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...natürlich steht jedem das Grinsen frei, aber wozu gibt es eine Foren-Ordnung....balu_baer schrieb:Gut gemeint, aber das wird nur weggegrinst und es geht weiter im Text ... wie bisher auch.
UltraUu schrieb:Also: Kinder? Nein. Die kommen bei mir grundsätzlich nicht vors Objektiv ...
UltraUu schrieb:
Das wollte man besser nicht auf die lächerliche Schulter nehmen, vielleicht hilft das nächste Mal,SavanTorian schrieb:Das wurde komplett vom angesprochenen User ignoriert und ins Lächerliche gezogen. Nicht ok!![]()
Bei mir im Garten ist der Komposthaufen nicht so weit weg. Das kommt mir irgendwie spanisch vor.Master SeCo schrieb:Das Pixel 8a und ich waren schon so nah dran - doch dann sind wir aufgehalten worden...
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Doch! Das macht "er" einfach! Zum Beispiel hier und ich möcht nicht wissen, wieviele Leute nur auf diesem Bild etwas dagegen hätten, sich hier präsentiert zu sehen.Ilam schrieb:Ich hoffe du fotografierst nicht einfach wildfremde Menschen
Kaffeetante86 schrieb:Ich kann mich der Aussage also nur anschließen. Menschen, insbesondere Kinder, ohne Einwilligung zu fotografieren UND zu veröffentlichen, ist höchst verantwortungslos.
tomaso7 schrieb:Und trotzdem sollte man auch nicht die Leute von hinten fotografieren und ins Netz stellen.
Daran hat "er" sich (leider) noch nie gestört!balu_baer schrieb:Der Thread ist voll von deinen Bildern, auf denen die Menschen klar identifizierbar sind.
Die bisherigen Reaktionen auf die Kritik an "seinen" Bildern sind ja mehr als Beweis genug, was "er" davon hält.SavanTorian schrieb:Ich hatte mich zum fotografieren fremder Personen auch schon mal geäußert, auch unter dem rechtlichen Aspekt.
Dann sollte man es auch mal deutlich als administrativen/moderierten Hinweis zum Ausdruck bringen und vielleicht auch mal entsprechend handeln!DerKomtur schrieb:Das wollte man besser nicht auf die lächerliche Schulter nehmen, vielleicht hilft das nächste Mal,
neben einem freundlichen Hinweis auf die Nutzungsbedingungen des AH-Forum (Punkt 16 "Verbotene Handlungen"),
auch ein kleiner Wink auf den §201a Strafgesetzbuch...