
DanX
Enthusiast
- 1.324
Hallo,
ich habe bei Ebay ein Smarpthone ersteigert. Es ist erst ein halbes Jahr alt mit Kaufrechnung. Ich überlege, ob ich dem Verkäufer noch eine kurze Bestätigung mit frankiertem Rückumschlag zum Ausfüllen und Unterschreiben zuschicke, in der er quasi nur bestätigt, dass er das Smartphone an mich verkauft hat.
Ich habe das bisher meistens so gemacht, dass wenn ich ein Smartphone verkauft habe, dieses auf der Kaufrechnung vermerkt habe "verkauft über Ebay am xx an xx von xx, meine Unterschrift".
Was meint ihr?
lg, DanX
ich habe bei Ebay ein Smarpthone ersteigert. Es ist erst ein halbes Jahr alt mit Kaufrechnung. Ich überlege, ob ich dem Verkäufer noch eine kurze Bestätigung mit frankiertem Rückumschlag zum Ausfüllen und Unterschreiben zuschicke, in der er quasi nur bestätigt, dass er das Smartphone an mich verkauft hat.
Ich habe das bisher meistens so gemacht, dass wenn ich ein Smartphone verkauft habe, dieses auf der Kaufrechnung vermerkt habe "verkauft über Ebay am xx an xx von xx, meine Unterschrift".
Was meint ihr?
lg, DanX