[Gelöst] 6 Monate Gewährleistung abgelaufen - jetzt Rechnung?

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DaRega

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Vor ca. zwei Wochen hat mein DEFY dieser Hörerlautsprecherdefekt eingeholt. (da es sich gerade in Reparatur befindet kann ich die Charge nicht herausfinden...)

Meine Frage hierzu, ich hatte es im November 2010 bei O2 gekauft, die ersten 6 Monate der Gewährleistung sind also schon abgelaufen...habe das Gerät wie bei O2 üblich an arvato services geschickt, nur habe ich bisschen Bedenken dass die mir das jetzt in Rechnung stellen, weil ja nach 6 Monaten Gewährleistung die Beweislast beim Kunden liegt?!

Für den Fall dass dem so ist, mit was für Kosten meint ihr muss man da rechnen, oder kann man das irgendwie beweisen dass es nicht meine Schuld ist sondern ein Herstellungsfehler? :unsure:
 
Garantiefall... wo soll das Problem sein?
 
Wie gesagt, es ist nicht bei Motorola auf Garantie, sondern bei O2 auf Gewährleistung...und wenn ich mich nicht irre dann beträgt die zwar 24 Monate, aber nach den ersten 6 Monaten wird die Beweislast umgekehrt, so dass der Kunde nachweisen muss dass der Defekt nicht durch unsachmäßige Handhabung etc. entstanden ist!

Ich hab noch nichts von arvato gehört, also es kann durchaus sein dass ich mir da umsonst Sorgen mache...
 
DaRega schrieb:
oder kann man das irgendwie beweisen dass es nicht meine Schuld ist sondern ein Herstellungsfehler? :unsure:

wenn ein paar tausend kunden das gerät wegen diesem herstellungsfehler einschicken ist das beweis genug. mal davon abgesehen hast du dein defy ja nicht aufgeschraubt, also kann der hörer ja nicht durch hexerei kaputt gehen. ich würd mir da jetzt keine gedanken machen.
 
repariert dat derzeit nicht sowieso alle hörmuscheldefekte ohne anstand?
wäre ja lächerlich wenn die sagen würden : Selber schuld wenn Motorola so einen Mist verbaut o0
 
Also ich habs ja nicht an dat geschickt, sondern arvato services (O2)...keine Ahnung ob die das dann selbst oder woanders reparieren lassen.

Die werden mich ohnehin informieren obs jetzt kostenlos gemacht wird oder nicht...und wenn kann ichs immer noch an dat schicken auf garantie! ;)
 
Also ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass diese Beweislastumkehr erst nach 12 Monaten greift - also nach der Hälfte der Garantiezeit.

Davon mal abgesehen - wenn Motorola 24 Monate Garantie gibt, kann O2 diese Garantie (meiner Meinung nach) nicht einfach verkürzen oder aufheben.
 
Nein, die Beweislastumkehr bezieht sich schon auf das erste halbe Jahr, da hat der Threadersteller schon recht. Es ist aber durchaus wahrscheinlich, dass das Gerät ohnehin an DAT weitergereicht wird. Ich würde mir da auch keine großen Gedanken machen.
 
Okay, dann hab ich nichts gesagt^^

In den FAQs hier (siehe Sticky von DennisBoe) steht allerdings auch nochmal, dass arvato die auch nur an dat-repair weiterschickt.

von daher - und weil es sowieso ein bekannter Herstellungsfehler ist - sollte es eigentlich unproblematisch sein. Und wenn ich mir das so recht überlege... 6 Monate - die sind doch erst im Mai abgelaufen, da würds über Kulanz wahrscheinlich eh geregelt werden.
 
Handy ist wieder da, auf Garantie repariert und Froyo drauf!

Danke euch für die Zusprüche! ;)
 
also bei Otto.de sagen die immer, in den ersten 6 monaten sind wir der ansprechpartner und danach HP, Acer usw....
 
Korrekt.

Nach den ersten 6 Monaten muss der Händler im Prinzip gar nix mehr machen.
Wird in der Praxis aber fast immer so sein, dass bis zum Ablauf der Garantie der Händler die Abwicklung übernimmt.

Und gut erkannt: Gewährleistung ist nicht Garantie. Garantie ist immer freiwillig.
 
"eigentlich" ist das falsch wenn sich der Händler nach 6 Monaten komplett raus nimt! Allerdings ist das inzwischen bei vielen so üblich. Da die meißten Hersteller aber eine Garantie geben die nach dem Ablauf der 6 Monate noch greift ist es einfacher das dann zu nutzen als sich mit dem Händler zu streiten.

Nach dem Gesetz muss zwar der Kunde dem Händler nach Ablauf von 6 Monaten beweisen das der Fehler schon beim Kauf im Gerät angelegt war... dann MUSS auch der Händler bis zum 24'ten Monat auch die Gewährleistung übernehmen...

ABER in der Praxis sitzen das viele Händler einfach aus ... die meißten Kunden haben eben nicht den Nerv sich wegen eines relativ geringwertigen Gegenstands durch alle juristischen Pfade zu quälen. Zumal nicht immer ganz klar ist ob nicht doch irgendwie raus kommen könnte das der Fehler durch "unsachgemäße Behandlung" oder "Verschleiß" aufgetreten ist.

Deswegen entweder beim Kauf einen Händler suchen der kundenfreundlich und gesetzeskonform arbeitet oder zumindestens einen Hersteller wählen der eine umfassende und wenigstens 2 Jahre währende Garantie abgibt.

gruß
 
bitboy0 schrieb:
"eigentlich" ist das falsch wenn sich der Händler nach 6 Monaten komplett raus nimt! Allerdings ist das inzwischen bei vielen so üblich. Da die meißten Hersteller aber eine Garantie geben die nach dem Ablauf der 6 Monate noch greift ist es einfacher das dann zu nutzen als sich mit dem Händler zu streiten.

Nach dem Gesetz muss zwar der Kunde dem Händler nach Ablauf von 6 Monaten beweisen das der Fehler schon beim Kauf im Gerät angelegt war... dann MUSS auch der Händler bis zum 24'ten Monat auch die Gewährleistung übernehmen...

Es ist aber besser für den Kunden wenn er sich rausnimmt. Die Herstellergarantie ist idR viel leichter in Anspruch zu nehmen ohne den Mittelsmann Händler. Der Händler muss sowieso die Gewährleistung übernehmen, das ist EU-Recht. Nur ist man als Kunde in Deutschland idR nicht in der Lage den Beweis für die Fehlerhaftigkeit zu erbringen. Ein Tipp hierzu: unterschreibt niemals ein Reparaturformular wo drin steht, dass das Gerät bis dato einwandfrei funktioniert hat! Man sollte immer als erstes erwähnen dass man immer schon immer Probleme mit dem Gerät hatte, auch in den ersten 6 Monaten. Der Händler haftet im Grunde nur für den Zeitpunkt der Übergabe. Geht das Gerät nach einer Woche kaputt und der Kunde bestätigt schriftlich, dass das Gerät einwandfrei lief, dann ist der Händler schon raus aus der Gewährleistung. Mein früherer Arbeitgeber (IT-Dealer) hat so ein Ding schon vor Gericht gewonnen.
Der Hersteller guckt meist nur wie alt das Teil ist und ob der Schaden evtl. selbst herbeigeführt wurde, mehr nicht. Übrigens ein Grund dafür, dass ich wegen der einjährigen Garantie keine HP-Produkte mehr kaufe.
Und die Abwicklung über den Hersteller geht zudem schneller (arbeite selbst bei einem Servicepartner, aber keiner für Motorola:winki:)

Gruß,

Xali
 
na, gutes Beispiel ist doch hier der Hörerlautsprecher vom Defy ...

Die meißten hatten das Problem gleich nach Tagen oder Wochen ... meiner hat grade etwas mehr als 6 Monate gehalten! Natürlich hat es vorher perfekt funktioniert... das alleine begründet ja nicht das der Fehler nicht schon "angelegt" war! Manche haben aus Angst vor einem evtl. auftretenden Fehler mehrmals die 14 Tage Widerruf genutzt (was ich nicht ok finde) aber genauso wäre es nicht ok nach einem halben Jahr zu behaupten das der Fehler nicht schon beim Kauf da war... konnte ich nicht sehen ob der haarfeine Draht im LS evtl. irgendwann reißen würde!

Aber natürlich hast du rein praktisch recht das es besser ist nach 6 Monaten den Hersteller in die Pflicht zu nehmen (Garantie) als den Händler (Gewährleistung) weil das in der Regel schneller zu einem wieder funktionierenden Gerät führt und weniger Diskussionen nötig macht.

Ganz speziell bei DEM Fehler wird es aber sicher keine Diskussionen geben ... DAT repariert das ja anstandslos!

gruß
 
Klar ist das bei diesem Fehler offensichtlich, da würde sich auch kein Händler rauslamentieren können. Der Hersteller wird sicherlich auch den Teufel tun und sich da querstellen, sowas würde viel mehr Kunden vergraulen als man meinen sollte.

Ich habe diesen Fehler nämlich seit heute und das Gerät ist sieben Monate alt.
Den Händler (TPH) habe ich schon übersprungen und das Formular bei dat-repair ausgefüllt. Mal sehen wie die Abwicklung ist.
 
Also zu dem das es über den Hersteller schneller geht kann ich nur lachen.
Ich hatte mir bei ich bin doch nicht blöd nen Laptop gekauft, ca.2 Monate später Grafikkarte wird zu warm. Also ab dahin und dem "Fachmann" in der Computerabteilung das Problem geschildert, der meinte das sei normal. Ja ne is klar 97° is normal. So und dann der Hersteller Formular ausgefüllt und weg geschickt und dann ginge los Ersatzteile da dann doch wieder nicht das ganze zog sich dann gute 2 Monate.
Als jetzt nach ca 7 Monaten das Weiße Defy meiner Frau kaputt gegangen ist, bin ich zu TPG Problem geschildert und nach 4 Tagen habe ich es wieder in meinen Händen gehalten.
Mein Fazit. Es gibt Tage an den verliert man und es gibt Tage da gewinnen die anderen.
 
Das Problem ist immer das der Händler so einen Vorabaustausch auf eigene Gefahr macht ... also das kann sein das DER sich dann mit deinem defekten Gerät noch Monate rumärgern muss. Für den Kunden ist es natürlich schick, der Händler findet es eher z.K. ... und viele Händler machen deshalb sowas nicht mehr!

Aus so Erfahrungen mit schlechtem Service beim Hersteller (wie du es beschreibst) hab ich schon imme einen Schluss gezogen : Dann eben beim nächsten mal einen anderen Hersteller!

gruß
 
bitboy0 schrieb:
Aus so Erfahrungen mit schlechtem Service beim Hersteller (wie du es beschreibst) hab ich schon imme einen Schluss gezogen : Dann eben beim nächsten mal einen anderen Hersteller!

Die Hersteller tun sich da nur nicht so viel. Dann lieber ein Gerät aus einer anderen Serie (Business), kriegste nur nicht im Blödmarkt und kostet etwas mehr. Mein letztes Notebook war innerhalb von 24 Stunden bei mir vor Ort repariert. Das war das Geld wert.
 
Nochmal zur Klarstellung:
Also auch O2 schickt das Gerät früher oder später zu DatRepair. Das machen sie alle.
Dann muss man die gesetzliche Garantie, die der Händler geben muss, und die freiwillige Garantie des Herstellers unterscheiden.
Also der Händler gibt 24 "Garantie", wobei nur die ersten 6 Monaten Garantie sind und der Rest dann Gewährleistung (Beweisumkehr). Und das ganze zu gesetzlichen Regelungen: Keine Versandkosten, der Händler hat 3 Versuche ein ordnungsgemäßes Gerät zuliefern, gelingt ihm das nicht, hat der Kunde recht auf Wandlung.
Die freiwillige Garantie des Herstellers steht mWn unter keinen gesetzlichen Regelungen und der Hersteller legt die Bedingungen selbst fest. So muss man bspw. den Versand selbst zahlen, wenn man es direkt zu DatRepair schickt. Desweiteren hat man auch kein Recht auf Wandlung.

Das Recht auf Wandlung umgeht man sowieso, wenn man Garantiefälle über den Hersteller und nicht über den Händler regelt. Man kann also nicht nach der dritten Reparatur über den Hersteller zum Händler gehen und auf Wandlung beharren. Man MUSS dem Händler erst drei mal Möglichkeit geben ein gutes Gerät zu liefern (auch wenn es technisch keinen Unterschied macht).

So, dass hab ich in den ersten Monaten mit dem Defy gelernt. Defy bildet! :D

Gruß
 

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