Samsung Galaxy mit super AMOLED?

Das SGS I9000 hatte eigentlich ein SAMOLED Display, dann kamm eine Variante mit SLCD raus I9003; zB immer in der 1&1 Werbung für 0€ ;)

Das SGS2 I9100 hat ein SAMOLED+

Technisch gesehen ist das mit AMOLED schon besser, aber der persönliche Geschmack muss natürlich nicht den wissenschaftlichen Kriterien genüge leisten.

Spiegelung bei Sonneneinstraglung hat man immer, ist aber beim SGS schon nicht schlecht. Liegt aber auch daran wie hell das Bild ist, das man grade abruft. Dunkle Bilder spiegeln mehr, da im Gerät das Gegenlicht fehlt wenn es dunkel ist, beim LCD entfällt dieser Effekt natürlich, da es immer gegen belichtet ist.
 
Infostudent schrieb:
Man wird es zwar ein paar Tage nach dem Kauf zurückgeben können, aber sollte das Gerät dann mal nach einigen Monaten den Geist aufgeben hat man echt ein Problem.

Naja, das trifft so nicht zu. Wenn der Verkäufer einen Artikel wegen Nichtgefallen zurücknimmt, ist das erstmal eine Handlung aus Kulanz. Anders sieht das bei Onlinekäufen aus, hier besteht ein gesetzliches Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.
In der Regel haben aber niedergelassene Ketten wie auch Einzelhändler hier großzügige Regelungen (im Zweifelsfall vor Kauf einfach mal nachfragen). Man sollte sich nur immer darüber im Klaren sein, dass man auf die Kulanz des Händlers angewiesen ist und entsprechend auftreten.

Anders sieht das natürlich im Falle eines Defekts auf. Hier hat man natürlich immer zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Dies bedeutet nicht, dass der Händler das defekte Gerät einfach zurücknehmen muss (auch wenn das im Einzelfall sicher angeboten wird, je nach Aufwand), sondern er ist verpflichtet, das Gerät wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu bringen, Ersatz zu liefern, o.ä. Hier kann natürlich auch Aldi keine Ausnahme bilden. Der Gewährleistungsanspruch des Käufers besteht gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.
Insbesondere in den ersten 6 Monaten ab Kauf liegt die Beweislast für den Mangel übrigens beim Verkäufer, danach muss der Kunde ggf. nachweisen, dass der Schaden nicht auf missbräuchliche Nutzung zurückgeht. In der Praxis dürften Streitigkeiten hierüber jedoch eher selten vorkommen (meine Erfahrung jedenfalls).

Im Fazit heißt das, wenn man bei einem Einzelhändler ein Produkt kauft, muss man sich im Vorfeld schon informieren, ob einem das Produkt auch so zusagt, denn Umtausch ist nicht gesetzlich garantiert. Einen Defekt aufgrund eines Mangels in den ersten zwei Jahren nach Kauf muss der Käufer aber nicht hinnehmen, hier ist der Händler gesetzlich zur Nachbesserung verpflichtet.
 

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