C
cop
Dauer-User
- 194
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine allgemeine Frage.
Ich habe ein Haushaltsgerät einer sehr bekannten deutschen Firma. Diese hat noch Garantie. Sie ist jetzt das dritte mal kaputt. Erster Defekt war was anderes. Dann machte das Gerät Geräusche. Es wurde repariert. Jetzt tritt der Fehler wieder auf.
Nun habe ich gelesen, dass der Verkäufer bzw Hersteller 2 mal nachbessern darf. Gilt dieses nur bei den identischen Fehlern oder ist es egal welcher Defekt auftritt?
Wenn ich von Kaufvertrag zurücktrete, bekomme ich ja mein Geld wieder. Wie sieht es denn aus, mit den Rabatten die beim damaligen Kauf berücksichtigt wurden?
Es gab vom Hersteller Rabatt und vom Verkäufer. Sind dieses dann weg oder müssen die mit berücksichtigt werden?
ich habe da mal eine allgemeine Frage.
Ich habe ein Haushaltsgerät einer sehr bekannten deutschen Firma. Diese hat noch Garantie. Sie ist jetzt das dritte mal kaputt. Erster Defekt war was anderes. Dann machte das Gerät Geräusche. Es wurde repariert. Jetzt tritt der Fehler wieder auf.
Nun habe ich gelesen, dass der Verkäufer bzw Hersteller 2 mal nachbessern darf. Gilt dieses nur bei den identischen Fehlern oder ist es egal welcher Defekt auftritt?
Wenn ich von Kaufvertrag zurücktrete, bekomme ich ja mein Geld wieder. Wie sieht es denn aus, mit den Rabatten die beim damaligen Kauf berücksichtigt wurden?
Es gab vom Hersteller Rabatt und vom Verkäufer. Sind dieses dann weg oder müssen die mit berücksichtigt werden?
Zuletzt bearbeitet: