Garantiefall trotz Sturz...

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D@ve

D@ve

Erfahrenes Mitglied
21
Hatte ja letztlich das Problem dass mein S2 (fast 2 Jahre alt) einfach während des Betriebes aus nicht erkennbaren Gründen die Grätsche gemacht hat.

Dummerweise ist mir das Gerät vor einiger Zeit (ohne Schaden) hingefallen, so dass es an einer Ecke einen ziemlich heftigen Kratzer hatte. Ich hab das der Werkstatt (W-Support) berichtet und die haben mir gesagt, dass ich das mit der Garantie sehr wohl vergessen kann.

Mir kam aber eine Idee. Ich hab etwas Schmiergelpapier genommen und die Unebenheit ausgeglichen und dann habe ich alle anderen Ecken auch etwas gefeilt, und mit Olivenöl und Küchenpaier etwas "nachpoliert". So sah das dann wie Abnutzung an allen Ecken aus.

Okay, klingt total bescheuert, hat auch echt weh getan, weil das Handy dank Case in sehr gutem Zustand war...

Fakt ist aber: Handy wurde auf Garantie repariert. Ist zwar etwas zweifelhaft, hab da aber kein schlechtes Gewissen, da ja der Sturz definitiv nicht die Ursache war. Mit der künstlichen "Abnutzung" kann ich bei einem zwei Jahre alten Gerät leben. Da das Motherboard die Biege gemacht hätte, wäre das andernfalls wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen...

Ich dachte ich gebe das hier mal so weiter. Bin bestimmt nicht der einzige mit einem derartigen Problem.

Gruß, Dave
 
Danke nun weiß W-Support auch wonach sie schauen müssen. Denn die lesen hier auch mit. :D
 
Stimmt ;)
 
Nun, es gibt noch Wettbewerber und mir wurde am Telefon (auch von W-Support übrigens) gesagt, dass wenn es bei ihnen mit der Garantie nicht klappt, man es beim Wettbewerber probieren könne...

Und hey, wenn ich es für mich behalte hat auch niemand was davon...

Und die Hersteller könnten dahingehend ja auch ihre Politik ändern. Ein Handy was zwei Jahre alt ist, sieht nunmal nicht wie neu aus.

Gruß, Dave
 
Seit wann ist das denn ein Grund für Abschluss der Garantie? Da muss doch normal erstmal bewiesen werden das der Schaden durch den Sturz kommt und keine Grundsätzliche Ablehnung oder habe ich da die Gesetze bzw Regelungen falsch im Kopf?!
 
Hallo Dave,

man kann hier den Hersteller durchaus verstehen. Warum soll er für Schäden aufkommen, die der Nutzer (mutmaßlich) selbst verursacht hat? Denn es ist nicht auszuschließen, dass der Defekt unmittelbar auf den Sturz zurückzuführen ist.

@worldzocker: Bitte nicht gesetzliche Gewährleistung (in den ersten 6 Monaten) und freiwillige Herstellergarantie verwechseln.
 
Es gibt immer zwei Seiten. Wenn ein Handy hinfällt und ein halbes Jahr mitten beim Mail-Schreiben einfach ausgeht ist es imo recht unwahrscheinlich dass es auf den Kratzer zurückzuführen ist.

Seit wann ist das denn ein Grund für Abschluss der Garantie?
Warum sollte ein Hersteller Garantie geben, wenn jemand sein Handy selber zerstört?

Gruß, Dave
 
Ich glaube, es ist besser, wenn dieses Thema nun als beendet erklärt wird. Das wird mir nun doch ein wenig zu heiß.

- closed -



Bis zur Klärung, wie wir hier weiter verfahren...
 
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