Defektes Zubehör ein Gewährleistungs- und / oder Garantiefall?

  • 10 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
M

MSNBC

Ambitioniertes Mitglied
12
Hat jemand Erfahrungen damit, den Reiseadapter zu reklamieren. Meiner hat (nach 10 Monaten) einen Wackelkontakt und lädt nicht mehr. Dagegen funktioniert mein älterer Universaladapter problemlos. Müßte ich den einschicken? Im Laden reklamieren?
 
Ist von der Ware erstmal unabhängig wie man sich im Garantiefall verhält. Erste Anlaufstelle ist immer der Verkäufer wo man die Ware erstanden hat. Hat auch nix mit'm S2 zu tun. ;)Vielleicht wäre der Thread besser im Zubehör Forum untergebracht.
 
Hallo zusammen,


da mein Handy ja ne weile immer wieder aus ging und wir nun, dank hilfe vom forum, festgestellt hanen, dass es am akku lag, wollt ich mal fragen, ob ein akku auch unter die garantie fällt (mobilcom-debitel)

oder auf verbrauchsgegenstand und man auf kulanz hoffen muss?
 
Soviel ich weiß fällt der Akku Gewährleistung des Herstellers, und zwar ein halbes bis ein Jahr :)

Gesendet aus den Tiefen meines Unterbewusstseins-mit Tapatalk
 
Hat (zumindest in Österreich) nur 6 Monate Garantie - was ich rechtlich bedenklich finde
 
Warum? Garantie war schon immer eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers...
 
Garantie - wie du schreibst ist freiwillig, aber Gewährleistung ist verpflichtend EU-Richtlinie 1999/44/EG für Mängel, die bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind.
Wenn 0,7 Ampere uber eine derart kleine Kontaktfläche fließen ... denk, denk
 
Gewährleistung = Sache des Vertragspartners (idR Händler)
Samsung gibt Garantie von 6 Monaten auf Zubehör.
 
1. Garantie: Samsung gewährt sechs Monate Garantie auf Zubehör.

2. Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistung hat leider eine Hürde für den Verbraucher eingebaut, nach der er mit Ablauf von sechs Monaten dem Händler beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat. Da dies in diesem Fall nicht möglich sein wird, ist ein Austausch des Netzteils einzig von der Kulanz des Händlers abhängig.

Übrigens, das ergibt sich nicht aus der Verpflichtung hinsichtlich einer EU-Richtlinie, sondern aus dem BGB. Gesetzte werden immer noch im Bundestag beschlossen.
 
  • Danke
Reaktionen: triumph61
sundara schrieb:
Garantie - wie du schreibst ist freiwillig, aber Gewährleistung ist verpflichtend

Und was willst du mir sagen? Du selbst hast von Garantie gesprochen. Mir musst du den Unterschied nicht erklären, ich kenne ihn.
 
War gestern abend im Media Markt.

Dort sagte man mir auch das es für Zubehör nur 6 Monate Garantie gibt (der Verkäufer schaute sofort auf das vom Kassenzettel verdeckte Datum der Rechnung)...

Die Kollegen würden es nicht einschicken.

Ich habe dann ein neues Ladekabel für 10€ gekauft und das Metallblättchen der USB-Buchse wieder zurück Richtung Mitte gebogen.

Hoffentlich ist jetzt wieder alles i.O.
 
Zurück
Oben Unten