Garantie trotz Root und Flash! [EU - Bestimmung]

Gefährliches Halbwissen..

1. Es geht um Gewährleistung, nicht um Garantie. Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers.
2. Gewährleistung kommt auch nur zum tragen bei bestimmungsgemässen Gebrauch der Sache. Ob dies auch für das Flashen/Modifizieren gilt wird vielfach diskutiert und es gibt keine eindeutige Rechtssprechung.
3. Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen. Sollte der Händler die Gewährleistung aufgrund Modifikationen ablehnen müsstet ihr klagen.
 
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flying hellfish schrieb:
Gefährliches Halbwissen..

1. Es geht um Gewährleistung, nicht um Garantie. Garantie ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers.
2. Gewährleistung kommt auch nur zum tragen bei bestimmungsgemässen Gebrauch der Sache. Ob dies auch für das Flashen/Modifizieren gilt wird vielfach diskutiert und es gibt keine eindeutige Rechtssprechung.
3. Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen. Sollte der Händler die Gewährleistung aufgrund Modifikationen ablehnen müsstet ihr klagen.

Das ist richtig... Zu Streitfällen kann es immer kommen... ;-)

Zu 1. Es geht um beides wenn ich es richtig verstanden habe!?

...von unterwegs @ GalaxyNote2 & Tapatalk2
 
SilenceAssault schrieb:
Das ist richtig... Zu Streitfällen kann es immer kommen... ;-)

Zu 1. Es geht um beides wenn ich es richtig verstanden habe!?

...von unterwegs @ GalaxyNote2 & Tapatalk2

Moin,

der Text bei Giga wurde zwischenzeitlich geändert. Ohne Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit fasse ich mal kurz zusammen: Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann an beliebige Bedingungen geknüpft werden. Sprich, wenn der Hersteller sagt mit Root keine Garantie ist das so. Anders verhält es sich mit der gesetzlichen Gewährleistung, die wie der Name schon sagt gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Grundsatz hat hier ein Verbraucher das Recht auf ein mangelfreies Produkt. (Die Unterschiede B2C und B2B lasse ich mal aussen vor) Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, wobei nur in den ersten 6 Monaten nach "Übergabe" davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand und man als Verbraucher entsprechend ein Recht zur Nacherfüllung hat. Nach den 6 Monaten ist der Verbraucher in der Nachweispflicht, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Dies führt regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, da meistens das kurzfristige wirtschaftliche Interesse des Händlers einer guten Kundenorientierung überwiegt und so Geräte nach 6 Monaten nicht mehr auf Gewährleistung repariert werden. (Kenne ich auch aus eigener Erfahrung) Man hat also keineswegs automatisch 2 Jahre "Garantie" auf einem Gerät, wie es gerne kommuniziert wird.

Und das Thema Root bzw. Custom ROMs & Garantie /Gewährleistung ist so alt wie die ersten Smartphones. Der Knackpunkt dabei ist, dass im Gewährleistungsfall der Defekt nicht wegen der Modifikation entstanden sein darf. Also wenn man ein Handy durch falsches Flashen in einen Briefbeschwerer verwandelt greift da nicht die Gewährleistung. Nur wenn ein Defekt unabhängig von einer Modifikation auftritt kann man weiter auf die Gewährleistung hoffen. "Hoffen", weil auch dieses Forum voll ist mit Erfahrungen bei dem Händler wegen Modifikationen die Gewährleistung ablehnt. Es ist also nicht so einfach, wie die Überschrift des Giga-Berichts vermuten lässt. ;-)
 
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Wat? Giga gibts immernoch? o_O
 
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