Geldbuße für Nutzung von Blitzer.de

Rak

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Na prost Mahlzeit ;) - nur mal zur Info:

Der Betroffene hatte während der PKW-Fahrt die App von Blitzer.de aktiviert. Die Software nimmt einen fortlaufenden Abgleich der vom Smartphone per GPS ermittelten Bewegungsdaten mit den geografischen Koordinaten der Standorte von stationären Verkehrsüberwachungsanlagen vor und warnt den Nutzer entsprechend.

Das Gericht bejahte einen Verstoß gegen diese Norm und stufte die verhängte Geldbuße iHv. 75,- EUR als rechtmäßig ein.

Zitiert aus:
OLG Rostock: Blitzer.de-App darf während Fahrt nicht benutzt werden - Kanzlei Dr. Bahr

Dass die Bestimmung tatsächlich in D auch praktisch umgesetzt wird, lese ich persönlich zum ersten Mal.
 
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Wie wollen die das nachweisen, wenn sie nicht explizit das Phone genau anschauen? Das muss man ja erst mal nicht raus rücken.
 
Naja, bei mir sieht man das schon deutlich auch von außen, wenn das Display angeht und die große Warnung von Blitzer.de kommt...
 
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Ich lasse blitzer.de nur laufen, wenn dass Auto an ist. Bei einer Kontrolle mache ich den Wagen aus ;-) Außerdem läuft's sowieso nur im Widget Mode mit automatischem Display an/aus bei Warnungen.
 
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max-de schrieb:
Ich lasse blitzer.de nur laufen, wenn dass Auto an ist.

Ich auch. Motor aus > Bluetooth-Verbindung getrennt > Blitzer.de-App wird automatisch beendet.

Aber auch Polizisten im Streifenwagen können während der Fahrt das erkennen.

max-de schrieb:
Außerdem läuft's sowieso nur im Widget Mode mit automatischem Display an/aus bei Warnungen.

Habe auch den Widget-Mode. Der läuft aber ja nur, wenn das Display bereits an ist. Ist das Display aus, wird es bei Warnungen eingeschaltet und dann ist die App in voller Größe auf dem Screen ;)

Was mich trotzdem nicht hindern wird...
 
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bei mir ist es so, dass wenn das Display aus ist und eine Warnung kommt, nur das Widget angezeigt wird, nicht die ganze App. (Widget Modus, Widget nur bei Warnungen, App als Widget starten)
 
Hab ich genauso wie du eingestellt. Klappt auch immer.

Nur wenn das Display durch Blitzer.de eingeschaltet wird und keine andere App im Vordergrund läuft, erscheint Blitzer.de im Fullscreen. :confused2:
 
laurens schrieb:
Wie wollen die das nachweisen, wenn sie nicht explizit das Phone genau anschauen? Das muss man ja erst mal nicht raus rücken.

Es war wohl offensichtlich - Dummheit gehört bestraft :rolleyes: aus dem Urteilstext:
Demgegenüber hat der Bußgeldrichter nach durchgeführter Beweisaufnahme aufgrund der Angaben des als Zeugen vernommenen Polizeibeamten, der seinerzeit die Feststellungen vor Ort getroffen hat, die Überzeugung gewonnen, die „Blitzer-App“ sei zum fraglichen Zeitpunkt auf dem in Betrieb befindlichen Mobiltelefon aktiv aufgerufen gewesen, was der Zeuge anhand programmtypischer Symbole auf dem Bildschirm, die ihm aufgrund einer entsprechenden Schulung bekannt waren, sicher erkannt habe. Außer dem Betroffenen habe sich niemand in dem von diesem geführten Pkw befunden.

2 Erkenntnisse also
  1. Die Ordnungshüter gehen mit der Zeit
  2. Ich fahr auch nur Widgetmode mit deaktiviertem Statusleistensymbol. :cool:
 
hast du evtl. die Displaysperre im Auto aktiv?
 
Wenn man strikt nach StVO fährt, warum dann eigentlich so was wie 'Blitzer.de'? Oder habt ihr während eurer Fahrausbildung was anderes gelernt?
a015.gif
 
max-de schrieb:
hast du evtl. die Displaysperre im Auto aktiv?
Nein, mittels Smart Lock und bekannter Bluetooth-Verbindung entsperrt (nur wischen).

Auch die Option "App über dem Sperrbildschirm" anzeigen ist deaktiviert.

@Yomogi Über das "Warum" kann man sicher lange diskutieren. Wie wäre es in einem eigenen anderen Thread statt hier - du kannst ja einen eröffnen?
 
@Rak,

mit Verlaub, aber um was geht es denn eigentlich hier in diesem Fred, um das Bußgeldverfahren (so wie es ja DEIN Threadtitel offeriert) oder um eine Anleitung zur besseren Konfiguration betreffender App!?
Oder ist dein Threadtitel nur Vorwand?

In diesem Sinne.
 
selbst das wischen deaktiviere ich im Auto, indem ich das lock_screen_lock_after_timeout extrem hoch setze.
 
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Yomogi schrieb:
mit Verlaub, aber um was geht es denn eigentlich hier in diesem Fred
Im Startbeitrag ging es um die Information.

Bezogen darauf dann auf die Erkennbarkeit, wobei sich technische Unterschiede bei gleicher Konfiguration herausstellten.

Welche persönlich-menschliche Motivation hinter der Nutzung der App steht, das wird wohl jeder selbst entscheiden müssen. Wobei man darüber bestimmt auch diskutieren kann. Vielleicht will das ja wirklich jemand mal ausführlich erklären, wieso er trotz Einhalten der Regeln die App verwendet. Passt aber nicht so hierher, denke ich.
 
Mal kurz der Schlenker zum "Warum"...ich bin häufig unterwegs, quer durch Dt., Autobahn und Landstraßen.
Nun warnt Blitzer.de nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen sondern auch Unfällen, Baustellen etc.
Letzten November ist es mir passiert (da hatte ich die App auch an), dass ich abends, nach zehn über irgendeine Landstraße im Siegerland fahre, auch mit Vorfreude auf's Hotelbett und auf einmal springt der Alarm der App an - Unfall. Ich hab mich zwar mörderisch erschrocken, war aber unheimlich froh, weil der Unfall (Wagen im Straßengraben; Abschlepper auf meiner Spur) unmittelbar hinter einer Kurve war. Natürlich kann ich keinen Vergleich ziehen, welche Gefährdung ohne Warnung tatsächlich eingetreten wäre, nur, mir hat es geholfen. Ähnlicher Fall im Sommer davor, gg. 23.30 Landstraße, kurz nach der AB-Abfahrt, 4 km zum Hotel. Ich war ziemlich bettreif nach ca. 800km, es regnete und ich fuhr mit einer 70 über die B-wasweißich. Navi lief nebenher und irgendwie, keine Ahnung, habe ich das 50-er Schild auf gerader Strecke übersehen. Die App sprang an, Festblitzer, und ich konnte noch ausrollen, ansonsten wäre ich hineingefahren, an einer Stelle, wo man nach natürlichem Empfinden nicht mit der 50 gerechnet hat.
Worauf ich hinauswill, in absolut fremder Umgebung, wenn man dann aus dem Auto heraus noch die Zieladresse/Kunde/Hotel sucht, ist die app eine nette Unterstützung. Es geht nicht darum, zwischen den Blitzern mit 200 über die Landstraße oder durch die Stadt zu donnern....

Mittlerweile läut sie bei mir auch nur noch im Widget-Modus, da parallel GM navigiert.
Komme damit ganz gut klar, auch, wenn mir bayr. Ordnungshüter mit Licht nachts, 0.30 auf der A9 schon ins Auto geleuchtet haben (beim Nebenherfahren) um zu sehen, was da auf dem Smartphone läuft.... :)
 
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@derwahreeasy Ja, danke.

Zudem müssten auch Navi-Apps wie z.B. Navigon betroffen sein, gibt ja sehr viel Software in die Richtung.

Nebenbei:
max-de schrieb:
selbst das wischen deaktiviere ich im Auto, indem ich das lock_screen_lock_after_timeout extrem hoch setze.
Geht aber nur mit root, richtig?
 
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Tatsächlich gab´s das 2015 schon mal:
Quelle: Oberlandesgericht: Bußgeld für Benutzung einer Blitzer-App im Auto - Golem.de

Noch brisanter (geht aus diesem Artikel nicht hervor, darüber wurde später mal berichtet - ich finde hierzu nur leider keine Quelle): Im anschließenden Prozess behauptete der Autofahrer:
  1. die App war nicht gestartet
  2. Die App war nicht lauffähig (warum auch immer)
Der Polizist gab dem Autofahrer im Punkt 1 recht - er hatte das Icon auf dem Homescreen erkannt, das Gericht sah das als ausreichend an...

Ich nutze übrigens ebenfalls (pssst!) Blitzer.de Pro.

  1. Ich mache es wie @Rak und lasse die App über Bluetooth starten und beenden.
  2. Ich lasse mir gar nichts anzeigen, sondern streame nur den Ton quellenunabhängig auf meine Freisprecheinrichtung via Bluetooth
  3. Mein Handyhalter sitzt im unteren Bereich der Mittelkonsole
Mal sehen, wie lange es gut geht...
 

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Hallöchen,
Rak schrieb:
Zudem müssten auch Navi-Apps wie z.B. Navigon betroffen sein, gibt ja sehr viel Software in die Richtung.
ich denke mal, diese Navi Apps sind von der STVO nicht betroffen. Denn der Paragraph heißt laut Link im Eingangsposting:
(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Die App muss zu dem Zwecke bestimmt sein. Eine Navi App kann das zwar auch, sie ist aber nicht zu diesem Zweck bestimmt.
Gruß, Wolfgang
 
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Das verstehe ich nicht so, aus der Begründung:

Unter die Bestimmung falle nicht nur eindeutig zweckgerichte Hardware, sondern auch ein multifunktionales Gerät, das durch Aufspielen von Software bewusst zu diesem Ziel eingesetzt würde.

Da fällt nach meinem Verständnis auch Navigon mit integriertem Warner drunter.
 

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