LG Garantie

Sehe ich auch so! Überspring den Provider, die haben da eh keine Aktien dran.
Wende Dich direkt an LG.

Das sie es umtauschen, darauf würde ich nicht wetten.
Wenn dann werden Bauteile getauscht, aber nicht das komplette Handy.
Ich hatte mein S1 auch 2x gebrickt und es wurde nicht umgetauscht.
Neues Mainboard und fertig.

Mach es doch so, wie Dir hier geraten wurde.
Du kannst auch die Anna von DatRepair mal anschreiben und das Ganze schildern.
Die ist doch hier im Forum aktiv.
Dann erfährst Du genau, was Dat davon hält, ohne es erst einschicken zu müssen, nach dem Trial & Error Prinzip.

Getaptalkt von unterwegs
 
Randall Flagg schrieb:
Sehe ich auch so! Überspring den Provider, die haben da eh keine Aktien dran.
Wende Dich direkt an LG.
Sorry, das ich diesen Uralt-Thread wieder hoch ziehe, aber ich habe momentan das gleiche Problem und könnte kotzen! :cursing:
Habe im März/April über die ebay Kleinanzeigen ein LG G4 gekauft, das gestern plötzlich tot war. Sieht mir, anhand den google Ergebnissen, nach diesem - bei LG sogar bekannten! - defekten Platinenproblem aus (startet nur noch bis zum LG Bildschirm, dann gehts nicht weiter). Dummerweise war der Verkäufer nicht mal der Erstbesitzer.

Ist ein Vertragsverlängerungshandy von 1&1, Rechnung ist vorhanden vom Juli 2015, nur halt nicht auf mich.

Habe gestern 1&1, sowie LG kontaktiert. Nachdem mir 1&1 antworteten, ich solle unbedingt den Erstbesitzer kontaktieren, dass dieser sich bei 1&1 meldet, bekam ich von LG eben die Info, dass die Garantie in dem Moment erloschen ist, wenn das Gerät den Besitzer wechselt. :ohmy: Würde auch so in den AGB stehen, die für jeden nachzulesen seien.
Ich hab von dem Herrn auf der Rechnung zwar eine Adresse. Es ist eine Schule in HH, denen ich gestern eine Mail geschrieben habe, in der Hoffnung, dass der Herr dort noch auffindbar ist und er sich bei 1&1 meldet. Nur sind in HH noch Ferien bis 31.08.... und obs den dort noch gibt... :unsure::(
Das ist momentan meine letzte Hoffnung, dass 1&1 irgendwas akzeptiert, falls sich der Erstbesitzer meldet, ansonsten hatte ich ~ 5 Monate ein Handy für 300€. :thumbdn:

Ich hab eben mal gegooglet und das gefunden: Vorsicht bei Gebrauchtkäufen: Gibt es eine "Rest-Garantie"?
darin heißt es:
Geht die Sache später tatsächlich kaputt, hilft der Original-Kaufbeleg womöglich wenig. Denn per Gesetz kann der Zweitbesitzer gar nicht reklamieren.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
aber auch
Viele Produzenten haben diesbezüglich keine klaren Regeln. Bei Elektrogeräten läuft die Reklamation oft über die Seriennummer, da spielen die Käuferdaten keine große Rolle.
Nur leider nicht bei LG.

Da ich eh nie richtig zufrieden war mit diesem Gerät, wird das mein erstes und letztes LG gewesen sein, egal wie´s ausgeht.
 

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