Nach Tauchgang Kopfhörersymbol bleibt dauerhaft und geht phasenweise?!

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Bitte hört auf euch die Sachen zu hinzubiegen wir ihr sie benötigt.
Davon bekommt man ja Kopfschmerzen.
Wenn ich schon Garantie lese, ist mir klar, dass du 0 Ahnung hast.
Saturn hat die GARANTIERT KEINE GARANTIE gegeben.
Da fängt das Hase schon an zu humpeln.... .
Desweiteren ist ein Austausch der SOFORT erfolgt eine KULANZLEISTUNG - spielt keine Rolle ob es dir gefällt oder nicht. Du kannst natürlich zu Saturn gehen und das verlangen, die haben das RECHT dies komplett abzulehnen und eine AUSBESSERUNG vorzunehmen. Erst nach ein paar Ausbesserungen ODER nicht einhalten von Fristen wird die Lage für dich besser.

Und nochmal ergänzend - Wenn die Hotline dem Irrglauben erliegt, ist das gut und kein Ding, solange die im Markt nicht Schlauer sind bzw. so handeln wie die Hotline sagt
 
Ich glaube der Hotline ehrlich gesagt mehr als Dir, Lord Snake :lol:
 
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Snake3 schrieb:
Bitte hört auf euch die Sachen zu hinzubiegen wir ihr sie benötigt.
Davon bekommt man ja Kopfschmerzen.
Wenn ich schon Garantie lese, ist mir klar, dass du 0 Ahnung hast.
Saturn hat die GARANTIERT KEINE GARANTIE gegeben.
Da fängt das Hase schon an zu humpeln.... .
Desweiteren ist ein Austausch der SOFORT erfolgt eine KULANZLEISTUNG - spielt keine Rolle ob es dir gefällt oder nicht. Du kannst natürlich zu Saturn gehen und das verlangen, die haben das RECHT dies komplett abzulehnen und eine AUSBESSERUNG vorzunehmen. Erst nach ein paar Ausbesserungen ODER nicht einhalten von Fristen wird die Lage für dich besser.

Und nochmal ergänzend - Wenn die Hotline dem Irrglauben erliegt, ist das gut und kein Ding, solange die im Markt nicht Schlauer sind bzw. so handeln wie die Hotline sagt

OK, das du hast Recht und das BGB ist im Unrecht. Haben wir das also geklärt.


Junge, junge, ich habe während meines Studiums 5 Jahre im Kundenservice eines weltweit tätigen Einzelhandelunternehmens (mit Online-Shop) gearbeitet und mich mit genau solchen Dingen befasst. So ganz ohne Ahnung bin ich bei dem Thema nicht. Woher kommt den dein Umfassendes Wissen zu dem Thema, Snake3?
 
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RomaniaBvB schrieb:
Ich glaube der Hotline ehrlich gesagt mehr als Dir, Lord Snake :lol:
Der Glaube sthet dir frei.
Spielt keine Rolle ob xyz oder abc.
Ich sage nur wie es aussieht - mehr nicht. Einer Hotline bzw. würde ich genau so weit trauen wie ich sie persönlich treffen kann.
Oder fangen wir mal andersrum an:
Hast du eine Widerrufsbehlehrung erhalten? Mail oder Post?
 
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Wäre ja ein Zufall wenn Saturn seine Mitarbeiter in der Hotline nicht schult und alle Drei sich vertan haben ;)
 
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Snake hat nicht ganz unrecht.
1. Garantie ist eine Freiwillige Leistung vom Hersteller (Samsung) nach ihren Konditionen (AGB) gewährt aber NICHT vom Händler.
2. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Händler gewährt. Innerhalb 6 Monate muss dieser Beweisen dass der Fehler durch dich verursacht wurde (unmöglich). Nach 6 Monaten dreht sich der spieß um und du musst dem Händler beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war (unmöglich). Bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate hat der Händler Zeit zum nachbessern 3x . Wie er das macht ist ihm überlassen somit ist ein Sofortaustausch in der Gewährleistung Kulanz.
3. Fernabsatzgesetz Hat man das Gerät Online erworben kann man es ohne Angaben von Gründen zurückgeben innerhalb 14 Tage. Natürlich kannste einfach nichts sagen von dem Defekt und fertig. Würde ich auch so machen.
 
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So, um zum eigentlich wieder zurück zu kommen. Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, immernoch das selbe Problem :-/
 
Beantworte doch erstmal die Frage.
 
Bevor hier durch profundes Halbwissen noch mehr Verwirrung entsteht hier mal der entsprechende Gesetztestext dazu:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Ein Austausch gegen ein mängelfreies Exemplar ist KEINE Kulanz, das ist ein Märchen, das einem die Händler gerne erzählen. Wer es glaubt ist selber schuld!
Und das mit dem 3x Nachbessern ist nur relevant, wenn man (außerhalb der Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes) vom Kaufvertrag zurück treten möchte.
Wo bei man auch dann bei der Nacherfüllung zwischen Nachbesserung und Austausch wählen kann.
 
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Zibidaeus schrieb:
Bevor hier durch profundes Halbwissen noch mehr Verwirrung entsteht hier mal der entsprechende Gesetztestext dazu:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Völlig aus dem Zusammenhang gerissen und somit wertlos und falsch.
 
Snake, einzig und alleine deine Aussagen sind wertlos und falsch ;)
 
Wir haben hier Fakten:
- Defekt durch Wasser in der Kopfhörerbuchse

Alles was jetzt darauf hinausläuft, den Vorgang, wie das Wasser da rein kam zu verschleiern, stellt einen arglistigen Betrug dar!

Geh damit zu Saturn und erkläre das. Alles andere hier ist wilde Spekulation und eine Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden. Im Zweifelsfall ziehe einen Anwalt zu Rate.


Btw: Ich melde den Thread hier jetzt, da ich von dem Schmarrn auch Kopfschmerzen bekomme!
 
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Snake3 schrieb:
Beantworte doch erstmal die Frage.
Beantworte du doch mal meine Frage. Woher kommt denn dein umfassendes Wissen zu diesem Thema?

Der ursprüngliche Beitrag von 11:19 Uhr wurde um 11:21 Uhr ergänzt:

Snake3 schrieb:
Völlig aus dem Zusammenhang gerissen und somit wertlos und falsch.

Was ist denn daran aus dem Zusammenhang gerissen? Es geht um den gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung, den hat man gegenüber dem Händler und er ist genau unter diesem § im BGB geregelt.

Aber wenn einem die echten Argumente ausgehen, dann einfach mal mit solchen Parolen probieren, ist schon klar.:mad:
 
Ich hab ein absolut reines Gewissen und bescheisse niemanden. Alle Klappen waren zu, Indikatoren sind nicht verfärbt, Gerät wurde lediglich unter den Wasserhahn gehalten, weil es als Wasserdicht ausgegeben wird.
 
Zibidaeus schrieb:
Sorry, aber das ist doch echt Blödsinn, was du da schreibst, das S5 wurde innerhalb der Spezifikationen betrieben und hat nun einen Defekt, was soll denn da an einer Reklamation illegal sein!?!

Ich glaube das sowas also ein Wasserbad trotz allem nicht mit Garantie abgedeckt ist.
 
mrrbr schrieb:
Wir haben hier Fakten:
- Defekt durch Wasser in der Kopfhörerbuchse

Alles was jetzt darauf hinausläuft, den Vorgang, wie das Wasser da rein kam zu verschleiern, stellt einen arglistigen Betrug dar!

Geh damit zu Saturn und erkläre das. Alles andere hier ist wilde Spekulation und eine Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden. Im Zweifelsfall ziehe einen Anwalt zu Rate.


Btw: Ich melde den Thread hier jetzt, da ich von dem Schmarrn auch Kopfschmerzen bekomme!

Wie haben hier einen Defekt durch Wasser bei einem nach IP67 zertifizierten Gerät. Die Kopfhörerbuchse muss dabei nicht von Außen verschlossen werden. Wenn das Gerät als nicht gerade mit auf einen Tiefseetauchgang genommen wurde muss hier nichts verschleiert werden!

Und jetzt noch für dich eine medizinische Beratung: Wenn du vom Lesen dieses Threads Kopfschmerzen bekommst, dann solltest du einfach damit aufhören, anstatt hier auch noch rum zu stenkern.
 
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Wir wissen aber auch, dass trotz IP67 Samsung selbst KEINE Garantie auf die Dichtigkeit gibt...
 
Wie dreist muss man sein, ich will ein defektfreies gerät, obwohl du den defekt selbst hervorgerufen hast, ser ist so blöd und hält sein smartphone ins Wasser? Es ist spritzwasser geschützt, somit wasserdicht, aber nicht strahlungswasser oder haste bei deinem waschbecken nur eine spritzwasssrdüse?
Ich wünschte, du müsstest dein gerät defekt behalten, vielleicht sollte man saturn bzw Samsung mal einen tipp auf den Beitrag geben?

Wenn es ein defekt ist, sagt keiner was, aber das extra zu machen?

(ist lediglich nur meine Meinung und nicht als Angriff zu verstehen)
 
Samsung wirbt so intensiv mit dem Schutz gegen Wasser und Staub, dass sie in so einem Fall wohl auch nicht wehren können.
 

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