HTC One S Geld Zurück

T

Toobi8

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Hi Leute ,

nachdem ich mein Handy nun 3mal reparieren lassen habe. Zweimal bei meiner Versicherung und einmal über datrepair (HTC) möchte ich nun mein Geld zurück. Der Grund warum ich es zu datrepair geschickt habe war ein kaputter Akku. Nach 2 Wochen hab ichs dann wieder bekommen. Datrepair schickt es mir tatsächlich OHNE SIMDECKEL UND MEIN WLAN FUNKTIONIERT NICHT. Fühle mich mehr als verarscht von dem Laden und hab gehört dass man nach der 3.Reparatur sein Geld zurückverlangen kann. Hab aber ein Vertrag bei Sparhandy wo ich für das Handy 1 € bezahlt habe, wie ist das nun ?

LG Tobi
 
hallo soweit ich mich entsinnen kann hat man Anspruch nach 3maliger reperatur ohne erfolg auf ein neues Handy.Also geh runter und frag nach.
ps. da du nur 1 euro bezahlt hast glaube ich nicht das du geld wieder bekommst Was auch 1 euro? xd also frag nach nen komplett neuen gerät


Gesendet von meinem X8 mit der Android-Hilfe.de App
 
ja hab mich schon an sparhandy gewendet ,warte jetzt auf antwort aber frage mich wie hoch der betrag ist wenn ich 1 € bezahlt habe ? einfach den zeitwert ?
 
du wirst kein geld bekommen das wäre was anderes wenn du das Gerät voll bezahlt hättest

Gesendet von meinem X8 mit der Android-Hilfe.de App
 
hm okay , wenn die mir ein neues gerät schicken ist es eh wieder irgendwie kaputt oder fängt nach 10 tagen an zu spinnen :(
 
Du hast ja nen Vertrag abgeschlossen und deswegen das Handy günstiger bekommen. Wenn du dein Geld zurück willst, bekommst du den tatsächlichen Wert. Sprich 300 und ein paar zerquetschte.

Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2
 
nein. bei verträgen ist es quasi so dass du mit dem anbieter einen vertrag über die kommunikationsdienstleistung abschließt und dir der anbieter auf wunsch ein entsprechendes gerät stellt. der handypreis wird über die vertragslaufzeit abgestottert (anzahlung + laufzeit*monatspreis = gesamthandypreis). du bist rechtlich gesehen nicht eigentümer des handys bis zum vertragsende, du machst quasi ratenzahlung über die vertragslaufzeit. bis dahin ist der anbieter eigentümer des geräts.
der vorteil der sache ist aber dass der anbieter, entsprechend des geltenden vertrags, dir ein funktionierendes gerät zur verfügung stellen muss. daher muss er dir ein neues gerät zur verfügung stellen wenn die reparatur des gerätes während der laufzeit drei mal fehlschlägt. aber geld, was du quasi noch nicht mal ganz bezahlt hast, kriegst du nicht zurück. auch kommst du aus dem vertrag ansich nicht raus
 
Nein, ich habe im T Laden Geld erstattet bekommen. Wovon ich mir bei Amazon ein anderes Gerät gekauft habe. Den Vertrag musste ich natürlich erfüllen.

Gesendet von meinem HTC One S mit Tapatalk 2
 
ich meinte damit den TE.

hellmichel, wie hattest du dein gerät bezahlt? bzw. wie verhielt sich das in deinem vertrag? hab das noch nie gehört dass im rahmen eines vertrags der handykaufpreis erstattet wird.
 
markuzzz,

deine juristische Interpretation ist zwar kreativ, aber in ziemlich allen Schlussfolgerungen falsch.

Mobilfunkvertrag und Handykaufvertrag sind "verbundene" Geschäfte (§ 358 Abs.3 BGB). Einwendungen aus dem Handykaufvertrag - z.B. Minderung, Rückabwicklungsansprüche - können auch Ansprüchen aus dem Mobilfunkvertrag entgegengehalten werden (§ 359 BGB). Auch dass man bei Rückabwicklung nicht nur die fürs Gerät angeblich bezahlten "0,99€" zurückbekommt ist offensichtlich, da das Gerät auch für den Verkäufer einen deutlich höheren Wert aufweist - erkennbar am Preisunterschied "mit Vertrag" / "ohne Vertrag". Das ist zugleich die "finanzierte Komponente" des Handykaufs.

Wenn du dich bei kaputtem Gerät also bisher immer ohne die beim Verbrauchsgüterkauf gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Mangelansprüche inkl. VOLLER Kaufpreiserstattung hast abspeisen lassen, liegt das jedenfalls nicht an der Rechtslage.

Einen Eigentumsvorbehalt über die Laufzeit des Mobilfunkvertrags gibt es dagegen beim Handykauf typischerweise nicht.
 
danke fürs auftrieseln, dachte bisher das verhält sich wie beim eigentumsvorbehalt.

mickk schrieb:
Wenn du dich bei kaputtem Gerät also bisher immer ohne die beim Verbrauchsgüterkauf gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Mangelansprüche inkl. VOLLER Kaufpreiserstattung hast abspeisen lassen, liegt das jedenfalls nicht an der Rechtslage.

welchen nutzen der TE von deiner belehrung hat sei mal dahingestellt, aber mir sind noch keine geräte kaputt gegangen bzw bedurften 3maliger reparatur. mir geht in der regel selten was kaputt, daher habe ich damit keine erfahrung. das nur zu info für dich
 
Das Problem ist aber doch, dass der TE nicht die Gewährleistung in Anspruch genommen hat, sondern das ganze über eine Versicherung und nicht über den Händler abgewickelt hat. Dann kann er doch jetzt nicht vom Händler Geld zurückverlangen, das geht ja nur nach zwei Reparaturversuchen über den Händler.
 

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