Xperia S root/Custom rom - Garantie

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NoAim

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Ich weis, dass wenn ich das Xperia S roote bzw flashe Garantie Verlust besteht.

Betrifft das auch meine Zusatzversicherung von Mobilcom? (Kratzer Display etc, Diebstahl, Außerirdische Lebensformen)

Mfg

NoAim
 
Genau das ist falsch.. Das war einmal.. Aber wende die Nachrichten mitverfolgen kontest ist dir bestimmt aufgefallen das sie da was geändert haben.. Hast trotzdem noch Garantie.. Es sei den die weisen dir nach das der schaden am Handy durch das rooten verursacht wurde.. Prozessor übertakten und so.. Also roote ruhig.. Meins
ist auch gerootet ;-)
 
Ah danke, Cartman :D
 
Also kann ich root drauf lassen und wegen gelbe flecken auch so einsenden?

Mfg

Gesendet von meinem LT26i mit Tapatalk 2
 
b-rabbit1984 schrieb:
Also kann ich root drauf lassen und wegen gelbe flecken auch so einsenden?
Rein rechtlich gesehen: JA!
Das ist übrigens auch eine europäische Richtlinie (http://www.androidnext.de/news/root-flash-eu-richtlinie/). Leider ist dies noch nicht zu allen Repaircentern bzw. Herstellern durchgedrungen...daher spart man sich Nerven und Ärger wenn man unrootet und eine Stock-Firmware aufspielt. :rolleyes2:
 
Zumindest der Bootlader sollte wieder geschlossen werden, dann können sie die Firmware aufspielen (müssen sie machen da Vorschrift von Sony) und dann haste keine Probleme
 
Oki danke bootloader ist eh nie offen gewessen.

Mfg

Gesendet von meinem LT26i mit Tapatalk 2
 
Moment! 1. das ist eine juristische Auffassung! Das heißt nicht, dass das auch wirklich Bestand haben muss! Und 2. bei der Garantie kann Sony so etwas ausschließen, da ja die Garantie freiwillig und somit zu den Bedingungen von Sony läuft. Der Artikel bezieht sich auf die Gewährleistung.
 
Natürlich bezog sich das auf die Gewährleistung. Diese gilt ja auch in den ersten 2 Jahren (nach 1/2 Jahr Beweislastumkehr). Mehr "Garantie" gibt es aber auch bei Sony nicht umsonst. Und diese ersten 2 Jahre sind mitnichten "freiwillig" sondern gesetzlich vorgeschrieben. ;)
 
Die Gewährleistungspflicht die man gegenüber dem Händler hat ist gesetzlich vorgeschrieben! Gegenüber dem Hersteller hat man grundsätzlich gar keine gesetzlichen Ansprüche. Ausser der Hersteller ist gleichzeitig der Händler oder die freiwillige Garantie greift. Wenn also der Hersteller keine Garantie abgibt (in der Praxis natürlich nicht sehr üblich), dann hat man nix in der Hand. Deshalb gibt es ja die Gewährleistungspflicht gegenüber dem Händler!

Da nun die Garantie von Sony freiwillig ist, kann Sony auch die Rahmenbedingungen festlegen. Somit könnte Sony sagen: "Bei Root oder Bootloader unlock erlischt Garantie"!
 
Zuletzt bearbeitet:
ChrilleWhite schrieb:
Da nun die Garantie von Sony freiwillig ist, kann Sony auch die Rahmenbedingungen festlegen. Somit könnte Sony sagen: "Bei Root oder Bootloader unlock erlischt Garantie"!
Wenn du nicht direkt bei Sony gekauft hast, Ja. Aber dann ist eben der Händler in der Pflicht und muß sich mit Sony rumschlagen. Aus Kundensicht reichlich egal, oder? ;)
Man kann es drehen wie man will, um die Gewährleistung kommt auch Sony nicht herum. Und das ist gut so! :thumbup:

Ich möchte noch hinterherschicken, warum mir dieses Thema recht wichtig ist. Es geht um Desktops/Notebooks, die mit Windows gekauft wurden aber mit Linux betrieben werden...hier gab/gibt es ähnliche Diskussionen. Auch hier winden sich die Hersteller mit teils abenteuerlichen Behauptungen vor ihrer Pflicht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nach 6 Monaten muss man beweisen, dass man den Fehler nicht selber verursacht hat, und mit Root wird man unglaubwürdiger (aus Position von Sony).

Ich würde mir einfach die Paar Minuten nehmen und vor dem reparieren Bootloader schließen und Original Firmware draufspielen.

Ich hab es so gemacht und zur Sicherheit noch ein Update machen lassen, damit war ich 100% sicher, dass die Original FW drauf war und die mir nichts können.

Man muss halt zusehen, dass sie einem nichts können. Sieh alles einfach aus der Sicht des Herstellers und hör nicht auf alles, von wegen "die können dir nichts". Das heißt versuch einfach ihnen keinen Grund zum Zweifeln zu geben. Weder Softwaretechnisch, noch in Form von Extremen Gebrauchsspuren (stürze etc)
 
Gewährleistung:
Ab dem dem 7. Monat musst du, als Kunde, gegenüber dem Händler (darf auch mal Sony sein, z.B. über deren Shop gekauft) beweisen, das der Fehler schon bei der Übergabe des Gerätes (an dich) bestand.
Sonys Meinung ist da erstmal völlig uninteressant.
Es spielt auch keine Rolle, ob du root entfernt hast oder nicht.
Du must dir einen Gutachter suchen, der dir bestätigt: "Ja, da Fehler war schon vor der Inbetriebnahme des Gerätes vorhanden."
Diese Beweislastumkehr ist aber kein muss, ein Händler darf auch gerne darauf verzichten und lässt dann einfach reparieren (so was nenn ich dann "Top Service").
Garantie:
Sony darf da Bestimmungen reinschreiben welche sie gerne möchten (muss aber im Rahmen dt. Gesetze bleiben).
Und wenn es da heisst, Veränderung an der Software ist untersagt, dann hat man(n) halt Pech gehabt.
Es sei denn, man(n) kann alle Softwareveränderungen noch entfernen, so das es Sony nicht merkt.
Wenn man sich aber an alle Garantiebedingungen gehalten hat, darf Sony aber natürlich eine Garantiereparatur nicht ablehen. Sie müssen also für ihre Garantie einstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
vanBroesel schrieb:
Gewährleistung:
...
Du must dir einen Gutachter suchen, der dir bestätigt: "Ja, da Fehler war schon vor der Inbetriebnahme des Gerätes vorhanden."
Nein, genau das ist eben falsch. Gerade deswegen wurde die gesetzliche Gewährleistung auf 2 Jahre festgelegt. Der Fehler muß eben nicht bei Inbetriebnahme oder Kauf vorhanden sein. Dadurch werden nämlich auch Produktionsfehler, Konstruktionsfehler usw. abgefangen, die sich erst durch die NUTZUNG ergeben. ;) Im 1/2 Jahr wird nur defacto per Gesetz vorgegeben, das Fehler ab Werk vorhanden ist/war und nicht weiter bewiesen werden muß.

Und im Fall Gelbstich ist das geradezu ein Paradebeispiel! Hier ist es nämlich vollkommen egal ob eine alternative Software, root, der Professor übertaktet, ... wurde. Dazu kommt, das Sony diesen (Produktions)Fehler offiziell eingestanden hat. Sony Garantie hin oder her, die greift in diesem Fall sowieso nicht, es greift die (Produkt)Gewährleistung! Und die kann der Händler/Sony nicht ablehnen, per Klauseln einschränken, nichtig erklären...:thumbup: Deshalb sollte man auch auf "Gewährleistung" bestehen, nicht auf eine mehr oder weniger unsichere "Grantie" von Sony. Die Garantie kann Sony nämlich in der Tat problemlos ablehnen im Fall von "gerootet". :flapper:
 
DeJe schrieb:
Deshalb sollte man auch auf "Gewährleistung" bestehen, nicht auf eine mehr oder weniger unsichere "Grantie" von Sony. Die Garantie kann Sony nämlich in der Tat problemlos ablehnen im Fall von "gerootet". :flapper:

Ja, aber daran denken, das die Gewährleistung nur beim Händler greift, nicht bei Hersteller. Also nicht bei Hersteller auf die Gewährleistungspflicht pochen und beim Händler auf die Garantie pochen. Sonst geht das in die Hose!

Der angezeigte Mangel sollte im übrigen schon beim Kauf bestehen wenn man das Gerät via Gewährleistungspflicht beim Händler reparieren bzw. tauschen möchte. Im ersten Jahr muss dir ja ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, danach musst du es beweisen. Ein Produktionsfehler (Stichwort: gelbe Flecken) ist natürlich ein Mangel der beim Kauf schon besteht/bestand. Und da ja Sony diesen Fehler eingestanden hat muss man in diesem Fall auch nix mehr beweisen nach 6 Monaten.
Anders ist es wenn der Produktionsfehler nicht eingestanden wird müsste man das dann aber schon beweisen (z.B. Gutachten).
Das aber ist die graue Theorie. In der Praxis läuft es meistens anders ab. Da sind mache Händler oder Hersteller schon kulant und mache versuchen solche Geschichten auszusitzen.
 
Nein, genau das ist eben falsch. Gerade deswegen wurde die gesetzliche Gewährleistung auf 2 Jahre festgelegt. Der Fehler muß eben nicht bei Inbetriebnahme oder Kauf vorhanden sein. Dadurch werden nämlich auch Produktionsfehler, Konstruktionsfehler usw. abgefangen, die sich erst durch die NUTZUNG ergeben. ;) Im 1/2 Jahr wird nur defacto per Gesetz vorgegeben, das Fehler ab Werk vorhanden ist/war und nicht weiter bewiesen werden muß.
Darf ich mal kurz zitieren.
Zitat Wiki:
"Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insb. dem Verbraucher – nicht möglich ist ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens, nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte."

Zitat 3dcenter.de Kaufberatung:
"Die Gewährleistung ist eine Art Versicherung des Händlers, die dem Käufer garantiert, dass die Ware "zum Zeitpunkt des Kaufs" frei von Mängeln war. Sollte man nun im Nachhinein feststellen, dass dem nicht so war. Indem man beispielsweise Mängel entdeckt, die schon vor dem Kauf-Datum bestanden, dann kann man diese Gewährleistung vom Händler einfordern. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass man das Produkt umtauschen kann oder gar sein Geld zurück bekommt. Es bedeutet, dass der Händler erst einmal die Chance bekommt, die Mängel zu beseitigen oder dass er einen nachträglichen Preisnachlass gewährt. Die Gewährleistung gilt dabei zwei Jahre, von denen die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt. So dass er in diesem Zeitraum dem Gewährleistungsfall nur widersprechen kann, wenn er anders-lautende Beweise aufbringt. Zum Beispiel Beweise, dass die Mängel erst nachträglich vom Kunden herbei geführt wurden. Denn solche Mängel deckt die Gewährleistung nicht ab. Wenn aber nun die ersten 6 Monate verstrichen sind, dann wendet sich das Blatt und die Beweislast für eine Gewährleistung liegt beim Kunden. Was eigentlich nur gerecht ist. Denn wenn dem Kunden in 6 Monaten keine Vor-Mängel aufgefallen sind, dann ist es schon ziemlich unwahrscheinlich, dass ihm nach dem Zeitraum noch welche auffallen, deren Ursprung nicht im täglichen Verschleiß liegt. Abschließend sei noch zur Gewährleistung gesagt, dass diese nur bei Neuware auf 2 Jahre bemessen wird. Bei gebrauchter Ware kann der Händler die Gewährleistungszeit auf 1 Jahr verkürzen. Was in der Regel auch immer getan wird."

Woher hast du dein Weisheiten? Kannst du die mit Quellen belegen?
 
ja stimmt aber jededmal so palaver drum machen... ( roote ich jetzt oder nicht) meine fresse wenn die Leute sich so damals angestellt hätten in den Krieg zu ziehen ( sterbe ich da jetzt oder nicht. ) man ey :-D
 
Also grundsätzlich würde ich rooten, auch wenn die Sachlage nicht ganz eindeutig ist.
 
hallo muss nun mein Xperia S einschicken muss ich also bootloader schliessen ist vom
15. November 2012

Daher habe bootloader offen und custom rom drauf muss ich die schliessen und stock rom drauf handy lädt nicht mehr richtig also spinnt rum beim laden.
 
Auch wenn der Thread relativ Alt ist, habe ich ihn jetzt mal in den richtigen Bereich verschoben :)
 

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