OnePlus 8 Garantie Übertragung möglich?

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Nikita0

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Ich würde gerne ein gebrauchtes OP 8 kaufen. Das Gerät wurde direkt bei OnePlus gekauft. Kann ich dann ohne Probleme im Garantiefall bei OnePlus das Gerät reparieren lassen oder gilt das nur für den erst Käufer? Bringt es was einen Kaufvertrag aufzusetzen?
 
Wichtig sollte eigentlich nur sein, dass du die originale Rechnung vom Erstkäufer bekommst wenn mich nicht alles täuscht.
 
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@Nikita0 Also Garantie sollte 2 Jahre betragen, was Standard ist und nicht abhängig vom Käufer (siehe hier )
Die Gewährleistung ist definitiv nicht mehr da. Den Unterschied bitte ich dich im Google kurz zu nachzulesen.
Diese wird mit dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen.
Auch das 14 tägige Rückgaberecht ist dann nicht mehr vorhanden.
EU-Recht gibt dir definitiv unter Vorlage der Rechnung Garantie.
In wie Fern Onplus das händelt, kann ich dir nicht sagen.
Ich weiß nur im Fall Huawei/Samsung, gar keine Probleme gehabt.
Support angeschrieben, die wollten die IMEI, sahen das Aktivierungsdatum, wollten eine Kopie des Belegs, gut is.
 
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anil44 schrieb:
EU-Recht gibt dir definitiv unter Vorlage der Rechnung Garantie.
äääähm. NEIN!
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Die hat nichts mit irgendeinem EU Recht zu tun.
Du magst dich vielleicht selbst mal bei Google kundig machen, so wie du das empfiehlst.
Außerdem ist die Garantie von OnePlus nicht unbedingt kundenfreundlich. Da bist du als Kunde nämlich beweispflichtig.
Zitat aus deinem Link:
"Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, legen Sie bitte den Verkaufsbeleg im Original (Rechnung) und einen Beleg (am besten ein Beweisfoto), dass das Produkt schon bei Lieferung defekt war, beim OnePlus Kundendienst unter https://www.oneplus.com/de/support vor."

Auch aus solchen Gründen kaufe ich teure Produkte doch lieber bei Amazon. Da wird nicht diskutiert, da wird einfach erstattet oder ausgetauscht, je nach Wunsch.
 
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@hexagon also erstmal bitte meinen Text nicht aus dem Kontext reißen. Seine Frage war ob er Garantie hat bzw diese übertragen kann. Und diese ist übertragbar. Es ist eine freiwillige Leistung ja, aber defintiv "übertragbar" und das ist EU Recht. Siehe hier diverse andere Beiträge werden das bestätigen. Bitte beruhige dich, ich versuche zu helfen und nichts anderes. Wenn du mehr Erfahrung bezüglich diesen Themen hast kannst du gerne eines besseren belehren, konstruktiv. Auf welches Recht es sich praktisch bezieht ist vollkommen egal im Grunde, sie ist übertragbar, laut Artikel und Beschreibungen. In manchen Fällen kann man sogar die Gewährleistung übertragen, da will ich mich aber nicht äußern, weil das gewisse Faktoren erfüllen muss.
 
Ich habe in der Vergangenheit ein bei OnePlus gekauftes Gerät verkauft für das der Käufer nach einiger Zeit bei OnePlus einen Garantieantrag gestellt hatte. Da das Gerät in meinem Account hinterlegt war konnte ich auch den RMA sehen und der wurde von OnePlus genau so bearbeitet als hätte ich ihn als Erstkäufer selbst gestellt. Scheint also bei OnePlus kein Problem zu sein.
 
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Hallo @anil44
keine Angst, ich wollte dich nicht anpflaumen, so wie es wohl angekommen ist.
Leider habe ich mit OnePlus da meine Erfahrungen. Man findet den Thread bestimmt noch hier irgendwo in den Tiefen des Forums. Erst als ich ein Ticket bei PayPal aufgemacht hatte, hat sich Oneplus sehr schnell bewegt. Vorher wochenlang nichts.
Was aber alles nichts an der Tatsache ändert, dass man bei der Oneplus Garantie ab dem ersten Tag in der Beweispflicht ist. Und wenn dein Tel nach 3 Tagen einfach nichts mehr tut, dann viel Spaß beim Nachweis, dass es bereits bei Lieferung defekt war.
 
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@hexagon alles gut, das ist deine Erfahrung, hast sie ja mit uns geteilt jetzt :) mit dem oneplus Service hatte ich einmal zu tun (hatte vorher nie ein Gerät) wegen meinem nicht funktionierenden warp charge und bin komplett deiner Meinung. Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Ich hatte auch einmal zu kämpfen mit anderen Herstellern (Huawei) wobei der Service top war nur die Abwicklung und Ersatz bescheiden. Hat ewig gedauert bis die mir ein neues Gerät geliefert haben, meins hatte beim auspacken und war auch gebraucht/neu gekauft. Ergo ich bestelle lieber mit Verlust neu aber IMMER auf meinen Namen, somit ist Ruhe. Am besten über Amazon oder andere gute Händler. Amazon zu übertreffen ist sehr schwierig. Alles gut übrigens, man kann ja höflich reden und gut ist :)
 
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anil44 schrieb:
aber defintiv "übertragbar" und das ist EU Recht.
Das stimmt so nicht, grundsätzlich sind Ansprüche übertragbar. Das kann der Garantiegeber jedoch in seinen Garantiebedingungen ausschließen.
Wie zb. der Hersteller Teufel, bei deren Produkte gilt die Herstellergarantie nur für den Erstkäufer.
 
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@Tim_Taylor danke, steht ja auch genauso im verlinkten beitrag. Die Frage ist aber im Bezug auf oneplus gewesen und die garantiebedingunngen von Oneplus sind auch verlinkt. Es geht um seine Frage und diese ist ob oneplus das her gibt. Rein vom Hersteller und rein vom Gesetz (weil das oneplus nicht ausschließt oder hat man da ein anderen Beleg) scheint es zu gehen. Laut hexagon ist der oneplus Service nicht der beste. Es geht hier nicht darum ob mein einer Satz, frei vom Kontext richtig ist, sondern ob er Garantie hat. Daher die Bitte, nicht verwirren mit was wäre wenn Thesen, ist ja nicht der Fall oder lieg ich falsch? Das ist die Frage worum es der Kollegin geht, denke ich mal
 
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@anil44 Der Kollege ist kein Er sondern eine Sie 😉
Aber ich danke euch allen für die Informationen bezüglich der Garantie beim zweit Käufer. Bin mir noch unschlüssig ob ich es kaufe oder nicht da ich ja das 7T habe. 🤔
 
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@Nikita0 sorry korrigiert :)
 
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