Achtung, hier kann eine Kostenfalle lauern!

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velvetwafer

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Habe eine Moto 360 geschenkt bekommen, und schon nach kurzer Zeit festgestellt, dass das Display einen kleinen Haarriss am Rand hat.

Habe den Schaden bei Motorola gemeldet und telefonisch eine Zusage fuer den Austausch des Geraetes bekommen. In der nachfolgenden Mail wurde mir mitgeteilt, dass Geraet an die Firma Dat Repair in Flensburg zu senden.

Dort wuerde das Geraet ueberprueft und innerhalb von 7 Tagen repariert bzw. ausgetauscht, wenn es sich um einen Schaden innerhalb der Gewaehrleistung handelt. Wovon auszugehen war, da es erst einige Tage alt war.

Nach ca. 14 Tagen hatte ich immer noch keine Nachricht geschweige denn mein Geraet zurueck bzw. ausgetauscht. Telefonisch war bei Dat Repair trotz etlicher Versuche keiner zu erreichen.

Auf Nachfrage bei Motorola erhielt ich dann von DAT Repair einen KOSTENVORANSCHLAG fuer die Reparatur bzw. den Austausch in Hoehe von Euro 133,00 sowie eine RECHNUNG fuer die Ueberpruefung des Geraetes in Hoehe von 14,95 EURO da es sich angeblich NICHT um einen Gewaehrleistungsfall handele.

Eine Ruecksendung der Uhr erfolgt leider erst nach Zahlung der Rechnung an DAT Repair.....

MOTOROLA STATEMENT DAZU: DAT REPAIR entscheidet ob GARANTIE ODER NICHT UND DIE KOSTEN TRAEGT DER KUNDE.

Man sollte also nicht auf die gesetzliche Gewaehrleistung von 24 Monaten setzen
wenn man Kunde bei MOTOROLA ist....und bei DATrepair zahlt man 20 Euro nur um das rauszufinden. Von Pontius zu Pilatus.

Habe diesen Post nochmal im DATrepair-Thread eingetragen, da sowohl Motorola als auch DATrepair an der Angelegenheit beteiligt sind.
 
Bei Display Schäden ist es halt immer schwer bis unmöglich zu beweisen, dass es kein eigen Verschulden gewesen ist. Aber für die Feststellung schon Geld zu verlangen ist dreist.
 
Nabend,

bzgl. www.datrepair.de: Home sollte man sich vorher informieren wie dort die Abläufe sind. Wenn ich von Motorola keine verbindliche Zusage habe gilt halt was dort beschrieben wird. Also alles keine Hexerei. Und wenn man dort anruft bekommt man sehr wohl und in kurzer Zeit eine sachkundige Auskunft. Das sind zumindest meine persönlichen Erfahrungen.
 
Gewährleistungsansprüche kannst du nur gegenüber deinem Händler geltend machen. Motorola gibt eine Freiwillige Herstellergarantie. Ich würde mich an dat über Facebook oder hier im Forum wenden und Kulanzregulierung bei Motorola beantragen lassen.
 
Ab zum Händler! Der regelt die viele bessere Gewährleistung welche ein Jahr gilt. Normal musst du beweisen, dass der Schaden von Anfang bestand. Im ersten halben Jahr gilt aber eine Beweislastumkeher (Gesetz, siehe sachmängelgewährleistung), dh dein Händler muss beweisen, dass du für den Fehler verantwortlich ist. Das ist nur sehr schwierig bis unmöglich.
Je nachdem wo du gekauft hast, sind du auch kulant und geben dir gleich eine neue.

Wie Neo sagt, eine Garantie ist freiwillig. Da kann moto bestimmen was sie möchten. Bei der Gewährleistung - und da müssten eigentlich alle Motos noch drin sein - sagt der Staat was für dich als Verbraucher drin ist.
 
Die Gewährleistungspflicht beträgt in DE 2 Jahre. 6 Monate nach dem Kauft gilt die Beweisumkehr, d.h. Du musst beweisen, das der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.
 
Ja klar, zwei Jahre ;) habs mit Gebrauchtwagen verwechselt, da darf auf 1 Jahr verkürzt werden. Beweislastumkehr dennoch in den ersten 6 Monaten.
In DE trägt der "Kläger" die Beweislast. Wer was behauptet, muss es beweisen können. Außer in dem Fall die ersten 6 Monate halt nicht.

Gibt es eigentlich schon eine Lösung in deinem Fall?
 
Würde mich ich interessieren ...

Der ursprüngliche Beitrag von 22:42 Uhr wurde um 22:46 Uhr ergänzt:

@S13Siegfried
Bei gebrauchter Ware kann der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren. Was meist auch gemacht wird.
Dies betrifft sämtliche gebrauchte Ware, egal ob Handy , PKW oder Flugzeug.
 

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