Desaströser Service

Stierlitz

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Am 20.12.14 wurde mein P6 zur Garantie-Reparatur an Huawei verschickt. Der Lautsprecher hatte einen Wackler und fiel sporadisch aus. Am 02.01 erhielt ich Kostenvoranschlag über 180 Euro, wo stand, dass das Gerät Kratzer und Abschürfungen aufweist und somit nicht unter Garantiebestimmungen fällt. Das Beste ist - heute kam mein P6 unrepariert zurück. Und siehe da, die Touchfunktion des Displays ist nicht mehr vorhanden. Huawei weigert sich das Gerät wieder in die Reparatur aufzunehmen, da laut dem Servicepartner das Handy kaputt sei aufgrund von Kratzern und Abschürfungen.
Bitte um Rat. Was kann man an der Stelle unternehmen? Kann wohl nicht angehen, dass das Gerät verhunzt wird und man als Kunde auf dem verursachten Schaden sitzen bleibt.
 
Ich würd mich an den Händler richten, wo das Gerät gekauft wurde.
 
Darf ich fragen wie man in 3 Wochen Kratzer und ab schabunhen haben kann.
Klar hilft die das nicht bei deinem Problem aber interessieren würde es mich.
 
@Burner8
Das Gerät wurde beim O2 Shop in München gekauft(kein Vertrag). Als ichs beim O2 Shop in Lübeck abgeben wollte, hat der Mitarbeiter versucht sich zu drücken und argumentierte auf unverschämte Art und Weise, von wegen da verdienen sie nichts dabei und eigentlich müsste ich ja nach München.

@Okadererste
Zum Zeitpunkt des vermeintlichen Garantiefalls war mein P6 knapp ein Jahr alt und hatte natürlich Gebrauchsspuren. Ich hatte aber nie gedacht, dass man Kratzer auf dem Akkudeckel und Rahmen als Vorwand benutzt um mir Reparatur der Hardware zu verweigern.
 
Der Begriff zeitgemäße Abnutzung, wie es so schön genannt wird, ist dehnbar. So lange du Garantie hast und kein selbst verschuldeten Mangel verursacht hast,muss die Garantie greifen.
Ist auch neu. Nach 6 Monaten muss der Händler/Firma dir ein verschulden beweisen.
War der laden o2 Telefónica oder so ein Handy shop mit o2 Anbindung.
Bei o2 direkt würde ich den support kontaktieren.
 
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Habe ich in der Bedienungsanleitung etwas übersehen:

§ 3 ....... vor 2 Jahren nicht einschalten , nicht gebrauchen.


Wie dem auch sei, sollte der Händler den Fehler nicht beheben so ist mit Sicherheit Huawei als Hersteller in die Pflicht zu nehmen.

Gewährleistung

Die Gewährleistung beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.

Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Garantie

Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).
Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum.

Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.
 
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  • Danke
Reaktionen: Goldfisch77
Ja, das mit der Garantie und Gewährleistung kann schnell eine heikle Angelegenheit werden.
Weisen Gebrauchsspuren einen Hinweis auf Sturz oder andere zugeführte Beschädigung auf, kann der Garantieanspruch abgelehnt werden.

Ich habe mein erstes P6 auch nach 7 Monaten eingeschickt aufgrund eines defekten WLAn Moduls. Ich habe ein neues P6 erhalten. Das einzige, das ich höchstens bemängeln kann, ist die lange Abwicklung (über 4 Wochen).

Kommt wohl drauf an, welchen Bearbeiter man erwischt und wie die Sache letztendlich gesehen wird.

Huawei hat auf jeden Fall Verbesserungspotenzial, das steht fest :huh:
 
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