LG V30: Diskussion / Fragen rund um Garantie und Gewährleistung

Hier werden Aussagen gemacht, die bei unbedarften Usern den Eindruck erwecken, dass Root und damit verbundene Softwareveränderungen keinen Einfluß auf Gewährleistung und Garantie haben. Leider entspricht dies nicht den Tatsachen.

Bevor ich bei LG (und einigen anderen) einen Freischaltcode erhalte muß ich bestätigen,daß ich auf jedliche Garantieansprüche verzichte.
Die Gewährleistungspflicht besteht weiterhin, soweit der Fehler nicht durch z.B. Softwareveränderungen, die eine Überhitzung des Gerätes verusacht haben könnten verursacht wurde. Der Nachweis dürfte nicht immer einfach sein.
Das die Hersteller aus Kulanzgründen oft, aber nicht immer, Garantieansprüche akzeptieren kann nicht als Normalfall angesehen werden.

Im Netz gibt es einige Erklärungen dazu, einfach mal googeln.
 
Also ich versuche es Mal für Laien verständlich zu schreiben. Ganz einfach ist die Materie nicht.

Was ist die Gewährleistung?
Verschiedene Rechte des Käufers wenn die Sache bei Gefahrenübergang mangelhaft ist.
Kann eine Softwareveränderung also jemals Auswirkung auf die Gewährleistung haben? Natürlich nicht! Sie wird ja immer nach Gefahrenübergang vorgenommen.
Kann sich für die Beweislage etwas ändern? Nein.
Kommt es zum Streit vor Gericht ist immer nur die (üblicherweise von einem Sachverständigen zu klärende Frage): Hat bei Gefahrenübergang ein Mangel vorgelegen. Diese Frage ist aber immer gleich, egal ob Root ja oder nein. Wer in der Beweislast ist regelt sich dabei bei Verbrauchern nach § 477 BGB.

Zur Garantie:
Welchen Inhalt hat die Garantie?
"LG Electronics gewährt Ihrem Fachhändler für alle LG Consumer-Produkte aus den Bereichen (a) „Unterhaltungselektronik (u.a. TV/Heimkino/BluRay“ etc.), (b) „Information System Products – ISP“ (u.a. Monitore, Notebooks, Projektoren (Beamer), optische Laufwerke, Speichermedien etc.), sowie (c) „Hausgeräte“ (u.a. Waschmaschinen, Kühl-/Gefriergeräte, Mikrowellen etc.) - genaue Produktübersicht unter: www.lg.de - eine freiwillige Garantie dafür, dass sie und ihre Teile frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind. Maßgabe für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik vergleichbarer Produkte zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens."

Welchen Hinweis erteilt LG bei der Entsperrung des Bootloaders?
(Ich hab jetzt nur den von der Englischen Developer Seite gefunden, falls es ein deutsches Pendant gibt darf das gerne verlinkt werden.)
"As we cannot guarantee the proper operation of our hardware with custom software, we are not able to maintain the full scope of warranty for your device after you have unlocked the bootloader.
Because of that we have a responsibility to let you know that defects which may result from, or were caused by custom device-software may not be covered by LG warranty.

LG garantiert also Freiheit von Material- und Produktionsfehlern und gibt den Hinweis, dass Fehler durch Softwareveränderungen nicht durch die Garantie abgedeckt sind. Naturlich sind sie das nicht! Es sind ja keine Produktions- oder Materialfehler!

Auch hier nun ein theoretisches Gedankenspiel des Streitfalls vor Gericht. Der Prozessor ist durch Überhitzung abgeraucht, das Gerät war gerootet.
Beweisfrage nun: Handelt es sich um einen Produktions- oder Materialfehler? Der Sachverständige kommt zu dem Schluss ja/nein/vielleicht. Danach entscheidet sich der Fall. Wenn ja, gewinnt der Kläger, wenn nein oder vielleicht der Garantiegeber. Auf die Frage Root oder nicht kommt es nicht an. Liegt ein Produktions- oder Materialfehler vor kann dieser ja niemals durch veränderte Software verursacht sein. Das schließt sich ja schon in der Natur der Sache aus.

Ist verständlich was ich meine?
 
  • Danke
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