Milestone bei o2 zurückgeben

Hallo Freunde des gepflegten Rechtsstreits:
Ich hab das schonmal in einem anderen Thema geschrieben und zitiere mich jetzt gleich mal selbst: Vor ab Opossum hat völlig Recht - diejenigen, die noch immer vom "Wandel" sprechen, reden von einem Rechtsbegriff, der seit 2002 NICHT mehr existiert - sollte kein Nutzungsersatz verlangt werden, ist das vielleicht auf Unkenntnis/Kulanz des Verkäufers zurückzuführen, nicht aber auf die Rechtslage. Die sieht so aus:
matzego schrieb:
Die Rechtslage ist da vielleicht etwas unübersichtlich geworden, aber trotzdem nachvollziehbar.

Kurz: Stein des Anstoßes war die sog. "Quelle-Entscheidung". Käuferin kauft einen Herd und nach 1,5 Jahren geht die Beschichtung ab. Sie fordert eine Neulieferung im Wege der Nacherfüllung (§§434, 437 Nr.1, 439 I 2. Alt BGB). Quelle sagte: Prima, wird gemacht, aber du zahlst mir die Nutzungen von 1,5 Jahren ( §§439 IV, 346 I). Das ganze ging vor den EuGH und der meinte, dass die Nacherfüllung (§439 I, also Reparatur oder Neulieferung) für den Verbraucher ggü. einem Unternehmer (Verbrauchgüterkauf §474) kostenfrei sein muss. Der BGH musste der Entscheidung folgen und der Gesetzgeber hat genau für diesen Fall (Verbraucher - Unternehmer --> Nacherfüllung) §474 II neu gefasst und den Verweis auf §346 I gesperrt. Folge: Kein Nutzungsersatz bei Nacherfüllung im Verbrauchsgüterkauf.

ANDERS sieht das aber aus, wenn der Kunde zurücktritt (§§434, 437 Nr.2, 440, 323 I). Rechtsfolge ist dann uneingeschränkt (nicht wie bei §§ 474 II!!!!) § 346 I, der die Folgen des Rücktritts regelt. Folge: Nutzungsersatz bei Rücktritt (auch) vom Verbrauchsgüterkauf.

Der Grund liegt darin, dass im ersten Fall der Vertrag aufrecht erhalten wird. Quelle konnte das Geld benutzen (Zinsen) und die Frau den ursprünglich Herd. Nach Austausch des defekten Herds hat sich daran nichts geändert.
Beim zweiten Fall lösen sich die Parteien vom Vertrag und beide sollen danach so stehen, als hätten sie den Vertrag nie geschlossen. Jeder kriegt zurück, was ihm gehörte und zahlt aber auch die gezogenen Nutzungen.

Also, entweder Rücktritt, dann bekommt ihr den Zeitwert, oder Neulieferung im Wege der Nacherfüllung und ihr könnt das Ding nutzen, oder verkaufen. Was da wirtschaftlicher ist, muss jeder selbst entscheiden.

(Kauft ihr das Gerät übrigens von einem Verbraucher, gilt § 474 II nicht und ihr müsst auch bei Nacherfüllung Nutzungsersatz leisten. :eek:)


Das sollte wohl nachvollziehbar sein, auch für Nichtjuristen...

Ja, das ist der Klugscheißmodus - ich schäme mich nicht. Vielleicht hört die Diskussion dadurch mal auf.

Matzego
 
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Okay, das macht es nun noch etwas deutlicher.

Aber trotzdem wurde eine Frage hier bisher noch nich beantwortet.
Wie sieht es denn aus, wenn ich mit o2 den Vertrag aufrecht erhalten möchte aber anstelle des Motorolas ein HTC haben möchte? Geht das ohne weiteres?

In meinem Fall wäre es so, dass ich 481,- € für das Milestone bezahlt hab und nun als Austauschgerät ein HTC Desire möchte. Momentan kostet das Desire 469 Euro, aber es war halt zum Abschluss meines Vertrags noch für 549,- zu haben. Müsste ich jetzt den aktuellen Preis oder den damaligen bezahlen?
 
Olli24689 schrieb:
Okay, das macht es nun noch etwas deutlicher.

Aber trotzdem wurde eine Frage hier bisher noch nich beantwortet.
Wie sieht es denn aus, wenn ich mit o2 den Vertrag aufrecht erhalten möchte aber anstelle des Motorolas ein HTC haben möchte? Geht das ohne weiteres?

In meinem Fall wäre es so, dass ich 481,- € für das Milestone bezahlt hab und nun als Austauschgerät ein HTC Desire möchte. Momentan kostet das Desire 469 Euro, aber es war halt zum Abschluss meines Vertrags noch für 549,- zu haben. Müsste ich jetzt den aktuellen Preis oder den damaligen bezahlen?

Nur wenn O2 das auch will - Also reine Kulanz...
 
Olli24689 schrieb:
Okay, das macht es nun noch etwas deutlicher.

Aber trotzdem wurde eine Frage hier bisher noch nich beantwortet.
Wie sieht es denn aus, wenn ich mit o2 den Vertrag aufrecht erhalten möchte aber anstelle des Motorolas ein HTC haben möchte? Geht das ohne weiteres?

In meinem Fall wäre es so, dass ich 481,- € für das Milestone bezahlt hab und nun als Austauschgerät ein HTC Desire möchte. Momentan kostet das Desire 469 Euro, aber es war halt zum Abschluss meines Vertrags noch für 549,- zu haben. Müsste ich jetzt den aktuellen Preis oder den damaligen bezahlen?

Das wollte ich als ich mein Milestone zurück gegeben habe auch so handhaben, aber o2 bestand drauf, die vollen 481€ auszuzahlen (bzw. die Raten, die ich schon gezahlt hatte). Du kannst eh direkt ein Desire bei denen bestellen, ohne dass die Rückabwicklung abgeschlossen ist...
 
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Was macht man eigentlich wenn man noch einen alten Vertrag mit Subventioniertem Handy hat also nicht diese Ratenkauf Handies?
 
bemymonkey schrieb:
Das wollte ich als ich mein Milestone zurück gegeben habe auch so handhaben, aber o2 bestand drauf, die vollen 481€ auszuzahlen (bzw. die Raten, die ich schon gezahlt hatte). Du kannst eh direkt ein Desire bei denen bestellen, ohne dass die Rückabwicklung abgeschlossen ist...

Besten Dank, dann mach ich das nun :)
 
matzego schrieb:
Hallo Freunde des gepflegten Rechtsstreits:
Ich hab das schonmal in einem anderen Thema geschrieben und zitiere mich jetzt gleich mal selbst: Vor ab Opossum hat völlig Recht - diejenigen, die noch immer vom "Wandel" sprechen, reden von einem Rechtsbegriff, der seit 2002 NICHT mehr existiert - sollte kein Nutzungsersatz verlangt werden, ist das vielleicht auf Unkenntnis/Kulanz des Verkäufers zurückzuführen, nicht aber auf die Rechtslage. Die sieht so aus:



Das sollte wohl nachvollziehbar sein, auch für Nichtjuristen...

Ja, das ist der Klugscheißmodus - ich schäme mich nicht. Vielleicht hört die Diskussion dadurch mal auf.

Matzego

Als Jurist darf ich sagen: Sehr schöne und verständliche Erklärung!
 
Danke für die Blumen. Rate mal was ich so mache...;-)
 
JvN schrieb:
Hallo,
nochmal der Tipp: Die Kamera hat im Widescreen Modus einen Bug. Aufgrund dieses Mangels, der nicht zeitnah behoben wird, ist es möglich, das Motorola Milestone bei O2 zweimalig "reparieren" zu lassen. Dies gelingt nicht, da dazu eine neue Firmware nötig wäre, um diesen Bug zu beheben. Motorola ist aber in Sachen Bugfixes nun einmal schlichtweg langsam. In dieser Zeit kann man das Milestone 5 mal einschicken (2x reicht aber) und man hat ganz offiziell das Recht, den vollen Preis (egal was hier auch von wegen "Nutzungsgebühr steht, das ist falsch) zurückzuverlangen, also vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat funktioniert und inzwischen bin ich mit meinem HTC Desire glücklich, weil es einfach nicht diese ganzen kleinen Bugs und diesen schlechten Service mit sich bringt.

Also einfach wegen der Kamera 2x einschicken und dann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das ist ein sicherer Weg, legal und hat funktioniert.

Gruß
JvN

1. Hat das schon öfter geklappt? O2 und Motorola kennen den Fehler angeblich nicht.

2. Ist der Fehler auch noch beim GOT-Froyo vorhanden? Nicht das O2 sich da wieder aufs Update beruft.
 
Sebastian_M schrieb:
1. Hat das schon öfter geklappt? O2 und Motorola kennen den Fehler angeblich nicht.

2. Ist der Fehler auch noch beim GOT-Froyo vorhanden? Nicht das O2 sich da wieder aufs Update beruft.

Moin,
Ja, bei mir hat das so funktioniert, allerdings habe ich nicht von einem Bug bei O2 gesprochen, sondern von einem Defekt der Kamera. Ich denke, so sollte man das auch machen, um den Händlern Diskussionsspielraum zu nehmen. Einfach eben nur sagen, was man sieht. "Da ist ein Streifen im Bild, der überall auf den Bildern ist, auch wenn man die Bilder auf den PC lädt." (nix von Widescreen-Modus erwähnen und so) Dann hab ich das ganze im Shop gezeigt und eingeschickt. Als der Fehler dann nach 2-maliger fehlgeschlagener "Reparatur" immer noch auftrat, hab ich es zurückgegeben.

Lg

JvN
 
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So... gibt ein Update in meiner Rückabwicklungsgeschichte.

Nachdem ich o2 vor gut 2 Wochen ein Schreiben inkl. der Reparaturbelege zugeschickt hab, kam nun am Samstag Post die Antwort.

Zitat aus dem Schreiben:

Es tut uns leid, dass Sie wieder ein Problem mit Ihrem Handy haben und sich jetzt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags wünschen.

Das ist möglich, wenn:
- Ihr Handy zweimal defekt war und schon zweimal nachgebessert wurde
- Das Handy innerhalb der Gewährleistungszeit dann zum dritten Mal ein Problem hat
- Der Defekt nicht selbst verursacht war

Wenn das der Fall ist, senden Sie Ihr Handy bitte als Postpaket (das ist versichert) an unseren Service-Partner arvato services:

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
c/o arvato services
Halle 40 / Retourenabteilung
Kennwort: "EKL-Retoure"
Seligenstädter Str. 100
63791 Karlstein

Wichtig: Schicken Sie bitte folgendes unbedingt mit:
- ausgefüllter Retourenschein oder kurzes Anschreiben
- Kopie der Rechnung
- Kopien von mindestens 2 Reparatur-/Tauschbelegen
- Zubehör

Sobald wir Ihr Paket erhalten haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und schicken Ihnen ein neues Gerät, wenn Sie das wünschen. Dazu zahlen Sie den Betrag für das neue Handy an uns - anschließend erstatten wir Ihnen den Betrag zurück, den Sie ursprünglich für Ihr defektes Handy bezahlt haben.

Wir werden alles tun, damit Sie bald wieder unbeschwert mit O2 telefonieren können.
Also im Großen und Ganzen sehr freundlich reagiert und ohne großes Gerede.
 
Also,
meines wurde mittlerweile auch zurückgenommen. Habe es im Laden abgegeben, musste allerdings noch ein Ladegerät nachkaufen ;)
O2/Motorola hatten es nicht geschafft mir ein funktionierendes Telefon bereitzustellen. Gespräche wurden unterbrochen, mich verstand keiner, ich hörte mehr Echo als Gegenüber, es rebootete ständig, ich hatte echt genug und keine Lust mehr auf rettende Ritter in Form von ominösen Updates zu warten.

Ich hatte dann noch sehr viel Ärger mit o2, da der Shop einfach alles falsch gemacht hatte was er falsch machen konnte und bin jetzt sehr froh sagen zu können, dass ich aus der Nummer raus bin. Wir haben jetzt Dezember. Seit Ende August schicke ich das Teil durch die Gegend und renne meinem Telefon hinterher. Man sollte geduldig sein.
 
Die wollen bei mir wegen Flash auch erst mal nachbessern aber ohne Update geht das ja nicht so dass ich auf die neue Mail warte. Glückwunsch das du den Stein jetzt los bist!
 
Das heißt, ich könnte morgen zu O2 gehen, alle meine Belege, Handy + Zubehör mitnehmen und fragen, ob die das Handy zurücknehmen, weil: 1. der Wackelkontakt am Kopfhöreranschluss stört, 2. der Touchscreen locker sitzt, 3. das Handy mehrmals am Tag von alleine resettet, 4. und die Sprachqualität eindach mieserabel ist, 5. die farbe an der Kamerataste langsam NOCHMEHR abblättert.
Ich habe das Handy jetzt seid Januar letzten Jahres..

Was sagt ihr dazu?
Habe keine Reperaturbelege, würden die mir ein neues Milestone geben, dürfte ich mir ein neues Handy einer neuen Marke, wie z.B. das iPhone 4 [welches es ja jetzt bei O2] gibt aussuchen?
 
ohne reparaturbelege wirds nix.
 
nichtmal einen versuch wert?
 
Hallo

Sollte auf dem Milestone noch Garantie sein, kannst du es ohne weiteres im Servicepoint abgeben....Sollte es kein Eigenverschulden sein, bekommst du dein Stone repariert!

Sollte das Serviceteam nach einer Prüfung aber feststellen das es doch deine Schuld war, musst du die Reparatur selbst Zahlen!
 
dodotech, es geht mir darum, dass ich ein neues handy bekomme. ;)

1. ist der wackelkontakt meines wissens nach nicht meine schuld, aber sollte es so sein, resettet das handy zwischendurch einfach so, ohne das ich es mitbekomme, somit muss ich den pin eingeben, wenn ich es nicht merke, bin ich nicht erreichbar. :(

ich möchte O2 davon überzeugen, dass ich ein komplett neues handy bekomme, da auch mit einem neuen handy nach geringer zeit das gleiche problem sicherlich nocheinmal auftauchen wird. sowie ich gelesen habe, auch bei vielen anderen, bzw. bei bekannten auch..
 
Hallo aggain :)

Ein neues Handy bekommst du nur dann, wenn du dein Milestone 3x wegen des selben Fehlers eingeschickt hast!

Nur wenn dieser Fehler nicht Reparabel ist, bekommst du ein neues Milestone!
Ansonsten wirst du da wenig Erfolg haben..:)
Ist hart aber leider so.....
 
Nagut, danke euch. ;) dann hab ich wohl oder übel pech. ;(

Fragen tue ich trotzdem; vielleicht ja aus kulanz ^.^
 

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