht mehr nutzen - unzumutbar, oder?
 
Was würdet ihr jetzt machen?
So spontan würde ich eine Wandlung verlangen, d.h. Du gibts das Gerät zurück und der Verkäufer Dir Dein Geld. Aber das wurde ja laut Deiner Schilderung schon gemacht.

Aber ich kenne den Sachverhalt nicht so, vlt. hast Du eine Rechtschutzversicherung, dann solltest Du Dir anwaltlichen Beistand nehmen.
 
Ja, das habe ich vor. Die Wandlung läuft seit über 6 Wochen, was meiner Ansicht nach viel zu lange ist (wir befinden uns im 21. Jahrhundert, da sollte so etwas schneller möglich sein).

Eine Rechtsschutzversicherung besteht zwar nicht, aber bei einem Streitwert von 415 € sollte ein außergerichtliches Schreiben vom Anwalt nicht mehr als 70-80 € kosten, der Ärger ist es mir mittlerweile wert. Ich warte jetzt noch 5 Werktage, dann hol ich mir anwaltlichen Beistand :)
 

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