Nachteile beim Galaxy S20 durch ausländischen CSC-Code?

ChrisL333

ChrisL333

Neues Mitglied
0
Hallo zusammen,
Ich habe mir über Back Market ein Samsung S20 gekauft. Nachdem mir aufgefallen war, dass die "Samsung Free" App nicht richtig funktioniert, habe ich herausgefunden, dass es daran liegt, dass das Gerät einen koreanischen CSC-Code hat (KOO). Daher funktioniert auch die "Samsung Pay" App nicht.
Die Updates scheinen erstmal ganz normal zu funktionieren und auch sonst konnte ich bisher keine weiteren Nachteile entdecken.
Meine Frage ist nun: Habe ich noch weitere Einschränkungen zu befürchten (langsames Netz, Roamingprobleme...), oder beschränkt sich das auf die Samsung Apps? Leider konnte Back Market hierzu keine Aussage machen, weswegen ich mir hier Hilfe erhoffe.
Beste Grüße und vielen Dank im Voraus
Chris
 
Hallo Chris,
ich habe das gleiche gemacht und das gleiche S20 5G erhalten, aber ich brauche diese Programme nicht.
DasSmartfon funktionirt einwandfrei, allerdings hat es kein CE-Zeichen, d.h. dass Back Market das gerät eigentlich in Europa verkaufen darf.
Ich würdereklamieren und ein CE-zertifiziertes Smartfon verlangen.
Der Aussage von Back Market, dass alle Ihre Smartfone die Europazulassung haben, traue ich nicht.
Diskussionen darüber findest Du hier im Forum.

Klaus
 
  • Danke
Reaktionen: maik005
@ChrisL333
Das Gerät ist nicht für den europäischen Markt.
Reparaturen sind hier über Samsung nicht möglich.
Ersatzteile, z.b. das Mainboard gibt es auch nicht.

Also auf jeden Fall zurück schicken und ein deutsches/Europäisches Gerät fordern.
 
Danke schon mal für eure Tipps.
Ich hatte eigentlich vor es zu behalten, wenn außer den Samsung Apps alles funktioniert. Jetzt bin ich allerdings etwas unsicher...
 
@ChrisL333
mit Samsung Uhren wirst du wahrscheinlich auch Probleme bekommen und wie gesagt mit Reparaturen.
 
@ChrisL333 Yo! Ist ein super Gerät, aber ich würde es auch nicht nochmal so machen. Ich rate dir auch lieber zu einem
Europäischen Gerät...und auch besser aktueller (wg. Updates)
 
Nur Mal so am Rande, wer als Unternehmer in der EU elektronische/elektrische Geräte ohne CE in Umlauf bringt, macht sich strafbar. Wenn der Händler behauptet dafür eine CE zu haben, muss er diese entweder veröffentlichen oder als Kopie beilegen.
 
@Kenarso
richtig.
Deshalb fragen die Händler, die gebrauchte Geräte ankaufen teilweise auch, ob das Gerät ein CE Zeichen hat. Hat es keines, können/dürfen sie das Gerät nicht ankaufen.
 
Doch ankaufen von privat dürfen sie es und auch wieder in Verkehr bringen, aber nur in dem dafür zugelassenen Wirtschaftsraum für den der Hersteller es hergestellt hat, bzw. wofür es zertifiziert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kenarso schrieb:
, aber nur in dem dafür zugelassenen Wirtschaftsraum für den der Hersteller es hergestellt hat, bzw. wofür es zertifiziert ist.
und das ergibt für europäische Händler ja wenig Sinn
 
  • Danke
Reaktionen: Kenarso
Häääääh??? Wie jetzt? Keinen Sinn? 🤔
Es würde für den Händler keinen Sinn machen, weil er dafür strafrechtlich verfolgt würde?...oder wie meinst du das?

Scheint ja die meisten Reseller wohl nicht zu jucken, sonst würde soetwas hier ja nicht passieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
Wenn sie nur innerhalb der EU verkaufen macht es kein Sinn Gerät für andere Märkte zu kaufen. Und ich unterstelle diesen Reseller mal einfach "nur" Unwissenheit, was Sie aber nicht vor Strafe schützen würde. Du kannst als in Verkehrbringer alleine schon deswegen abgemahnt werden, wenn du nur die CE Kennzeichnung nicht auf dem Gerät aufgebracht hast, selbst wenn das Gerät eine CE Zertifizierung hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bearbeitet von: Kenarso - Grund: Tipp-Legasthenie
  • Danke
Reaktionen: maik005

Ähnliche Themen

A
Antworten
11
Aufrufe
321
hagex
hagex
H
Antworten
11
Aufrufe
132
maik005
maik005
@
Antworten
0
Aufrufe
407
@dgar
@
Zurück
Oben Unten