Ich gebe meine Ticwatch zurück weil

Z

z3haxe

Neues Mitglied
6
Servus, leider kann ich nichts positives über Mobvoi berichten. Die Uhr habe ich 2020 erworben, genau ein Jahr später, war einer der Ladekontakte an der Uhr korrodiert, so das die Uhr nicht mehr geladen wurde. Dieser Garantiefall wurde durch eine neue Uhr, relativ unkompliziert gelöst. Genau zwei Jahre später, im August 2023, setzten immer wieder bestimmte Funktionen aus. Zum jetzigen Zeitpunkt, geht kein Puls mehr, der NFC und die Uhr wird nicht mehr erkannt das sie getragen wird. Der Ladekontakt ist wieder korrodiert und die Uhr wird nur mit Schwierigkeiten geladen. Nach Kontakt zum Service, wurde mir mitgeteilt, das die Garantie abgelaufen ist. Mobvoi ändert seine AGB, wenn man ein Ersatzprodukt erhält auf 90 Tage. Somit hebeln sie die in Deutschland geltenden Gesetze aus, in denen eindeutig steht, das eine Garantiezeit von 24 Monaten besteht. Somit hat sich die Sache für mich erledigt, am Anfang war ich von der Uhr begeistert. Die Uhr wurde täglich getragen zum wandern, joggen, hat nie Wasser gesehen. Keine Ahnung ob ich eine Einzelfall bin, die Uhr hat 357,- Euro gekostet und kann somit entsorgt werden. Danke Mobvoi.

Tschau und hoffentlich halten die neuen Uhren besser, mich sieht Mobvoi nicht mehr.
 
Man bekommt mit einem Austausch nicht automatisch zwei weitere Jahre Garantie. Wenn du 2020 gekauft hast, ist 2022 die Garantie rum.
 
z3haxe schrieb:
Somit hebeln sie die in Deutschland geltenden Gesetze aus, in denen eindeutig steht, das eine Garantiezeit von 24 Monaten besteht.
Das ist schlicht falsch! Das gibt es nicht. Bitte genauer über den Unterschied Gewährleistung/Garantie informieren.
 
Dann solltet Ihr euch informieren, in Deutschland gilt auch nach Tausch eines kompletten Artikel die normale Garantie und Gewährleistung, ab dem Zeitpunkt des Tausch. Es gibt ein Unterschied, ob der Artikel repariert wurde oder getauscht wurde. Mobvoi schreibt hierzu eindeutig das sie diese zwei Jahre bei Tausch auf 90 Tage reduzieren. Eigentlich auch egal, Mobvoi will nicht und damit hat sich die Sache erledigt. (-:
 
Wo kann man das nachlesen?
 
@z3haxe die Gewährleistungslaufzeit beginnt bei einem Gewährleistungsfall nicht erneut bei 2 Jahren zu laufen.
 
Der BGH hat entschieden, dass die 2-jährige Frist zur Geltendmachung gesetzlicher Nacherfüllungsansprüche bei einer Ersatzlieferung in der Regel neu beginnt. BGH VIII ZR 16/05
Einfach mal googeln, es gibt genügend Beispiele, Mobvoi will sich drücken, Punkt.
Wie gesagt eigentlich egal, wenn ein Hersteller denkt sein Produkt übersteht die weiteren 24 Monate Garantie ohne Reklamation des Kunden, alles gut. Hier bestehen die gleichen Mängel wie genau vor zwei Jahren und der Hersteller verweist auf seine AGBs, das ist sein Recht. Er muss aber mit Reaktionen rechnen, ich gehe davon aus das keiner von euch erfreut wäre wenn es einen selbst betrifft, unabhängig der herstellerseitigen Entscheidung.
 
Ich kenne es auch von anderen Herstellern so, dass es auf Austauschgeräte 3 Monate Garantie gibt. So wie sich das liest, bist du nicht an den Händler herangetreten, sondern an den Hersteller (Austausch auf Garantie).
 
@z3haxe nur weil ein Gericht im Streitfall für den Kläger entschieden hat, macht es dies nicht automatisch zum allgemein geltenden Gesetz.

Wenn aber der gleiche Fehler erneut auftritt, muss der Händler nachbessern. Bei dir aber trat der Fehler 1. Nicht erneut auf, weil die Uhr nicht repariert wurde, sondern ausgetauscht wurde und 2. selbst bei einer Reparatur kann man nach zwei Jahren nicht von einer fehlgeschlagenen Reparatur reden, sodass wieder das Datum der Erstmeldung greifen würde.

Natürlich ist man verärgert und das wäre jeder bei fast 400€, aber gesetzlich am Ende in Ordnung. Als persönliche Konsequenz kann man nur den Hersteller in Zukunft leiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler, in dem Fall Amazon hat schon bei der ersten Reklamation auf den Hersteller verwiesen. Nur zur Info, beide Probleme sind bekannt bei Mobvoi. Ich gehe viel wandern und die Unterseite der Uhr wird natürlich feucht, der Schweiß greift die Ladepunkte der Uhr an. Aus Rücksicht, habe ich die Uhr immer versucht trocken zu halten, es hat genau ein Jahr länger gehalten wie beim letzten Mal. Das andere Problem ist auch bekannt, es wurde hier schon behandelt und betraf manche in der Garantiezeit. Ich bin selbst im Großhandel tätig und weiß wie einige Hersteller versuchen, bekannte Mängel zu leugnen.
 
z3haxe schrieb:
Der Händler, in dem Fall Amazon hat schon bei der ersten Reklamation auf den Hersteller verwiesen.
Dann kann man auch keinen Restart der Gewährleistung erwarten, falls es sowas überhaupt gibt.
 
Aha ok, ist schon eine lustige Diskussion, als Kunde muss man sich also rechtfertigen obwohl man einen neuen Artikel erhalten hat, der theoretisch zwei Jahre Garantie besitzt, nur in dem Fall ist man der Depp. Die Uhr als Neuteil hätte auch ein anderer erhalten können und der wäre jetzt der König. Irgendwie schizophren das ganze, ich hoffe eure Uhren halten sehr lange.

Euch noch einen schönen Montag, lassen wir es dabei. (-:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
Du redest ständig von Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser einschränken und begrenzen kann, wie er möchte.
Garantie nur 2 Monate und auch nur auf das Uhrenarmband? Kein Problem, alles rechtens.

Das, was du meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung. Die gilt bei beweglichen Produkten für 2 Jahre ab dem Kaufdatum (mit Umkehr der Beweislast zwischendurch, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden haben muss). Ein Austausch verlängert den Gewährleistungszeitraum nicht.
Wenn du eine kostenpflichtige Reparatur durchführen lässt, dann besteht auf die neuen Teile wieder eine 2jährige Gewährleistung...aber eben nur auf die neuen, von dir bezahlten Komponenten.

In deinem Fall ist die Sachlage ganz eindeutig: Die Uhr ist älter als 2 Jahre und deshalb greift die Gewährleistung nicht. Doch bereits nach einem Jahr hättest du mit der Gewährleistung kein Glück, denn du könntest nicht beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestanden haben muss. Viel wahrscheinlicher ist ein Stoß, Runterfallen, unsachgemäße Nutzung z.B. in Salzwasser usw.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
  • Danke
Reaktionen: basketballer und tom_g
Nochmal von Anfang an, die Uhr ist genau zwei Jahre alt und kein Monat älter, Garantie und Gewährleistung musst du nicht erklären. Die Sachlage ist für Mobvoi geklärt und nochmal, bitte schreibe uns den Gesetzestext in dem steht das der Gewährleistungszeitraum bei Tausch nicht verlängert wird, außer der Hersteller erklärt es in seinen AGBs, so wie Mobvoi mit 90 Tagen. Warum schreibt Mobvoi 90 Tage? weil sie von den gesetzlichen Gewährleistung in ihren AGBs abweichen, sonst würde es keinen Sinn ergeben. Wenn du alles gelesen hättest, kein Sturz, kein Wasser, du unterstellst Dinge die du nicht weißt, keine Ahnung was das soll.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
z3haxe schrieb:
Nochmal von Anfang an, die Uhr ist genau zwei Jahre alt und kein Monat älter

Laut deinem ersten Post
Die Uhr habe ich 2020 erworben
ist sie 3 Jahre alt.

Garantie und Gewährleistung musst du nicht erklären.
Scheinbar schon, denn du hast bereits im ersten Post
Somit hebeln sie die in Deutschland geltenden Gesetze aus, in denen eindeutig steht, das eine Garantiezeit von 24 Monaten besteht.
bewiesen, dass du den Unterschied nicht kennst.

Warum schreibt Mobvoi 90 Tage?
Weil das deren freiwillige Garantie auf ausgetauschte Produkte ist, 90Tage ab Austausch oder die verbleibende Garantiezeit von 2 Jahren.
Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, was wieder zeigt, dass du den Unterschied nicht kennst. Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung am Hut, das musst du mit deinem Händler klären!

Wenn du alles gelesen hättest, kein Sturz, kein Wasser, du unterstellst Dinge die du nicht weißt, keine Ahnung was das soll.
Ich unterstelle gar nichts, ich sage dir nur, dass du keine Chance haben wirst, einen Gewährleistungsanspruch belegen zu können.

Wenn du die Situation nicht akzeptieren kannst oder willst, dann wende dich doch bitte einfach an den Konsumentenschutz.
Mir jedenfalls ist deine arrogante, besserwisserische und unbelehrbare Art zuwider, deshalb werde ich meine Zeit lieber für Menschen aufwenden, die es verdient haben.
 
  • Danke
Reaktionen: wolli3 und basketballer
@z3haxe

Es tut mir Leid, aber du liegst wirklich Falsch mit der Annahme, dass ein Austauschgerät grundsätzlich & automatisch mit Lieferung eine weitere gesetzliche Gewährleistung von 12/24 Monaten erhält - dem ist leider nicht so.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Austausches - siehe weiter unten

Der Gewährleistungs-Zeitraum bezieht sich i.d.R das Kaufdatum des Ursprungsgerätes - es sei denn , es wurde zwischenzeitlich eine Wandlung für ein und das selbe Geräte geltend gemacht. - Was aber hier nicht erfolgte.

Die Uhr habe ich 2020 erworben
Erfolgte der Austausch nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ( in deinem Falle 3 Jahre ) durch den Händler resp. Hersteller, dann bestimmt dieser ausschließlich auf Kulanzbasis den Zeitraum der Funktionstüchtigkeit. (in dem Falle 90 Tage)
Hier solltest du eher froh darüber sein , dass man Dir nach dieser Zeit etwas geliefert hat und nicht gleich zur Kasse gebeten hat

Das Gleiche gilt auch in Grün bei Fahrzeugen , bei denen du eine gesonderte Gewährleistungsverlängerung durch eine externe Versicherung abschließen kannst. - Damit hat aber nichts mehr der Hersteller zu tun .


Der BGH hat entschieden, dass die 2-jährige Frist zur Geltendmachung gesetzlicher Nacherfüllungsansprüche bei einer Ersatzlieferung in der Regel neu beginnt. BGH VIII ZR 16/05

Bitte lies nochmal deinen Link genau durch und nicht nur "quer" :

Dein Kulanz - Austausch nach 3 Jahren ist KEIN Nacherfüllungsanspruch - er bezieht sich auf eine ausgeführte Reparatur , oder eine Ersatzlieferung innerhalb der Garantie (nicht Gewährleistung).

Du wirfst - wie oben schon mehrfach angemerkt - die Begrifflichkeiten leider durcheinander.
 
Zuletzt bearbeitet:
z3haxe schrieb:
Servus, leider kann ich nichts positives über Mobvoi berichten. Die Uhr habe ich 2020 erworben, genau ein Jahr später, war einer der Ladekontakte an der Uhr korrodiert, so das die Uhr nicht mehr geladen wurde. Dieser Garantiefall wurde durch eine neue Uhr, relativ unkompliziert gelöst. Genau zwei Jahre später, im August 2023, setzten immer wieder bestimmte Funktionen aus. Zum jetzigen Zeitpunkt, geht kein Puls mehr, der NFC und die Uhr wird nicht mehr erkannt das sie getragen wird. Der Ladekontakt ist wieder korrodiert und die Uhr wird nur mit Schwierigkeiten geladen. Nach Kontakt zum Service, wurde mir mitgeteilt, das die Garantie abgelaufen ist. Mobvoi ändert seine AGB, wenn man ein Ersatzprodukt erhält auf 90 Tage. Somit hebeln sie die in Deutschland geltenden Gesetze aus, in denen eindeutig steht, das eine Garantiezeit von 24 Monaten besteht. Somit hat sich die Sache für mich erledigt, am Anfang war ich von der Uhr begeistert. Die Uhr wurde täglich getragen zum wandern, joggen, hat nie Wasser gesehen. Keine Ahnung ob ich eine Einzelfall bin, die Uhr hat 357,- Euro gekostet und kann somit entsorgt werden. Danke Mobvoi.

Tschau und hoffentlich halten die neuen Uhren besser, mich sieht Mobvoi nicht mehr.
Aus Erfahrungen wird man klug,hift Dir zwar nicht weiter,aber genau deshalb habe ich nun immer Uhren ohne Kontaktladung gekauft z. B. Huawei oder Withings ... da legt ma die Uhr einfach aufs Ladeteil und Gut ist!
 
skycamefalling schrieb:
Laut deinem ersten Post ist sie 3 Jahre alt.


Wenn du schon einen auf ganz schlau machst, dann bitte lesen lernen „Die Uhr habe ich 2020 erworben, genau ein Jahr später, war einer der Ladekontakte an der Uhr korrodiert, so das die Uhr nicht mehr geladen wurde. Dieser Garantiefall wurde durch eine neue Uhr, relativ unkompliziert gelöst.“ 2020 + 1 Jahr ergibt ? August 2021 ! du Schlaumeier


Scheinbar schon, denn du hast bereits im ersten Post bewiesen, dass du den Unterschied nicht kennst.

Du wirst lachen jeden Tag und wir geben ob privat mit zwei Jahren und gewerblich mit einem Jahr im Garantie und Gewährleistung Fall, nach dem Tausch.


Weil das deren freiwillige Garantie auf ausgetauschte Produkte ist, 90Tage ab Austausch oder die verbleibende Garantiezeit von 2 Jahren.

Das ist die Nachricht von Mobvoi du Schlaumeier „Darüber hinaus gewähren wir für Ersatzprodukte eine 90-tägige unabhängige Garantiezeit.“ willst du das bezweifeln? hast du sie bekommen oder ich, sie schreiben Garantiezeit. Also schließen Sie Gewährleistung aus, ich habe nie etwas anderes behauptet. Man darf ja mal nachfragen wenn ein neuer Artikel gerade zwei Jahre alt ist.


Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, was wieder zeigt, dass du den Unterschied nicht kennst. Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung am Hut, das musst du mit deinem Händler klären!




Ich unterstelle gar nichts, ich sage dir nur, dass du keine Chance haben wirst, einen Gewährleistungsanspruch belegen zu können.
Ich will gar keine Chance, das habe ich nie behauptet. Nur solche blöden Kommentare helfen denen die die gleichen Probleme haben nicht weiter.


Wenn du die Situation nicht akzeptieren kannst oder willst, dann wende dich doch bitte einfach an den Konsumentenschutz.
Mir jedenfalls ist deine arrogante, besserwisserische und unbelehrbare Art zuwider, deshalb werde ich meine Zeit lieber für Menschen aufwenden, die es verdient haben.

Ach süß, du solltest deine Ausdrucksweise überarbeiten. Außerdem warte ich immer noch auf eine offizielle Hinweis in dem steht das die Garantie/Gewährleistung nach dem Tausch ausgeschlossen ist. Großspurig andeuten ist das eine, liefern da warten wahr
Beiträge automatisch zusammengeführt:

swa00 schrieb:
@z3haxe

Es tut mir Leid, aber du liegst wirklich Falsch mit der Annahme, dass ein Austauschgerät automatisch mit Lieferung eine weitere gesetzliche Gewährleistung von 12/24 Monaten erhält - dem ist leider nicht so.
Der Gewährleistungs-Zeitraum bezieht sich nur auf das Kaufdatum des Ursprungsgerätes - es sei denn , es wurde zwischenzeitlich eine Wandlung geltend gemacht. - Was aber hier nicht erfolgte.


Erfolgte der Austausch nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ( in deinem Falle 3 Jahre ) durch den Händler resp. Hersteller, dann bestimmt dieser ausschließlich auf Kulanzbasis den Zeitraum der Funktionstüchtigkeit. (in dem Falle 90 Tage)
Hier solltest du eher froh darüber sein , dass man Dir nach dieser Zeit etwas geliefert hat und nicht gleich zur Kasse gebeten hat

Das Gleiche gilt auch in Grün bei Fahrzeugen , bei denen du eine gesonderte Gewährleistungsverlängerung durch eine externe Versicherung abschließen kannst. - Damit hat aber nichts mehr der Hersteller zu tun .




Bitte lies nochmal deinen Link genau durch und nicht nur "quer" :

Dein Kulanz - Austausch nach 3 Jahren ist KEIN Nacherfüllungsanspruch - er bezieht sich auf eine ausgeführte Reparatur , oder eine Ersatzlieferung innerhalb der Garantie (nicht Gewährleistung).

Du wirfst - wie oben schon mehrfach angemerkt - die Begrifflichkeiten leider durcheinander.

Ich werfe nichts durcheinander, mein Kommentar soll die Probleme mit Mobvoi darlegen. Die Uhr ist wie ich geschrieben habe „Die Uhr habe ich 2020 erworben, genau ein Jahr später, war einer der Ladekontakte an der Uhr korrodiert, so das die Uhr nicht mehr geladen wurde. Dieser Garantie/Gewährleistungsfall wurde durch eine neue Uhr, relativ unkompliziert gelöst.“ Also ist sie fast auf den Tag genau zwei Jahre alt. Ich habe mich damit abgefunden, nichts anderes habe ich im ersten Kommentar geschrieben. Das ich mit der Vorgehensweise von Mobvoi nicht einverstanden bin, das ist bei einer fast 400,- Euro teuren Uhr verständlich. Mit meinem Kommentar wollte ich andere auf diese Fehler aufmerksam machen, die in verschiedenen Foren und auf YouTube auch aufgezählt werden. Wenn andere ein Theater daraus machen, tja was soll man sagen, das ist weder arrogant noch ? Ich für meinen Teil lese jetzt nur mit und lass mich von keinem mehr provozieren. Viel Spaß mit eueren eigentlich schönen Uhren, doch sollten sie einen längere Haltbarkeit aufweisen, dabei viel Glück.(-:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm komisch den hab ich glück gebe 120 euro aus für die amazfit 2e und trage sie immer beim schwimmen bei baden beim Duschen beim tauchen und die läuft wunderbar ist mi t magnet verbunden ladegerät. 😉
Ach genau man dürfte damit ja nicht mal schwimmen aber die geht den das wenn ich schwimmen in den programm drin hab solte den einer mit der uhr hinter mir her rennen wenn ich schwimme??
Kommisch das immer die teuren uhren probleme machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ähnliche Themen

Greeky1988
Antworten
7
Aufrufe
380
Greeky1988
Greeky1988
B
Antworten
3
Aufrufe
230
Jogifox
Jogifox
siegie65
Antworten
3
Aufrufe
300
Jogifox
Jogifox
Zurück
Oben Unten