Nachbesserung Reparatur gescheitert

  • 6 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
C

cop

Dauer-User
194
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine allgemeine Frage.
Ich habe ein Haushaltsgerät einer sehr bekannten deutschen Firma. Diese hat noch Garantie. Sie ist jetzt das dritte mal kaputt. Erster Defekt war was anderes. Dann machte das Gerät Geräusche. Es wurde repariert. Jetzt tritt der Fehler wieder auf.

Nun habe ich gelesen, dass der Verkäufer bzw Hersteller 2 mal nachbessern darf. Gilt dieses nur bei den identischen Fehlern oder ist es egal welcher Defekt auftritt?

Wenn ich von Kaufvertrag zurücktrete, bekomme ich ja mein Geld wieder. Wie sieht es denn aus, mit den Rabatten die beim damaligen Kauf berücksichtigt wurden?

Es gab vom Hersteller Rabatt und vom Verkäufer. Sind dieses dann weg oder müssen die mit berücksichtigt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Garantie-Bestimmungen legt der Hersteller selber fest. Da kann der auch 100 mal Nachbesserung wenn er daß möchte.
Bei Gewährleistung kannst du selbst entscheiden ob nachgebessert werden soll oder ob du was neues willst. Wenn's aber nach 2 mal nachbessern nicht klappt, kann der Verkäufer das nachbessern verweigern und dir Ersatz Bieten,oder Geld zurück.

Geld bekommst du maximal daß wieder,was du auch tatsächlich bezahlt hast.
 
  • Danke
Reaktionen: cop
Tuffikakao schrieb:
Bei Gewährleistung kannst du selbst entscheiden ob nachgebessert werden soll oder ob du was neues willst. Wenn's aber nach 2 mal nachbessern nicht klappt, kann der Verkäufer das nachbessern verweigern und dir Ersatz Bieten,oder Geld zurück.
sorry, aber das ist Blödsinn...
Der Verkäufer entscheidet, ob er nachbessert oder Ersatz leistet. Nach 2x erfolglosem Nachbessern des GLEICHEN Fehlers, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz fordern
 
Was bedeutet 'des GLEICHEN Fehlers' dann in der Praxis?
 
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Akkus als Verschleißteile unterliegen ja eh meistens separaten Bedingungen. Aber wenn jetzt bspw. bei einer Waschmaschine 3 mal unterschiedliche Komponenten ausfallen, soll man kein Rücktrittsrecht haben?

Kann man das irgendwo nachlesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Cua schrieb:
sorry, aber das ist Blödsinn...
Der Verkäufer entscheidet, ob er nachbessert oder Ersatz leistet. Nach 2x erfolglosem Nachbessern des GLEICHEN Fehlers, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Ersatz fordern
Was ein Quatsch.

Quelle: § 439 BGB - Einzelnorm
 

Anhänge

  • Screenshot_2021-08-30-22-19-24-325_com.android.chrome.jpg
    Screenshot_2021-08-30-22-19-24-325_com.android.chrome.jpg
    571 KB · Aufrufe: 39
  • IMG_20210830_222324.jpg
    IMG_20210830_222324.jpg
    233,4 KB · Aufrufe: 41
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: spezii
Zurück
Oben Unten