Anspruch auf Garantie?

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mundm2108

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Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem: Und zwar habe ich vor ca 1 Monat über Ebay ein Galaxy Note 3 gekauft. Das Gerät würde im November gekauft und war auch in einem TOP Zustand! Irgendwann habe ich dann gemerkt das bei einem weißen bzw. hellen Hintergrund ein kleiner Blauer punkt zu sehen ist. Da ich sehr pingelich bin stört mich das schon ziemlich sehr. Was mir noch aufgefallen ist, ist das wenn das Display aus ist man unten Links am Bildschirm Schwarze schlieren sieht. Das war noch nicht als ich das Handy gekauft habe!

Nun habe ich folgende Fragen wo ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann:

- Habe ich Anspruch auf die Garantie auch wenn die Rechnung auf einen anderen Namen geschrieben ist? (Da ich es ja bei Ebay gekauft habe)

- Habe ich überhaupt Anspruch auf Garantie wegen solcher "kleinen" Fehler?

Danke im vorraus für eure Hilfe! :biggrin:
 
Grundsätzlich NEIN.
Das hängt von den Garantiebestimmungen seitens Samsung ab.
Einfach mal bei Samsung anfragen ob die Garantie übertragbar ist.

Gewährleistung ist ebenfalls nicht grundsätzlich Übertragbar, ausser es steht im Kaufvertrag.Dazu müsstest du den Verkäufer anschreiben ob er den Kaufvertrag hat.

Also bessere Chancen bestehen wirklich bei der Garantie:
Garantiebestimmungen | SUPPORT | SAMSUNG
 
  • Danke
Reaktionen: Desireinmyhead
GESETZLICHE Gewährleistung:

Im Normalfall hast du eine gesetzliche Gewährleistung, welche im Falle eines -wie von dir beschriebenen Defektes (wenn unverschuldet)-eintritt. Die gesetzliche Gewährleistung wird aber immer zwischen Erst-Verkäufer und Erst-Käufer geschlossen. Eine Übergabe an eine Dritte Person ist in meinen Augen nicht dokumentiert bzw. recht flexibel zu deuten.

Die Garantie ist im eigentlichen Sinne eine zusätzliche Absicherung zwischen dem Endverbraucher - Verkäufer und Hersteller. Sobald du einen Kaufvertrag abschließt (Bsp. Saturn,...) kannst du dort deinen Garantieanspruch tragend machen. Saturn übernimmt dann für dich die weitere Bearbeitung, macht aber im Grunde nichts anderes als "ACHTUNG freie Interpretation" die gesetzliche Gewährleistung gegenüber den Hersteller in Anspruch zu nehmen. Auch hier, kann aber anhand der AGBs gereget sein, dass der Garantieanspruch nur an den Erstkäufer weiter geben werden kann.

Ich habe mich mit diesem Thema in vielen Bereich etwas beschäftigt und bis auf ein defktes Keyboard bisher eigentlich keine Probleme gehabt. An deiner Stelle würde ich es einfach probieren, mehr als eine Verweigerung kann dir nicht passieren. Des Weiteren funktioniert doch die gesetzliche Gewährleistung -gerade bei Smartphones- anhand der Ident-Nummer?!

Lange Rede kurzer Sinn...
der einfachster Weg....Samsung kontaktieren, wenn die sich verweigern, Verkäufer kontaktieren.
 
Sag ich doch ^^
 
Ich war im Schreibfluss^^
 
  • Danke
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Samsung ist in der Hinsicht sehr kulant. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sie dir Garantie gewähren.
 
  • Danke
Reaktionen: Desireinmyhead
Da kann ich nur zustimmen.
Mein S4 wurde 3 mal wegen Pixelfehlern 'behandelt'.
 
Das Handy ist von Vodafone. Muss ich mich dann bei dennen melden oder trotzdem direkt bei Samsung? WIe läuft sowas ab?
 
siehe meinen Post oben.

Der Händler macht zum Schluss nix anderes als es an Samsung zu übergeben. Gehe also gleich den direkten Weg via Samsung!

Das Gerät wird eingeschickt, geprüft und wenn der Fehler reproduzierbar ist repariert bzw. getauscht.
 
Also ich weis jetzt nicht von wo der Thread ersteller ist, kenne auch die Gesetzeslage in Deutschland nicht aber in Österreich ist das ganze so geregelt. Die Gewährleistung rennt über den Händler. Nicht über den Hersteller. Prüfung des Garantie Anspruchs, rep., austausch, erfolgt übereine von Samsung lizensierte Firma. Alle Netzanbieter, Händler schicken das Samsung Gerät zu dieser Firma.
 
Die Gewährleistung gibt aber im Normalfall der Hersteller. Eine Garantie - so wie wir sie im normalen Sprachgebrauch nutzen, bedeutet einfach...ich habe eine Anlaufstelle und muss mich erstmal nicht direkt mit dem Hersteller rum ärgern. Das kann sicherlich bei einer Kaffeemaschine ganz nett sein, wer aber schon mal versucht hat sein Telefon bei MM auf "Garantie" umzutauschen und hatte wie ich eine Truppe von Mitarbeiter die nur klatschen und singen in der Schule hatten, wird froh sein wenn er direkt über den Hersteller gehen kann.

EDIT: Das Samsung nicht selber repariert, habe ich jetzt als Grundargument vorausgesetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@jasko Ist hier in Deutschland auch so.

Darum wenn ich was repariert haben muss, auf garantie schicke ich mein gerät mit rechnungskopie direkt nach datrepair und co...

Ich persönlich benutze w-support.

Für mich immer sehr zufriedenstellend und schnell.
 
Du hast auch bei einem Privatverkauf u.U. Anspruch auf Gewährleistung.

Sofern der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, ist er in der Pflicht.

Ein defektes Pixel ist sicherlich kein Grund, Fehlfunktionen des Gerätes/Displays schon.

Am Besten mit der Originalrechnung zu Samsung.
 
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