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gnometech
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Hey,
in einem Thread kam die Frage auf, ob man EUSt. als Student/Schüler bei Schulmaterial zahlen muss.
Habe diesbezüglich mal den Zoll kontaktiert.
Infos: Schulmaterial
Der nette Zollmitarbeiter schrieb:
Sie sollten Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid stellen. Dies können Sie bei dem Hauptzollamt einlegen, in
dessen Bezirk der Steuerbescheid gefertigt wurde.
Das Hauptzollamt ist im Steuerbescheid genannt.
Beachten Sie, dass für die Einlegung eines Einspruches eine Frist von 4 Wochen
gilt.
Ich empfehle Ihnen, Unterlagen in Kopieform beizulegen die beweisen, dass Sie hier
in Deutschland studieren und hier in einer Universität oder ähnlichen Einrichtungen als StudentIn eingetragen sind.
Vielleicht hilft das einigen weiter.
Alle Angaben OHNE Gewähr!
mfg gnometech
in einem Thread kam die Frage auf, ob man EUSt. als Student/Schüler bei Schulmaterial zahlen muss.
Habe diesbezüglich mal den Zoll kontaktiert.
Infos: Schulmaterial
Der nette Zollmitarbeiter schrieb:
Sie sollten Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid stellen. Dies können Sie bei dem Hauptzollamt einlegen, in
dessen Bezirk der Steuerbescheid gefertigt wurde.
Das Hauptzollamt ist im Steuerbescheid genannt.
Beachten Sie, dass für die Einlegung eines Einspruches eine Frist von 4 Wochen
gilt.
Ich empfehle Ihnen, Unterlagen in Kopieform beizulegen die beweisen, dass Sie hier
in Deutschland studieren und hier in einer Universität oder ähnlichen Einrichtungen als StudentIn eingetragen sind.
Vielleicht hilft das einigen weiter.
Alle Angaben OHNE Gewähr!
mfg gnometech