display Fleck wieder verschwunden...

@ mitternacht

es war der papagei long-john silvers! :lol:

aber wie du siehst, kann es mehrere gründe geben.
ich danke dir für deine meinung.
jeder beitrag hier ist hilfreich, denn im prinzip müssen wir uns gegenseitig helfen um mängel ausschließen zu können, uns und anderen besitzern zu helfen.
 
  • Danke
Reaktionen: M!dN!ght
paganini schrieb:
Ich hatte das gleiche Problem. Bei mir waren die Flecken auf der Seite vom micro USB Eingang. Wurde dann immer deutlicher wenn das Handy geladen wurde oder ich gespielt habe, also immer wenn das Handy warm wurde. Habe es 2mal eingeschickt, wurde 2 mal nicht repariert, danke avarto :thumbdn: und jetzt bekomme ich das Geld wieder.
Die Flecken kamen von einen auf den anderen Tag und waren, wie erwähnt, links am micro USB Eingang und oben links am Rand.
Wenn das Gerät kalt gewesen ist, hat man die Flecken nur noch minimal gesehen.



Was meinst du mit "Geld wieder"? Hast du dein Handy abgegeben und dann Geld bekommen, oder einfach nur dein Geld? Und von wem?

Gesendet von meinem HTC One X mit Tapatalk 2
 
@slize

Nach dreimaliger Reparatur gibt es ein Gesetz, dass den Hersteller verpflichtet den vollen Kaufbetrag zu erstatten.
 
  • Danke
Reaktionen: slize
Das ist so nicht mehr korrekt.

Wandlung existiert nicht mehr.
Es war einmal...

Jetzt kann dir der Laden einen Gutschein ausstellen oder nachbessern bis zum St. Nimmerleinstag. Das mit "3x" ist nur noch unter "Garantie" (freiwillige Gewaehrleistung) oder Kulanz (freiwillige Leistung) am laufen. Aber wie gesagt, eigentlich Standard ist es, dass dieses 3x-Gesetz unter Kulanz abgewickelt wird und seit 2007 (?) kein Gesetz und kein Recht, damit auch kein Anspruch mehr ist.
 
  • Danke
Reaktionen: Kopfkartoffel
So stimmt das nicht ><
Bei Saturn und Mediamarkt gibts dort ein festen Verlauf.Nach der 2ten Reparatur wir das handy zu dem hersteller geschickt und man erhählt den kompletten Kaufpreis :)
So war das vor kurzem bei meinen Desire HD
 
Zitiert vom Wikki:


Der Anspruch auf Wandelung war im deutschen Kaufrecht ein Gewährleistungsanspruch bei Sachmängeln. Nach der Legaldefinition in § 462 BGB a.F. handelte es sich dabei um die Rückgängigmachung des Kaufes. Der Käufer konnte nach der Wandelung den Kaufpreis zurückverlangen und der Verkäufer die Kaufsache.
An die Stelle der Wandelung ist durch die Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 das im allgemeinen Schuldrecht geregelte Rechtsinstitut des Rücktritts (§ 323, §§ 346 ff. BGB) getreten. Ergänzend gelten im Kaufrecht § 437 Nr. 2 und § 440 BGB und die dort genannten Vorschriften.


Oder auf deutsch: Du hattest Kulanz.
 
Scanna schrieb:
Zitiert vom Wikki:

Nein, er konnte, wie es auch in dem von dir zitierten Wiki-Eintrag zu lesen ist, vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist so ziemlich das gleiche wie die Wandlung, nur juristisch anders definiert.
Da das dann aber OT ist, würde ich euch bitten, das per PM weiter zu diskutieren ;)

danke und Grüße
 
YES.
Es geht hier immerhin noch um fleckenmonster :biggrin:
 

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