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cop
Dauer-User
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Hallo zusammen,
wie verhält es sich wenn ein Handy nach einen Update nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und der Hersteller schon selber sagt, dass eine Begutachtung beim Händler nicht zielführend zurzeit ist.
Das Gerät wurde nun trotzdem vom Händler an die Vertragswerkstatt gesendet. Es wurden div Fehler nicht behoben und das Gerät kam zurück zum Händler. Beim Händler wurde es sofort geprüft und es ging ein zweites Mal sofort zurück zum Vertragshändler.( ohne Gehäuseschaden! )
Nun schicken die das Gerät zurück, weil wer weiß wie, ein Gehäuseschaden am Handy vorhanden ist. Sie schickten auch gleich ein Kostenvoranschlag dem Händler zu.
Der Schaden ist nachweislich dem Händler oder dem Vertragspartner entstanden. Nachweislich wurde ein Handy ohne Gebäudeschäden eingereicht
Nun ist es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt klären Händler und Werkstatt wer für den Schaden außer der Kunde nun haftet.
Zudem wurde auch erneut bestätigt von der Werkstatt, dass der Fehler nicht behebbar ist!!
Händler machte schon Andeutungen, dass er das Gerät evtl. zurücknimmt, aber nicht zum Kaufpreis!
Muss ich evtl. eine Nutzungspauschale dann zahlen oder kann man den vollen Kaufpreis erwarten? Das Handy ist ca. 18 Monate alt
Kann ich erwarten, dass das Display erstmal repariert wird und dann aufgrund des Softwarefehlers das Gerät dann zurückgenommen wird?
Ich will ja nix unterstellen, aber es doch gut möglich, dass dieser Schaden absichtlich herbeigeführt wurde um einen Totalschaden draus zu machen weil die anderen Fehler nicht zu beheben sind.
wie verhält es sich wenn ein Handy nach einen Update nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und der Hersteller schon selber sagt, dass eine Begutachtung beim Händler nicht zielführend zurzeit ist.
Das Gerät wurde nun trotzdem vom Händler an die Vertragswerkstatt gesendet. Es wurden div Fehler nicht behoben und das Gerät kam zurück zum Händler. Beim Händler wurde es sofort geprüft und es ging ein zweites Mal sofort zurück zum Vertragshändler.( ohne Gehäuseschaden! )
Nun schicken die das Gerät zurück, weil wer weiß wie, ein Gehäuseschaden am Handy vorhanden ist. Sie schickten auch gleich ein Kostenvoranschlag dem Händler zu.
Der Schaden ist nachweislich dem Händler oder dem Vertragspartner entstanden. Nachweislich wurde ein Handy ohne Gebäudeschäden eingereicht
Nun ist es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt klären Händler und Werkstatt wer für den Schaden außer der Kunde nun haftet.
Zudem wurde auch erneut bestätigt von der Werkstatt, dass der Fehler nicht behebbar ist!!
Händler machte schon Andeutungen, dass er das Gerät evtl. zurücknimmt, aber nicht zum Kaufpreis!
Muss ich evtl. eine Nutzungspauschale dann zahlen oder kann man den vollen Kaufpreis erwarten? Das Handy ist ca. 18 Monate alt
Kann ich erwarten, dass das Display erstmal repariert wird und dann aufgrund des Softwarefehlers das Gerät dann zurückgenommen wird?
Ich will ja nix unterstellen, aber es doch gut möglich, dass dieser Schaden absichtlich herbeigeführt wurde um einen Totalschaden draus zu machen weil die anderen Fehler nicht zu beheben sind.