
trk
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Ich habe eine meiner Maxxim Rufnummern zum 28.02.15 gekündigt und dies von Maxxim auch so bestätigt bekommen.
Zusammen mit einem MA des neues Anbieters wunderte ich mich noch, das die PORTIERUNG erst zum 02.03.15 erfolgte...
Nachdem mir im Februar die Portierungsgebühren + mtl. Gebühr berechnet wurde, wunderte mich mich sehr über eine Rechnung für den MÄRZ 2015.
Die Antwort erfolgte nicht prompt, aber glücklicherweise per Mail.
Bei meiner Antwort mit der Bitte um Erklärung bzgl. der für APRIL angekündigten Rechnung habe ich auch die Bundesnetzagentur in Kopie gesetzt, da ich stark bezweilfe das dieses Vorgehen (Verschleppung der Portierung über den eigentlichen Kündigungstermin hinaus) TKG konform ist.
Und meine 2. Maxxim Nr. portiere ich nun auch... und erwarte hier das gleiche vorgehen seitens Maxxim / Drillisch.
Zusammen mit einem MA des neues Anbieters wunderte ich mich noch, das die PORTIERUNG erst zum 02.03.15 erfolgte...
Nachdem mir im Februar die Portierungsgebühren + mtl. Gebühr berechnet wurde, wunderte mich mich sehr über eine Rechnung für den MÄRZ 2015.
Die Antwort erfolgte nicht prompt, aber glücklicherweise per Mail.
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung.
Ihr Vertrag wurde korrekt zum 28.02.2015 gekündigt.
Bitte sehen Sie Ihre letzte Rechnung nochmals kurz ein. Die Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.02.2015 bis 28.02.2015, daher erfolgte noch eine Abbuchung.
Beachten Sie auch bitte, dass Sie im April eine weitere Rechnung erhalten werden.
Die Rufnummernmitnahme zu Ihrem neuen Anbieter wurde zum 03.03.2015 bestätigt.
Bei der Rufnummernmitnahme stehen wir als abgebender Dienstanbieter auf Grund der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 46 Abs. 1 TKG in der sogenannten Versorgungspflicht.
Das bedeutet, dass wir bei einem Anbieterwechsel sicherstellen müssen, dass unsere Mobilfunkdienstleistungen in dem bisherigen Tarif nicht unterbrochen werden, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen.
Wir waren somit bis zum 02.03.2015 in der Versorgungspflicht und mussten sicherstellen, dass Sie die SIM-Karte für diesen Zeitraum nutzen können. Die Grundpreise und eventuelle Verbindungen werden hierbei um 50 % reduziert berechnet und entsprechend in Rechnung gestellt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei meiner Antwort mit der Bitte um Erklärung bzgl. der für APRIL angekündigten Rechnung habe ich auch die Bundesnetzagentur in Kopie gesetzt, da ich stark bezweilfe das dieses Vorgehen (Verschleppung der Portierung über den eigentlichen Kündigungstermin hinaus) TKG konform ist.
Und meine 2. Maxxim Nr. portiere ich nun auch... und erwarte hier das gleiche vorgehen seitens Maxxim / Drillisch.