Wie rausfinden ob Gerät registriert wurde?

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Neuling201

Neues Mitglied
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Hallo.

Ich habe eigentlich nur eine Frage.
Ich habe mir das Tab gekauft und möchte nun aber
von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen.
Ich wurde vom Verkäufer gefragt, ob ich das bei
Samsung registriert habe.
Nur leider kann ich mich nicht genau erinnern, ob ich das
getan habe.
Kann ich das irgendwo auf dem Gerät herausfinden?

Vielen Dank schonmal.

mario
 
Beim Samsung Konto anmelden, da kann man auch das Gerät registrieren
 
Hallo Christoph.

Danke für deine schnelle Antwort.
Das werd ich glei mal versuchen.
Hoffentlich hatte ich es nicht registriert.
Das wäre zumindest um einiges günstiger
wegen der Abwicklung, meinte der Verkäufer.

mario
 
Hmm Frage , wenn ich ein Gerät auf die Werkseinstellung zurücksetze muss ich doch mein Samsung Konto vorher löschen. Somit sollte doch auch die Registrierung entfernt sein? Der neue Besitzer möchte ja vielleicht das Gerät selbst registrieren.
 
Das war mein Gedanke auch.
Aber soweit bin ich noch nicht. Wollte diese Frage
erstmal loswerden, bevor ich es zurücksetze.
Aber normalerweise sollte das so sein.
 
Huhu :)

Habe mein altes Sams verkauft und mit dem neuen Besitzer neu eingerichtet, es gab da kein gezicke bei der neuen Reg. auf dem Sams Konto unter einem anderen Namen.

Vorher natürlich auch auf Werk zurückgestellt.

LG Peet
 
Mist!!
Habs jetzt grade zurückgesetzt.
Habe anschließend noch einmal die Einrichtung durchgeführt und
dann nachgeschaut unter "Über das Gerät" oder so ähnlich.
Jetzt steht dort aber noch bei Android-Version 4.1.1
Ich dachte, dass würde bei Werkseinstellungen wieder auf 4.0.4
zurückgesetzt. Aber das war wohl nichts ;-(
Kann ich auch ein downgrade auf 4.0.4 machen?

mario
 
Peet Boa schrieb:
Huhu :)

Habe mein altes Sams verkauft und mit dem neuen Besitzer neu eingerichtet, es gab da kein gezicke bei der neuen Reg. auf dem Sams Konto unter einem anderen Namen.

Vorher natürlich auch auf Werk zurückgestellt.

LG Peet

Das habe ich mir so auch vorgestellt. Habe auch schon einige meiner älteren Geräte zurückgesetzt abgegeben...und noch keine Beschwerde bekommen das es bei einer erneuten Registrierung scheitert.

Vg Chr

Edit @neuling201

Bei einen Werksreset kommst du natürlich nicht zurück auf ICS. Bevor du jetzt mit flashen auf 4.0.4 anfängst (ich gehe mal davon aus das sowas Neuland für dich ist) bring das Note einfach mal zurück...noch ist ja nichts kaputt
 
Zuletzt bearbeitet:
Neuling201 schrieb:
Mist!!
Habs jetzt grade zurückgesetzt.
Habe anschließend noch einmal die Einrichtung durchgeführt und
dann nachgeschaut unter "Über das Gerät" oder so ähnlich.
Jetzt steht dort aber noch bei Android-Version 4.1.1
Ich dachte, dass würde bei Werkseinstellungen wieder auf 4.0.4
zurückgesetzt. Aber das war wohl nichts ;-(
Kann ich auch ein downgrade auf 4.0.4 machen?

mario

Kurze Antwort: nein, lange Antwort: Ja.

Lass es so wie es ist. Ein Downgrade ist nicht mal schnell gemacht und kann gründlich schief gehen.
 
Das Problem könnte leider nur das sein, dass der
Verkäufer das so nicht zurücknimmt.
Mh, vielleicht sollte ich ihn mal vorher fragen...

Edit:
@ Christoph
habs grad erst gelesen. das werd ich wohl tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mh, vielleicht sollte ich ihn mal vorher fragen...

Ich habe mal schnell an meiner Glaskugel gerieben, sie sagte mir dann :wenn du das machst gehst du mit genau dem Gerät wieder aus dem Laden mit dem du reingegangen bist.

Wie gesagt bring es einfach zurück
 
Ok alles klar.
Werd es probieren, danke.

gruß mario
 
Das kann aber nach hinten los gehen, wenns der Verkäufer merkt. Dann ists arglistige Täuschung. Weil, Flashen kann man nicht "aus Versehen und unbemerkt". Generell: Sowas macht man nicht. Flashen, wenn man nicht sicher ist, ob mans behalten will. Ich bin auf Verkäufers Seite. Auf Deinen Privatflash kann sich niemand verlassen, wenn wer beim Wiederverkauf Gewährleistung zu geben hat.
 
Ich habe jetzt nichts von flashen gelesen, wo steht das ? Es wurde m.E. nur die offizielle JB Version von Samsung installiert, was ja die Garantieansprüche nicht beeinträchtigt.
 
@ Micheldutt
Ich habe es dem Verkäufer schon telefonisch mitgeteilt.
Hatte es online gekauft und kann es morgen zurückschicken.

Allerdings bin ich mir sicher, dass ich nach der Einrichtung
erstmal nur auf "Softwareupdate" gegangen bin. Und das
macht man meiner Meinung nach generell als erstes, um
das Gerät auf den aktuellsten Stand zu haben.

Und nach dem Neustart hatte ich 4.1.1
Das habe ich vorher auch nicht gewusst.

Anschließend hatte ich mich dann ausführlich mit der
Bedienung u.s.w. auseinander gesetzt.

Also ganz so sehe ich das nicht...

Edit:
@ Christoph
ist auch meine Meinung und geflasht hab ich definitiv nicht.
Weiß gar nicht wie das geht...
 
Du hast vor dem Update eine Erklärung bestätigen müssen, dass Samsung für falsches oder fehlerhaftes Updaten keine Garantie übernimmt. Für mich ergeben sich eine Menge Probleme dadurch:

a) Der Verkäufer merkt nichts und verkauft es wieder. Neuer Besitzer merkt, dass - abweichend von Produktbeschreibung - ein Update drauf ist und und weiß somit, dass er einen geflashten Rückläufer zum Neupreis erstanden hat -> Ärger.

b) Ein Update verändert das Gerät und es ist nicht mehr im Verkaufszustand. Das ist eine Vertragsänderung, die Du dem Verkäufer mitteilen muss. Wenn nicht, sehe ich das als arglistige Täuschung. Egal, ob nun offiziell von Samsun oder nicht - Gerät ist nicht mehr im ausgelieferten Zustand.

c) Da durch das Update ein Gebrauch nachweisbar ist, stellt das beim Wiederverkauf eine Wertminderung dar. Der Verkäufer muss also mit Mindereinnahmen rechnen.

Ich würde Dir eher vorschlagen, dem Verkäufer zu sagen, dass Samsungs Server das Update durchführen wollten (man kanns ja nicht verweigern, nur aufschieben, wenns reinkommt) und abwarten, was er tut. Verschweigen auf keinen Fall.

Edit:
"erstmal nur auf "Softwareupdate" gegangen bin. Und das macht man meiner Meinung nach generell als erstes, um das Gerät auf den aktuellsten Stand zu haben."

Das tut man, wenn man sicher ist, es behalten zu wollen. Aber doch nicht, wenn man nur testen will. Dann sollte man tunlichst jede Veränderung vermeiden.
 
Huhu :)

setz das Dingen doch einfach noch mal zurück und wenn der Kasten durch ist und der erste Bildschirm kommt, schaltest du das Pad aus und dann ab in den Laden damit.

LG Peet
 
Micheldutt schrieb:
Das tut man, wenn man sicher ist, es behalten zu wollen. Aber doch nicht, wenn man nur testen will. Dann sollte man tunlichst jede Veränderung vermeiden.

Ok, behalten wollte ich es auch. Das war der Sinn des Kaufs.
Daher auch das Update. Aber nach par Tagen hat sichs dann
anders rausgestellt.
Aber wie gesagt, er weiß bescheid und ich schau mal was rauskommt.
Zur Not dann eben bei Ebay und Co...
 
Mich würde in einem solchen Fall aber echt mal der Ausgang eines Rechtsstreits interessieren. Immerhin könnte ein Richter das für den Verkäufer als hinzunehmen ansehen, da ja solche Updates eben nicht wirklich (dauerhaft) abgelehnt werden können. Also eine Art Zwang. Dann wäre VK der "Dumme". Oder aber er urteilt stur nach Vertragsrecht.
 
Micheldutt,
Ich gebe dir teilweise recht, aber ganz so eng sehe ich den Fall nicht. Erstens hat er das Gerät nicht geflasht (wichtig!) Sondern nur ein offizielles Update heruntergeladen, dieser Download beginnt auch selbstständig wenn man sein neues Phone/Tab mit einer Wlan Verbindung einrichtet. Ja man wird gefragt ob man möchte...und Ja man könnte es aufschieben.
Ich sehe es so das das Gerät nur durch diese Aktion keine Wertminderung erfahren hat (wenn denn nichts anderes noch ist). Diese Entscheidung wird aber leztendes der Verkäufer treffen.
Die neuen Lieferungen seitens Samsung sind bestimmt auch schon auf dem aktuellsten Stand , so war es jedenfalls in der nahen Vergangenheit.
Soweit ich es jetzt herauslesen konnte hat neuling201 dem Verkäufer eh schon über den Stand der Dinge informiert. Soweit sollte ja alles gut sein...der Rest wird sich zeigen.

Vg Christoph
 
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