SIM-Lock beim I9103 entfernen

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Lars2992

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Hallo Leute,

ich bin ein ziemlicher Frischling hier in dem Forum.

Ich habe mir vor kurzem das Samsung Galaxy R aus Österreich eigentlich ohne SIM Lock bestellt.
Mein nun folgendes Problem ist, wie schon zu erwarten, es hat eine SIM Lock :(.

Ich habe das herausgefunden, weil ich *#7465625# als Tastenkombination eingegeben habe und bei Netzsperre [ON] steht!.

Ich habe schon probiert mir einen Code zu schicken zu lassen über die Internetseite Cellunlocker.net - The #1 Phone Unlocking Site on the Internet. Doch leider ist der Code den die mir geschickt haben nicht der richtige.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen den Handystatus bei Netzsperre auf [OFF] zu bekommen.

Ich danke schon einmal im Vorraus für eure Bemühungen und hoffe auf eine schnelle Lösung :).
 
Da das Thema Unlock in Deutschland nicht erlaubt ist, und dies eben ein deutsches Forum ist, wird es hier wohl nicht gern gesehen sein ;)

Wenn du das Gerät jedoch als "ohne SIM Lock" bestellt und gekauft hast, dann wende dich an deinen Händler, dieser hat dafür gerade zu stehen ;)
Sonst kannst du mal versuchen eine andere SIM-Karte einzulegen und zu schauen, ob es wirklcih nicht mit anderen SIM-Karten will ;)
 
So es gibt verschiedene Internetseiten, die anbieten einen Code zu verschicken, der die Sperre rausnimmt. Doch leider ist der Code jedesmal bei mir falsch. Immer kommt "Fehler bei Anforderung zur Netzentsperrung", bei der Eingabe des Codes!... :mad::mad::mad::mad::mad:

Jetzt habe ich in anderen Foren für andere Handys die selben Probleme gefunden. Doch hier gibt es eine Lösung!.. Es gibt ein App in Market die, die Sim-Lock kostenlos entfernt!... Leider nur nicht für das Galaxy R.
 
Hallo liebe Leute,

hab ein Problem beim Entsperren meines I9103. Hab das Handy bereits gerootet usw also habs mal so versucht wie ichs bei meinem anderen Galaxy S1 gemacht hab, hat jedoch nicht funktioniert.

jetzt zu meinem Problem: ich bekomm den SimLock einfach nicht raus. Hab auch hier im forum bereits nachgelesen und keinen beitrag dazu gefunden.

Würde mich sehr freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte (vorallem meine Freundin der ich das Handy wenns mal freigeschalten ist schenken möchte)

Handydaten:

Android-Version: 2.3.6
Bandversion: I9103NELA1
Kernel: XWLA4
Netzanbieter: 3.at


Wär der Hammer wenn mir da jemand auf die schnelle einen Tip geben könnt
 
Da es sich hier um ein deutsches Forum handelt und in Deutschland der Unlock nicht legal erlaubt ist, wird es schwer, darüber hier zu reden. ;)
 
  • Danke
Reaktionen: oxcore
Was mich dennoch interressiert: Warum hast du 2.3.6 wenn offiziell nur 2.3.5 für das R vorhanden ist...
 
drei österreich hat bereits 2.3.6 ausgerollt.
 
Okay.. hab ich jetzt auch nicht gewusst das die Updates Landesbezogen rauskommen.. mal sehen wann genau ICS fürs R :thumbsup: in DE rauskommt
 
Oh den Stress mach ich mir erst gar nicht. Funktioniert soweit alles einwandfrei. Obs jetzt wie gemunkelt wird Ende Februar kommt oder im August ist mir gleichgültig :)
 
Sollte eigentlich für das galaxy r ende märz oder so komme

Sent from my GT-I9103
 
Naja helfen tut mir dass jetzt alles nix hab nur mitbekommen dass es anscheinend genauso funktioniert wie beim s i9001.

kann es sein dass ich es auf werk zurücksetzen muss?

lg
Oliver
 
Also wenn du eine drei Firmware hast dann wirds immer gebrandet sein oder ?? Am besten die normale 2.3.5er flaschen ohne Branding.


lg
 
Ich wiederhole mich nochmals, es handelt sich hier um ein deutsches Forum und in Deutschland ist der Unlock illegal ;)
 
  • Danke
Reaktionen: Ahh Eff
malerherbert schrieb:
Ich wiederhole mich nochmals, es handelt sich hier um ein deutsches Forum und in Deutschland ist der Unlock illegal ;)

Das stimmt doch nicht oder ? Der Mobilfunk Betreiber der dir das Handy verkauft kann in seinen AGB definieren ob ein Simlock beim von ihm zur Verfügung gestellt Handy entfernt werden darf oder nicht. Wie gültig solche AGB Zusätze sind ist aber wieder eine andere Sache .... Auch stellt dies wenn lediglich eine Vertragsverletzung dar und der Provider kann dir dann ja kündigen wenn er gern auf sein Geld
aus der Vertragslaufzeit verzichtet die du ja abhängig von Lock oder nicht sowieso abdienen und bezahlen musst.

Ganz anders siehts aus wenn man gebrandete Handys unlocked und diese gewerblich weiterverkauft oder "illegale" Software für einen Unlock verwendet. Das flashen einer vom Hersteller stammenden ROM kann dabei nicht als illegal angesehn werden.

De facto gibt es in Deutschland kein Gesetz das es dem einzelnen verbietet den Sim Lock auf seinem Vertragshandy zu entfernen. Ich kann also nicht nachvollziehen woher immer die felsenfeste Behauptung stammt dies sei Illegal. WO STEHT DAS ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur weil es diesbezüglich kein Gesetz gibt, heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist, denn als Rechtsgrundlage dienen auch Urteile, so siehts eben aus. Und da es zum Thema Sim Unlock eben solche Urteile gibt, lässt sich de jure ableiten, dass es nicht erlaubt ist ;) Weiters muss geltendes Recht berücksichtigt werden, inwieweit es auf das Thema Sim Unlock ausgelegt werden kann - diesbezüglich gibt es durchaus Paragraphen, die angewendet werden, wie folgender Bericht zeigt:

heise.de schrieb:
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen vier Anbieter, die den SIM-Lock von Handys gegen Entgelt entfernen, und 600 ihrer Kunden. Das sogenannte Unlocking ist schon seit Jahren ein blühendes Geschäft. Kunden erwerben für einen geringen oder nur symbolischen Preis ein Handy, das sie nur mit einer SIM-Karte (SIM-Lock) oder in einem bestimmten Handnetz (Net-Lock) einsetzen können. Die Entfernung der Sperre ist kostenpflichtig, erst nach zwei Jahren rücken die Netzbetreiber den erforderlichen Entsperr-Code kostenfrei heraus. Gegen ein geringes Entgelt entfernen Unlocker diese Sperre vorzeitig.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen sieht dadurch gleich mehrere Tatbestände verwirklicht. Für das Entsperren haben die Ermittler zwei Varianten ausgemacht: In der ersten nennt der Kunde dem Händler lediglich die IMEI-Nummer seines Handys. Letzterer ermittelt dann anhand eines Algorithmus den Entsperr-Code und teilt diesen dem Kunden mit. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Kunde hier der Täter, sein Handeln ein Verstoß gegen § 303a StGB (Datenveränderung) und § 263a (Computerbetrug). Dem Händler wirft sie eine Mittäterschaft vor; allerdings wird sie bei den Händlern auch prüfen, ob gewerbsmäßiges Handeln vorliegt. In diesem Fall drohen bei einem Schuldspruch schärfere Sanktionen, beispielsweise reicht der Strafrahmen bei gewerbsmäßigem Computerbetrug von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Ermittlung des Codes stellt nach Ansicht der Strafverfolger möglicherweise einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) dar.

Die zweite Variante besteht darin, dass der Kunde sein Handy einsendet und der Händler die Software darauf vollständig oder teilweise löscht und durch eine Version ohne SIM-Lock ersetzt. Dieser Fall stellt sich für die Strafverfolger juristisch anders dar: Dann wäre der Händler der Täter, dem Kunden wird sie Mittäterschaft oder Anstiftung vorwerfen. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Fall zudem einen Verstoß gegen §§ 106 und 108a UrhG (gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke), erklärte Staatsanwalt Andreas Buick gegenüber heise online.

Aus Sicht von Buick entsteht dem Netzbetreiber ein Schaden, denn er sei an der Software berechtigt und verliere durch die Manipulation am Gerät das Recht am Verkauf des Entsperrcodes beziehungsweise am Umsatz, der durch die Verwendung des Geräts mit der dafür vorgesehenen SIM-Karte beziehungsweise dem vorgegebenen Netz entstehe. Die Kunden, deren Daten die Staatsanwaltschaft bei Hausdurchsuchungen bei den Anbietern fand, werden indes nicht allzu hart angepackt. Sie werden voraussichtlich das Angebot erhalten, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von rund 100 Euro einzustellen. Gegen die Händler plant die Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben.

Wer das Verfahren angestoßen hat, war nicht in Erfahrung zu bringen. Interessant ist der Zeitpunkt, denn Unlocker bieten schon seit vielen Jahren ihre Dienste an, bislang unbehelligt von den Behörden. Möglicherweise tritt das Verfahren in Göttingen nun eine ganze Lawine los, denn Polizeiinspektion und Staatsanwaltschaft Göttingen veranstalteten in der vergangenen Woche ein bundesweites Treffen zum Thema SIM-Lock-Entfernung, bei dem Staatsanwälte und Ermittler aus ganz Deutschland Ermittlungsergebnisse und Erfahrungen austauschten.

Ob sich die Anbieter und Kunden solcher Entsperrdienste tatsächlich strafbar gemacht haben, muss sich erst in den folgenden Verfahren herausstellen. Der von heise online dazu befragte Rechtsanwalt Dr. Till Jaeger von der Kanzlei JBB in Berlin schätzt den Fall als komplex ein: "Die rechtliche Bewertung hängt auch davon ab, auf welchem technischen Wege die Unlocker den SIM-Lock auf dem Handy aufheben." Für die betroffenen Kunden ist die Situation unerquicklich. Sie können entweder das Angebot zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße akzeptieren oder mit ungewissen Erfolgsaussichten und erheblichen Kosten für die Rechtsverteidigung dagegen zu Felde ziehen. "Für die Kunden besteht auch das Risiko, dass der betreffende Netzbetreiber zivilrechtliche Forderungen stellt", fügt Jaeger an, "denn durch Einsicht in die Strafakte des Unlockers kann er möglicherweise die Daten der Kunden erfahren." (uma)

Quelle:
Ermittlungen gegen SIM-Lock-Entferner | heise mobil
Bewährungsstrafe für gewerbsmäßiges Simlock-Entsperren | heise mobil
 
Ja das was du hier postest ist gewerblich !!! Das hat absolut gar nichts mit jemanden zu tun der sich zu Hause eine nicht gebrandete Original Firmware des Herstellers flasht.
Gewerblich darf man das nicht weil man damit eventuell ins Urheberrecht und ins Markenrecht eingreift.

"Verstoß gegen §§ 106 und 108a UrhG (gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke),"

Beauftrage ich eine Firma damit mein Handy zu entsperren ist das natürlich demenstprechend auch nicht ok.

Jedoch ist es weder in Deutschland noch in Österreich illegal zu Hause, selber, mittels einer Original Rom das Branding des Handys zu entfernen.

Diese Urteilssache die du ansprichst geht aber auch nur weil bei dem von dir zitierten Fall eindeutig gängiges Recht verletzt wurde.
 
Ob das Flashen einer nichtgebrandeten FW tatsächlich erlaubt ist, also nicht geahndet werden kann ist fraglich, hier könnten genausogut §§ 106 und 108a UrhG zur Anwendung kommen. Aber hier geht es ausschließlich um den SimLock. Und wenn es jemand für sich im Kämmerlein macht, dann wird dagegen auch niemand etwas sagen, nur wenn hier eine Anleitung gegeben wird, oder angezeigt wird, wie es geht, woher willst du wissen, dass mancher nicht android-hilfe.de dafür belangt? Darum geht es ;)
 
Weils nicht geht und weil wir kein Fallrecht wie in den USA haben.
Es gibt wie gesagt kein Gesetz das es verbietet. Ein Zusammenhang zu den gewerblichen Fällen besteht nicht.

Die Paragraphen können hier nicht zur Anwendung kommen. Weil das Markenrecht in dem Fall nur Firmen und keine Privat Personen betrifft und er wenn er die Software zur Gänze entfernt und einen andere verwendet keine Urheberrechtsverletzung begeht. (Beispiel zur Markenveränderung: Wenn du dir in deine Diesel Jean ein Loch schneidest und die weiter trägst kann dich dafür auch niemand belangen, würde das eine Firma tun und verkaufen schauts ganz anders aus) Urheberrecht würde er unter Umständen verletzn wenn er den SimLock der gebrandeten Firmware manipuliert und weiterverwendet.

Versteht mich nicht falsch ich bin kein Fan von illegalen Handlungen aber was ich ihm gesagt habe ist in keiner Weise illegal. Und deshalb sollte man das nicht als Tatsache in den Raum stellen.
 
So da die Sache des SimLock entfernen innerhalb von Deutschland nicht richtig geklärt ist, schließe ich diesen Thread nun.
 

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