Abtretungserklärung nötig?

Philosoph, viel reden und nix wahres dabei.
Es steht doch überall klipp und klar, das du als 2. Besitzer keinerlei rechte hast! Das betrifft die gesetztliche gewährleistung, weil die hat nur der 1. Besitzer, kann aber abgetreten werden, sowohl die freiwillige Herstellergarantie, welche meist nicht übertragbar ist. Da diese freiwillig ist, können die Hersteller das selber ausschließen, was sie auch oft machen.
AVM, usw. machen das nicht, da reicht die SN. Das ist aber freiwillig!
Mit einer personalisierten Rechnung auf den 1. Besitzer hast du als 2. Besitzer keinerlei Rechte, weder auf Gewährleistung und in der Regel auch nicht auf eine Herstellergarantie.
 
Philosoph, viel reden und nix wahres dabei.
Und selbst Unternehmer seit ein paar Jahrzehnten.

Sorry, du bist eindeutig Beratungsresistent - warum fragst du denn dann noch ?
Es tut mir Leid , du redest völligen Humbug und verlangst Abtrittserklärungen und weist nicht einmal wann sie gut sind.

Zweimal wirst du schon in diesem Thread beleidigend - Das muss sich hier auch keiner antun.
Und dann änderst du noch nachträglich deine Posts ( Siehe z.b. Post #1 und Post #7) - Noch respektloser geht es kaum

Wirklich schade , dass man sich die Zeit mit dir "verplempert" hat
 
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@käthe1 Geschenke? Naja ein Richter wird dies anders sehen.
 
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Was meinst du? Wo sprach ich von Geschenken?
Die Rechtslage steht doch nun genau im Link, also dafür kann ich nichts.
Auch wenn es das Rechtsempfinden einiger stört, es ist trotzdem so. ;)
Gibt es eine "Rest-Garantie"?
Und so handbaben das auch NBB, Mindfactory, Alternate, Amazon uvam.
Und bei einigen geht als 2. Besitzer gar nichts, z.B. beim Otto Versand.
Von dort hatte ich eine Grafikkarte von jemanden gekauft, und hatte auch die Rechnung. Habe da ewig und oft mit Otto telefoniert, das geht nur über den Erstkäufer. Ich kann die zwar einsenden, aber der Erstkäufer erhält dann den Austausch oder die GS. Habe das dann über den freundlichen Erstkäufer abwickeln müssen!
Beiträge automatisch zusammengeführt:

swa00 schrieb:
Und dann änderst du noch nachträglich deine Posts ( Siehe z.b. Post #1 und Post #7) - Noch respektloser geht es kaum
Sorry, aber auch wieder grober Unsinn
Beitrag 1 wurde nie verändert, und Beitrag 7 wurde inhaltlich nicht verändert.
 
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@käthe1 wenn ich mich nicht täusche, ist der Gewährleistungsanspruch bei Privatverkauf nicht übertragbar. Garantie ist eine freiwillige Leistung und da kann sich der Hersteller auch quer stellen.

Gebraucht nur von Händler, denn dann gibt es wieder Gewährleistung. Aber nur noch 12 Monate.
 
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@käthe1

Du hast Betrag 1 nachträglich mit dem Alter ergänzt und Post # 7 das Wort "Unfug" entfernt ..
Halte uns bitte nicht für Blöde - Danke

Du hast jetzt drei Stunden Zeit gehabt deinen bereits zweimal verlinkten Artikel genau zu lesen und noch immer nicht verstanden. Das ist schon rekordverdächtig :)

Nochmal :
Eine Abtretungserklärung der Gewährleistung UND der Garantie kann nur dann erfolgen , wenn der Leistungsgeber - sprich Händler oder Hersteller - dem zustimmen - Siehe Post #8, #16 und weitere
Das wurde dir hier schon X mal erklärt.



Ich machs dir ein wenig einfacher :


Nehmen wir deinen Eingangspost
Hallo, ich wollte jetzt ein gebrauchtes Honor Magic5pro kaufen. Der Besitzer hat es zusammen mit einem Vertrag erworben, das Handy ist erst 3 Monate alt. Nun weigert er sich, mir eine Abtretungserklärung mit zu senden. Nur die Rechnung vom Handyvertrag wäre dabei. Reicht das?

Schritt 1:
Nein, denn er muss erst mal nachweisen, dass es (schon) sein Gerät ist. - siehe Post #8 und der nochmalige Hinweis in Post #4 und #10 - Möchtest du die alle nicht lesen ?

Die Frage hast du selbst nach 25 Beiträgen immer noch nicht beantwortet. Davon hängt alles Weitere ab
Eine Abtretungserklärung ist er erst mal völlig uninteressant, wenn es nicht sein Eigentum ist.


Schritt 2:
Steht auf einem eventuelle Kaufvertrag ( Besitzübergang) sein Name drauf , ja/nein ?

Schritt 3:
Ist die Gewährleistung explizit an seine Person gebunden ? - Wenn ja , von welchem Händler.

Wenn nicht - benötigst du KEINE Abtritts Erklärung , denn
Zitat aus deinem Link - oder auch Post #18 - Noch einfacher kann man es nicht erklären
Sollte man also grundsätzlich von Gebrauchtware die Finger lassen? Nicht unbedingt. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Gewährleistungsfalle zu umgehen. Am einfachsten ist es, wenn der Kaufbeleg anonym ist. Wer im Elektromarkt an der Kasse bezahlt, muss dort normalerweise nicht seine Personalien hinterlassen. So lässt sich später auch nicht nachvollziehen, ob es der erste oder der zweite Käufer ist, der die Ware zurückbringt. Bei technischen Geräten, bei denen die Reklamation allein über die Seriennummer läuft, sind die Käuferdaten ohnehin zweitrangig.


Schritt 4:
Wenn doch - Dürfte er den Gewährleistungsanspruch überhaupt abtreten OHNE die Zustimmung des Händlers
Da Privatverkauf : Überhaupt zulässig ?



Lautet die Rechnung auf den Namen des Verkäufers, kommt ein anderer Weg in Frage: Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte abtreten. Eine Notiz im Kaufvertrag genügt. Dann kann sich der neue Käufer im Schadensfall an den Händler wenden. Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.

Bitte beachte hier die Zustimmung !!!!
 
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rauke schrieb:
@käthe1 wenn ich mich nicht täusche, ist der Gewährleistungsanspruch bei Privatverkauf nicht übertragbar. Garantie ist eine freiwillige Leistung und da kann sich der Hersteller auch quer stellen.

Gebraucht nur von Händler, denn dann gibt es wieder Gewährleistung. Aber nur noch 12 Monate.
Fast richtig. Bei privat darf man den Gewährleistungsanspruch ausschließen, muss es aber nicht. ;)
Entweder schreibe ich chinesisch, oder ihr wollt es nicht verstehen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

swa00 schrieb:
@käthe1

Du hast Betrag 1 nachträglich mit dem Alter ergänzt und Post # 7 das Wort "Unfug" entfernt ..
Halte uns bitte nicht für Blöde - Danke
dazu fällt mir nix ein.
Lautet die Rechnung auf den Namen des Verkäufers, kommt ein anderer Weg in Frage: Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte abtreten. Eine Notiz im Kaufvertrag genügt. Dann kann sich der neue Käufer im Schadensfall an den Händler wenden. Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.
Nix anderes wie hier schreibe ich die ganze Zeit! Ohne Abtretung hast du gar nichts, und mit einer hast du die Chance, deine Ansprüche geltend zu machen. Und NBB und andere stimmen der Abtretung eben zu.
Andere wie Otto eben nicht. Wie Mediamarkt das handhabt, weiß ich nicht. Aber ohne Abtretungserklärung hast du generell keine Rechte! Und mit einer kann man es probieren.
Alles andere ist dann reine Kulanz von Händler oder Hersteller!

Und warum wir jetzt hier plötzlich über unpersonalisierte Kassenzettel reden, erschließt sich mir auch nicht! Da gibt es keinerlei Probleme, logisch. Oder? Deswegen ging es hier darum auch nicht.
 
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@käthe1 das wäre dann aber ein Gewährleistungs Anspruch vom Käufer gegenüber dem privaten Verkäufer der gebrauchten Ware. Nicht aber gegenüber dem Händler, wo der private Verkäufer die Ware ursprünglich gekauft hat und gegenüber dem er selbst einen Gewährleistungsanspruch hätte.

Egal wie man es dreht und wendet: der neue Käufer hat keinerlei Handhabung gegenüber dem Händler (von dem der private Verkäufer die Ware initial erworben hat). Ab hier beginnt die sog. Kulanz. Ergo kannst du dir die Abtretung schenken, da nichts wert
 
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@rauke, daher habe ich ja anfangs geschrieben, das so eine Abtretungserklärung auch für den privaten Verkäufer gut ist!
Falls er das nicht macht, dann haftet er wie ein gewerblicher Verkäufer! Als privater muss man die Gewährleistung ausschließen und im Idealfall abtreten. Und die Abtretung hat wert, habe doch nun schon genug Beispiele von Verkäufer-Firmen geschrieben, wo es mit einer Abtretung problemlos klappt.
Das kannst du z.B. als Vorlage nehmen, und nur anpassen. Das erkennen Mindfactory, Alternate und NBB an. Ohne diese bekommst du da nichts!
 

Anhänge

  • Abtretungserklärung (1).pdf
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Mal die ganzen rechtlichen Dinge außen vor.
Handy ist von Händler XY
Ruf XY an und frage nach.
Rufe den Hersteller an und frage nach.
Dann weißt du es gewiss für deinen Fall.
Wie es bei anderen ist kann dir egal sein.

Est voila alle Antworten die man braucht hat man.
Habe es nur überflogen aber Ihr zerfleischt Euch hier 2 Seiten lang für nichts und wieder nichts.
30! Beiträge lang spekulieren anstatt mal anzurufen und es selber zu klären.
Nicht böse gemeint, verstehe nur manche Herangehensweisen nicht.

Soll nun keine Erklärung hier schmälern oder so.
Geht mir einfach um die Tatsache das man es doch selbst für sich ohne Anwalt sein zu müssen EZ klären kann..
 
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Da hast du vollkommen recht, und parallel dazu läuft selbstverständlich schon eine Anfrage von mir beim Honor Support!

Nur noch kurz zum Thema, als Privatverkäufer sollte man immer einen kurzen Kaufvertrag mit dem Käufer machen.
Dort unbedingt reinschreiben " Außer in den Fällen des § 309 Nr.7 a) und b) BGB schließe ich als Privatanbieter die gesetzliche Gewährleistung komplett aus." Und dann eben seine Rechte an den Käufer abtreten. Dann ist man auf der Sicheren Seite. Ob die Abtretung dann anerkannt wird, ist eine vollkommen andere Sache!
Aber ohne wird der Käufer nie irgendwelche Rechte haben, und ist vollauf die Kulanz angewiesen. Und ohne Ausschluss, und einfacher Übergabe, wie es so oft läuft, hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer sogar 24 Monate Gewährleistung. Gewerbliche dürfen das auf 12 Monate reduzieren, und private eben ganz ausschließen! Aber das muss dann eben auch gemacht werden.
 
Das wurde für aber auch gesagt, dass zwischen dem geschrieben und der Realität eben Welten liegen und die Hersteller jucjt es in der Realität nicht wer es gekauft hat solange die Rechnung/Lieferschein da ist. Genauso ist es auch bei Otto und Amazon und online Shops aus meiner persönlichen Erfahrung.
 
@käthe1 Hast du bei einem Geschenk schon mal den Kassenzettel gesehen? Gibst du wenn du was schenkst den Kassenzettel mit?
Ohne Kassenzettel kein Nachweis, ohne Nachweis kein gar nix.

Auch wenn ein anderer Name drauf steht kann man sagen ich hab ein Garantiefall oder was auch immer, es war ein Geschenk das ich erhalten habe und hierfür hab ich die Rechnung auf Anfrage erhalten wegen abklärung. Keine Sau wird denjenigen kontaktieren.
 
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Das will ich sehen, wie du im Tante Emma Laden etwas ohne Kassenzettel getauscht bekommst.
Und ansonsten empfehle ich mal im HardwareLuxx nach Abtretungserklärung zu suchen und zu lesen.
 
Kann hier Mal einer zumachen? Das Problem von @käthe1 scheint ein ganz anderes zu sein.^^
 
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OH, da hat jemand eine andere Meinung? Das geht gar nicht, das ist undemokratisch! Muss sofort gelöscht, und verboten werden, am besten sofort einsperren. Wir sind doch die Guten und dürfen das, egal was die Gesetze dazu sagen.
 
@käthe1 dir sein deine Meinung gegönnt wie eben anderen ja auch jedoch wird sich hier kaum noch einer darüber auslassen denn es bringt ja nichts.

Wenn du so etwas haben willst verlang als ob du es dann wirklich kriegst ist wieder was anderes und wenn nicht kannst ja vom Kauf zurücktreten bzw gar nicht erst versuchen zu kaufen.

Bisher habe ich noch nie erlebt dass tatsächlich dies verlangt hätte oder mit dem gekauften ansprechend ein Problem hatte in einem Garantiefall. Wem das zu heikel ist der soll sich geben was neues kaufen und gut ist.

Du kannst gerne auf deine Rechte pochen wenn die Eigentümer dir das nicht ausstellen will dann bist du halt eben geliefert. Er hat nämlich auch das Recht es nichts zu tun.
 
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Nein, ich habe keine Rechte, das vom Eigentümer zu verlangen, und poche da auch nicht drauf. Falls das falsch rüber gekommen ist, sorry. Es ging nur um die rechtliche Geschichte, und man sollte sicherheitshalber immer bei privatverkäufen einen Kaufvertrag machen. Für den Verkäufer bringt das nur Vorteile, zB eben der Ausschluss der Gewährleistung.
 

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