Schwerwiegender Grafikfehler bei HTC Sensation

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scherzy

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Hallo Leute, mein HTC bereitet mir Sorgen! Das einzige was mir mein Display anzeigt ist ein Meer aus hellen Pixeln, andere Funktionen wie zB Ton sind nicht beeinträchtigt. Es ist ohne Fremdeinwirkung dazu gekommen, dass heißt ich habe es nicht fallen lassen und es kann auch keinen Wasserschaden haben. Ich höre es immer noch ab und zu mal klingeln wenn eine SMS kommt oder ähnliches. Soft- und Hard-Reset habe ich schon versucht, ohne bemerkbare Unterschiede. Es stellt sich mir nun die Frage, ob ich das Gerät einschicken soll oder nicht, da ich es gebraucht von einem Bekannten gekauft habe und nun keine Garantie darauf habe, oder ob es sonst noch irgend eine Möglichkeit gibt das Handy zu retten? Meine Kontakte zu retten wäre auch nicht schlecht, aber das geht jetzt wohl nicht mehr, da ich das Handy nicht an machen kann. Angehängt ist ein Bild von meinem "Problem"

Liebe Grüße und schonmal Danke für eure Antworten
 

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Naja, die in § 437 BGB geregelte Gewährleistungsfrist von 24 Monaten erlischt nicht, weil das Gerät den Eigentümer gewechselt hat. Sollte das Gerät älter als 6 Monate sein, kann es natürlich sein, dass von Dir der Nachweis erbracht werden muss, dass der Defekt auf einen von Anfang an bestehenden Mangel zurückzuführen ist... Was letztlich ohne Einschaltung eines Gutachters, der Geld kostet, von einem Privaten vermutlich Laien kaum zu beweisen ist. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf wird zugunsten des Käufers / Eigentümers erstmal angenommen, dass der Fehler von Anfang an bestanden hat.

Sollte der fehlende Kaufbeleg Sorgen bereiten, so bleibt im Fall des Sensations festzuhalten, dass das Gerät weit jünger als 24 Monate sein muss, denn es kam ja erst im 2. Quartal 2011 auf den Markt. Insofern sollte HTC Gewährleistung auch ohne Kaufbeleg im Rahmen der eigentlich üblichen 24 Monate-Kulanz-Gewährleistung leisten. Ich habe jedenfalls noch nicht erlebt, das ein Hersteller die Trumpfkarte der 6-Monats-Regelung gezogen hat. Gegeben hat´s sowas natürlich schon. Etwas komplizierter liegt der Fall, wenn das Gerät im Ausland erworben wurde. In diesem Fall gelten die dort üblichen Garantieansprüche.

Ohne Reparatur wird´s auf keinen Fall abgehen. Obwohl, Wunder gibt es immer wieder.
 
Hi, ich habe leider genau das gleiche Problem. Wurde eine Lösung gefunden?
 
u500306 schrieb:
l des Sensations festzuhalten, dass das Gerät weit jünger als 24 Monate sein muss, denn es kam ja erst im 2. Quartal 2011 auf den Markt. Insofern sollte HTC Gewährleistung auch ohne Kaufbeleg im Rahmen der eigentlich üblichen 24 Monate-Kulanz-Gewährleistung leisten. Ich habe jedenfalls noch nicht erlebt, das ein Hersteller die Trumpfkarte der 6-Monats-Regelung gezogen hat. Gegeben hat´s sowas natürlich schon. Etwas komplizierter liegt der Fall, wenn das Gerät im Ausland erworben wurde. In diesem Fall gelten die dort üblichen Garantieansprüche.

Ohne Reparatur wird´s auf keinen Fall abgehen. Obwohl, Wunder gibt es immer wieder.

Mit der Gewährleistung hat aber HTC nichts zutun, außer das Gerät wurde direkt von HTC bezogen. Gewährleistung ist immer die Sache des Händlers (Verkäufer!)
 
Richtig, zumal HTC sowieso 24 Monate GARANTIE auf seine Geräte gibt. Das aber wie man immer wieder hört wohl nur an den Erstkäufer, wobei die Frage ist, wie streng diese Regelung in der Praxis durchgesetzt wird, sofern überhaupt möglich (da nicht jede Art von Kaufbeleg Rückschlüsse auf die Identität des Käufers zulässt).

Für die gesetzliche Gewährleistung, die ebenfalls 24 Monate beträgt ist wie schon gesagt wurde der Hänlder zuständig. Will man den Weg über den Händler gehen muss aber auf jeden Fall ein Kaufbeleg vorliegen.
 

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