Galaxy Tab 10.1 originalverpackt - an Shop zurückschicken ohne Versandkosten?

mbh7711

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Stammgast
89
Hallo!

Ich habe vor ein paar Tagen das Samsung Galaxy Tab 10.1 aus Versehen bei 2 verschiedenen Shops bestellt (weil der 1. Shop irrtümlich das Gerät als nicht lieferbar angegeben hat, dann aber doch versendet hat). Das 2. Tab steht seither nun im ungeöffneten Originalkarton wie vom Shop erhalten hier in der Ecke. Wenn ich das Gerät nun zurückschicke, übernimmt der Shop (von Geizhals einer, oben plaziert) dann die Rücksendekosten (Retour-Schein o.ä.)? Oder gilt das nur bei defekter Ware z.b.? Oder muss ich gar den versicherten Versand bezahlen und ZUSÄTZLICH noch die Versandkosten als ich es bestellt hatte, weil ich es ja nciht mal ausgepackt habe? (Wenn ich das Paket direkt beim Postboten nicht angenommen hätte, müsste ich ja (mein ich zumindest mal gelesen zu haben) auch die Versandkosten übernehmen und bekomme dann nur das Geld für das eig Tab wieder, oder liege ich da falsch?
Wie sieht es da rechtlich aus?
Anrufen mag ich nicht, weil die sicher erzählen dass ich die ganzen Kosten zu tragen habe, da kein Defekt etc. vorliegt.
wie würdet ihr es machen?
 
Hey...

Nach fernabsatzgesetz zahlt der verkäufer ALLE Versandkosten ab einem Warenwert ab 30 eur..

Zumindest habe ich es so in Erinnerung. Steht dann auch genauso in der Belehrung, welche du mit dem Produkt bekommen hast.

Gruß Sven
 
Korrekt - bei Widerruf und Warenwert über 40 Euro trägt der Verkäufer die Rücksendekosten.

Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
 
Genau:

§ 357 II BGB:
Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


Du bekommst also neben dem Gerätepreis auch die Hinsende- und Rücksendekosten erstattet.
Allerdings sollte dann zum Zeitpunkt des Widerrufs zumindest das Geld geflossen sein, wenn die Alt.2 (s.o.) beim Shop in den AGB steht. Also ggf. zuerst überweisen bzw. Einzug abwarten und dann widerrufen. Hierbei aber die Widerrufsfrist von 2 Wochen beachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
vielen dank euch ddreien für die ausführliche auskunft!
danke!!!!! :)
 

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