S3 aus Vertragsverlängerung verkaufen

  • 15 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
MarcelderBoZz

MarcelderBoZz

Erfahrenes Mitglied
72
Hallo jungs,

hab mal ne frage, ich hab mir ja das s3 mit ner vertragsverlängerung am 1.8.12 geholt. Ich habe 1€ "bezahlt" und zahle es ja praktisch mit meinem vertrag monatlich ab. Jetzt würd ich gern mein S3 verkaufen und mir das Nexus 4 holen. Jetzt meine fragen :

1. Darf ich das Handy verkaufen? Falls ja, wie? Nur die Rechnung zu dem Handy mit geben? Es handelt sich um T-Mobile.

2. Ich kann mich nicht entscheiden so richtig ob Nexus 4 oder S3 bin mit dem S3 aufjedenfall nicht sehr zufrieden. Und finde das Nexus 4 schon nen schickes teil. Das Nexus 10 kommt auch nächste woche zu mir :D
Was meint Ihr bereu ich es das S3 gegen das Nexus 4 zu tauschen? :D

Hoffe ihr könnt mir helfen. Frage 1 ist hier die wichtigere für mich!

Lieben Gruß
Marcel
 
Rein rechtlich gesehen ists noch nicht dein S3. Gibt wahrscheinlich ne Klausel im Vertrag (die Ware bleibt bis der Kaufpreis vollständig beglichen ist Eigentum des Verkäufers)...

Aber auf der anderen Seite wenn du deinen Vertraglichen Bedingungen treu bleibst und schön brav die Rate an die Telekom weiterbezahlst interessiert es keinen Menschen wo das S3 am Ende ist...
 
Unter der Prämisse, dass es sich um kein Teilzahlungsgeschäft handelt, bei dem die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufs bleibt, steht einem Verkauf nichts entgegegen. Die Rechnung kann man problemlos mitgeben. Ist ja nur vom Provider subventioniert, der das über monatliche Vertragskosten wieder "reinholt".
On das Nexus 4 als Gerät natürlich besser sein wird, wage ich zu bezweifeln. Persönlich finde ich das S3 sehr ausgereift und vor allem, der Akku lässt einem nicht sooo schnell im Stich. Aber das sind ja persönliche Präferenzen, die man selbst abwägen muss.
Edit: da schrieb jemand gleichzeitig :)
Wenn es Teilzahlung ist, ist es nicht 100% korrekt, aber stimmt schon, wenn alles brav bezahlt wird, interessiert es praktisch niemanden. In diesem Fall würde ich die Rechnung nicht mitsenden, weil der Käufer dann nicht gutgläubig erwerben kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
dank dir, aber wie läuft das dann mit garantie bzw. rechnung?
 
Wieso ist es rechtlich nicht seins? Er hats doch für 1 Euro gekauft... Er wird dafür auch ne Rechnung über 1 Euro erhalten haben. Somit isses seins. Natürlich muss er aber weiterhin seinen Vertrag bezahlen, das ist ja klar. Aber verkaufen darf er es.

Und zum Rest: Wenn man keine MicroSD braucht, könnte man das machen mit dem Nexus 4, find ich, für mich käme das aus diesem Grund nicht in Frage... ist aber natürlich nur meine kleine Meinung...

edit: ups...zu langsam

Rechnung mitgeben reicht da auf jeden Fall
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: triumph61
sportfreund2004 schrieb:
Wieso ist es rechtlich nicht seins? Er hats doch für 1 Euro gekauft...
Das wissen wir eben nicht, ob er es gekauft hat oder angezahlt hat und den Rest per Raten zahlt.

Der ursprüngliche Beitrag von 15:41 Uhr wurde um 15:43 Uhr ergänzt:

MarcelderBoZz schrieb:
dank dir, aber wie läuft das dann mit garantie bzw. rechnung?
Wenn es sich um ein Teilzahlungsgerät handelt, würde ich es halt ohne Rechnung verkaufen. Soweit ich weiss, können die Hersteller das Fertigungsdatum auslesen und so auch feststellen, ob Garantieansprüche bestehen.
 
MarcelderBoZz schrieb:
Ich habe 1€ "bezahlt" und zahle es ja praktisch mit meinem vertrag monatlich ab.


Daraus hab ich jetzt einfach mal geschlossen, dass er es "mit seinem Vertrag abzahlt"... kann mich natürlich aber auch täuschen.
 
Also ich musste 1€ bezahlen bei mitnahme des habdys und dafür gab es auch eine rechnung. mich stört das mit der sd nicht :)
 
Dann null Problemo. Verkauf mit Rechnung über 1 € und alles ist gut
 
Alles klar. Dann werde ich es mal reinstellen auf AH. :) dachte an 350€ mit 2 cases, hat ne kleine macke am rand bekommen. Aber ansonsten alles tip top. Müsste doch nen gutes angebot sein, hoff ich mal :)
 
dank dir, aber wie läuft das dann mit garantie bzw. rechnung?
Die Frage hatte ich auch mal.
Einige Provider stellen sich da quer, z.B. o2. Die sagen dann dass nur der Erstkäufer die Garantie für das Gerät über o2 in Anspruch nehmen kann.
Durch einen Anruf bei Samsung habe ich aber erfahren, dass Garantiefälle direkt über Samsung abgewickelt werden können, egal wie oft das Handy inzwischen weiterverkauft wurde (Alles andere wäre auch blödsinn.)
 
Naja. So einfach ist es nicht.

Er hat ja 1€ angezahlt.

Den Rest zahlt er monatlich ab, bei Telekom meistens 10€ monatlich zusätzlich.

Es steht meistens auch im Vertrag/AGB's, dass das Handy bis zur vollständigen Bezahlung weiter Eigentum des Verkäufers, in diesem Fall Telekom bleibt.

Sollte er zb die Rechnung nicht bezahlen können,(ist nur ein Beispiel, keine Unterstellung) und der Vertrag wird seitens Telekom gekündigt (wenn sie im Recht sind), können sie das Handy zurück verlangen.

Ein Freund hatte so einen Fall gehabt, allerdings bei Vodafone. Erst wollten sie das Gerät zurück haben, dann haben sich beide Seiten aber geeinigt.

Gruß Mike
 
Er hat doch gesagt, dass er 1 € bezahlt hat und dafür wahrscheinlich einen teuren Vertrag. Es war keine Rede von Abzahlungsmodell. Also gibt es kein Problem menno

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
 
Richtig und durch diesen einen euro habe ich mir das handy gekauft. Habe mir die rechnung bzw. den kaufbeleg nochmal durchgelesen. Handy ist verkauft für 330€ :) Danke euch trotzdem.

Sprich wenn man das Handy bar bezahlt kauft man es sich in diesem moment genau wie famosi schon sagte :)

Lieben Gruß
Marcel
 
famosi schrieb:
Er hat doch gesagt, dass er 1 € bezahlt hat und dafür wahrscheinlich einen teuren Vertrag. Es war keine Rede von Abzahlungsmodell. Also gibt es kein Problem menno

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

Richtig.

1€ bezahlt und weiter... zahlt es mit dem Vertrag monatlich ab.
Genauso steht es geschrieben.

Meno :rolleyes:

Gruß Mike
 
Mike S. schrieb:
Richtig.

1€ bezahlt und weiter... zahlt es mit dem Vertrag monatlich ab.
Genauso steht es geschrieben.

Meno :rolleyes:

Gruß Mike

Nein, er zahlt nicht sein Handy mit diesem Vertrag ab, sondern erstattet seinem Anbieter einen Teil der Subvention.
Das Handy hat er durch den regulären Kaufvertrag von 1 € schon erworben, ansonsten besäße er statt dessen einen Ratenzahlvertrag!
 
Zurück
Oben Unten