Tarifwechsel – Rufnummernmitnahme

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muenchenlaim

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Hallo in die Runde!

Ich bitte euch um Hilfe und hoffe, dass ich die Dinge nicht allzu kompliziert erkläre: Ich möchte von Vodafone (uralter Vertrag – nie drum gekümmert = schlechte Konditionen) zur Telekom wechseln.

Ein Freund hätte einen „friends and family“ Code für mich und das würde gut passen (ist mir klar, dass es noch günstiger geht, aber das Gesamtpaket mit Tempo, Netzabdeckung und Hotspots finde ich sehr attraktiv).

Ich will auf einen anderen Punkt hinaus – die Rufnummernmitnahme. Ist für mich sehr wichtig, wg. unzähliger Job-Kontakte, gedruckten Visitenkarten usw. Das Telekom-Angebot gilt nur bis zum 31.12., meinen Vodafone-Vertrag kann ich erst zum 6.4.17 kündigen. Wie ist das mit der Rufnummernmitnahme? Ich habe gelesen, dass zwischen neuem Vertrag und Kündigung Altvertrag maximal 3 Monate liegen dürfen. Oder liege ich da falsch?

Ich bin das Gegenteil von einem Tarif-Fuchs und hoffe auf eure Hilfe.

Im Voraus schon mal „danke“ sagt

Christoph

P.S.
Mir geht es weniger um die Diskussion "macht es Sinn, 3 Monate doppelt zu zahlen?", sondern - wie oben beschrieben - um die Rufnummer. Wer trotzdem noch einen Alternativtipp hat: Gerne.
 
Soweit ich weiß muss beim alten Anbieter gekündigt und eine Sofortrufnummernportierung beantragt sein. Dann bekommst du für den alten Vertrag eine neue Nummer wenn die alte in den neuen Vertrag portiert wurde. Aber genau kann dir das auf alle Fälle der Telekom/Vodafone Shop/Service sagen.
 
Serge4nt hat es richtig beschrieben. Du kannst eine "sofortie Rufnummerportierung" bei Vodafone anstoßen (mW kannst sogar das Datum selbst festlegen) und kannst die Nummer also noch dieses Jahr zu T-Mobile portieren.
ABER: der alte Vodafone Vertrag läuft dann noch regulär weiter (sprich du zahlst zweimal Grundgebühr)
 
Erst mal danke für eure Antworten!

Vielleicht habt ihr noch eine Info. Glaubt Ihr, dass dieses Angebot über den 31.12. hinaus verlängert wird?
Bei einer schnellen Google-Suche schien es mir so, als wenn es dieses Angebot schon länger gibt und dann "immer wieder" verlängert wurde (und vielleicht erneut verlängert wird).

Christoph
 
Das Problem ist doch der Code oder? Ansonsten würde ich warten. Also 3 Monate Grundgebühr zu zahlen vermiest doch jede Ersparnis...
 
Meinst du den For Friends Code?

Wenn ja, sind es derzeit die Aktion 30%, ormal 15% auf den Grundtarif, die geht noch bis zum 31.12.16 (Könnte vielleicht verlängert werden).

Ich würde trotz der 3 Monate GG trotzdem Portieren, die bekommst du doch durch die Zusätzliche Aktion plus 15% raus?
 
Hallo @muenchenlaim,

erstmal freue ich mich, dass du uns als zukünftigen Anbieter auserkoren hast.
Die Frist von 4 Monaten, genauer gesagt 123 Tage, ist korrekt. Ein Auftrag zur Portierung kann in der Tat erst frühestens 123 Tage vor dem Portierungsdatum eingestellt werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Portierung. Dabei wird die Nummer vom alten Anbieter zu uns portiert, der Vertrag selbst läuft jedoch beim anderen Anbieter weiter, mit einer neuen Nummer. Haken an dieser Geschichte ist, dass du zwei Verträge gleichzeitig zahlen musst.

Voraussetzung dafür ist, dass das sogenannte OptIn beim abgebenden Anbieter gesetzt ist. Ist das der Fall, kannst du den Neuvertrag mit Portierung (den Termin dessen kannst du auch frei wählen) beim neuen Anbieter bestellen.

Die Aktion der zusätzlichen 15 % Rabatt bei for Friends Tarifen läuft bis zum Ende des Jahres. Ob dies verlängert wird, vermag ich aktuell leider nicht zu sagen.

Bei weiteren Fragen stehe ich dir natürlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Daniel H. von Telekom hilft
 
Hallo Daniel,

danke für die Info!

Ich habe noch zwei Fragen, dann könnte ich zur Tat schreiten. Ich hatte gestern bei einer Geschäftsreise etwas Zeit und bin in Leipzig in den Telekom-Laden (am Brühl) gegangen.

Da wurden mir zwei wichtige Punkte so geschildert:

1.
Ich muss den family-and-friends-Vertrag noch dieses Jahr abschließen und von der Telekom bestätigt bekommen („machen Sie das am besten Anfang Dezember“), aber ich kann die Startzeit auf z.B. 15.3. legen. Dann zahle ich nicht so lange doppelt (ein kleiner Puffer in Form einer Überschneidung von 3 Wochen ist mir aber ganz recht. Man weiß ja nie, was klappt und was nicht).

2.
Ablauf:
Empfohlen wurde mir:
- Zuerst: Kündigung Altvertrag mit Optin Rufnummer zum 15.3. Klappt das so mit den 123 Tagen?
- Dann: Neuvertrag mit der Telekom Anfang 12/16: Die Dame bei der Telekom in Leipzig meinte, der Neuvertrag müßte von meinem Bekannten bei der Telekom komplett ausgefüllt werden. Ich dachte, ich brauche von ihm nur einen Code, den er intern bei seinem Arbeitgeber (Telekom) abruft?

Klappt das so (mit den 123 Tagen)?

Gruß + Dank!
Christoph
 
Hey @muenchenlaim,

im Prinzip ist dieses Vorgehen korrekt.

Die Kündigung des Vertrages und das dortige Setzen der OptIn-Option ist die Grundvoraussetzung. Dann kannst du den Neuvertrag mit Portierung der Rufnummer beauftragen.

Ein kleiner Tipp: Das OptIn bleibt in der Regel „nur“ 30 Tage aktiv. Die Kündigung und das Setzen der Option solltest du gut timen, wenn du weißt, zu wann du wechseln möchtest.

Z.B. bei Beauftragung am 1. Dezember, wird die Rufnummer spätestens am 2. April portiert.
Wenn der 15. März 2017 für dich als Tag des Vertragsbeginns feststeht, kannst du den Auftrag frühestens am 13. November 2016 erfolgen. Dann wird die Frist von 123 Tagen eingehalten.

Das passt in dem Sinne gut, da die aktuelle Aktion, 30% statt 15% Rabatt bei den for Friends Tarifen, nur noch bis Ende des Jahres gilt.

Den Neuvertrag mit for Friends-Konditionen kannst du auch bequem online mit dem Code buchen. Das muss nicht unbedingt jemand tun, der bei uns arbeitet.
Nur bei Aufträgen für einen Festnetzanschluss ist das anders. Hier muss der befreundete Mitarbeiter aktiv werden.

Viele Grüße
Daniel H. von Telekom hilft
 
Hallo Daniel,

danke für die schnelle Antwort!

ich dachte, jetzt hätte ich es begriffen, aber es ergibt sich für mich noch ein Widerspruch:

Du hast geschrieben "Das OptIn bleibt in der Regel „nur“ 30 Tage aktiv." Weiter unten ist von einer Frist von 123 Tagen die Rede.

Das Zeit-Szenario ist übrigens real. Kündigen (bei Vodafone) kann ich zum 6.4. Den neuen Vertrag abschließen möchte ich idealer Weise zum 15.3. (wg "Puffer" sind die 3 Wochen Doppelzahlung ok).

Christoph
 
Hey Christoph,

es ist verwirrend, da bin ich bei dir.

Es gibt 2 Arten der Portierung.

1. Zum Ende der Laufzeit des alten Vertrages.
Hier kommt die Frist von 123 Tagen zum Einsatz. Die Portierungsanfrage darf frühestens 123 Tage vor dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen.

2. Zu sofort bzw. zu einem Wunschtermin
Die Nummer wird also sofort bzw. zum Wunschtermin (dieser darf aber auch maximal 123 Tage in der Zukunft liegen) portiert und der alte Vertrag läuft mit neuer Nummer weiter. Dafür wird das OptIn Kennzeichen benötigt.
Die 30 Tage sind die Frist, in der die Portierungsanfrage kommen muss. Also am 1. des Monats wurde das OptIn gesetzt und innerhalb von 30 Tagen muss die Bestellung beim neuen Anbieter eingegangen sein bzw. die Anfrage dessen beim alten Anbieter zur Portierung der Nummer.

Da Portierungen über eine zentrale Schnittstelle laufen, die von allen Anbietern genutzt wird, wurden die Fristen damals festgelegt und alle Anbieter unterliegen diesen.

Viele Grüße
Daniel H. von Telekom hilft
 

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