Vibrationsmotor defekt/funktioniert nicht richtig

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Prinzv3nom

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Hallo miteinander, ich habe nun seit ca fünf Wochen meine Watch Active 2 in der Edelstahlversion, BT 44mm. Ich trage die Uhr eigentlich rund um die Uhr, auch bei der Arbeit, dort stoße ich gelegentlich leicht an verschiedene Gegenstände an (Lager). Habe dementsprechend mit einem rundum Case vorgesorgt, was bisher vorzügliche Arbeit geleistet hat.


Allerdings scheint mein Vibrationsmotor seit einigen Tagen einen weg zu haben, er klingt blechernd und scheppernd als ob ein loses Teil drinne wäre, je nachdem wie ich die Active halte verändert sich auch die "Tonlage" der Vibration. Zurücksetzen des Gerätes inkl test aller möglichen Einstellungen bezüglich der Vibration haben keine Besserung gebracht. Jetzt frag ich mich ob es auf meine eigene Kappe ging oder ich wirklich einfach nur Montagsmodell erwischt habe? Bisher habe ich in sämtlichen deutschen Foren auch nichts von einem defekten Vibrationsmotor lesen können.
Also zum Verständnis, eine Vibration sollte man maximal spüren aber nicht laut hören, das tut man aber allerdings aktuell bei mir. Kann auch garnicht sagen ob das eventuell auch nach einem Update passiert ist oder danach. Naja ist ja auch am Ende Wurst, wie gesagt auf Werkseinstellung hab ich schon probiert. Notfalls könnte ich auch ein Video erstellen und über Youtube hier teilen.

Hatte schon jemand anderes hier Probleme in dieser Richtung?


Grüße
 
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@Prinzv3nom
Ist doch egal, auf wessen Kappe es geht. Solange keine äußeren Beschädigungen erkennbar sind, im Rahmen der Gewährleistung beim Händler reklamieren. Bei einem unter sechs Monate zurückliegenden Kauf sollte das kein Problem sein.
 
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Sicher beim Händler? Die schicken das Gerät doch am Ende auch nur an den Hersteller zur Reparatur. Dann kann ich mich ja auch theoretisch direkt an Samsung wenden?
 
@Prinzv3nom

Dein Vertragspartner ist erst einmal grundsätzlich der Verkäufer. - Er besitzt das Recht auf Nachbesserung.
Und nur er entscheidet, wie es weiter geht.
 
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Prinzv3nom schrieb:
...Dann kann ich mich ja auch theoretisch direkt an Samsung wenden?
swa00 schrieb:
@Prinzv3nom

Dein Vertragspartner ist erst einmal grundsätzlich der Verkäufer. - Er besitzt das Recht auf Nachbesserung.
Nur der entscheidet , wie es weiter geht.
Das ist beides nicht ganz richtig, eine Erklärung würde hier aber den Rahmen sprengen.

Der TE kann seine Uhr hinschicken, wo er möchte. Allerdings hat er im Rahmen der Gewährleistung zu diesem Zeitpunkt einfach die besseren Karten, weil hier nicht Samsungs Garantiebestimmungen gelten, nach denen z.B. der kleinste Kratzer die Garantie erlöschen lässt.
Im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung wird aber angenommen, dass der Defekt schon bei Übergabe bestand, weshalb der Händler zur Nachbesserung verpflichtet ist. Wie und ob der sich dann mit Samsung einigt, braucht den TE nicht interessieren. Auch braucht sich der TE nicht an Samsung und eine Garantiereparatur verweisen lassen (Achtung: das hat bei mir bisher fast jeder Händler versucht).
Nur der TE entscheidet, wie es weiter geht.
 
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Sorry, dem muss ich leider gründlich widersprechen - und ich habe tagtäglich damit zu tun :)

Der TE kann seine Uhr hinschicken, wo er möchte.
Nein, kann er nicht, da er nicht weis , wie die Vertragsbedingungen des Händlers zum Hersteller aussehen.

Natürlich kann er versuchen, dass Samsung einer Direktabwicklung billigend zustimmt , aber kann dennoch nicht
von sich aus entscheiden, dass er das so möchte und erst recht nicht bestimmen/verlangen.

Du kannst auch kein Fahrzeug direkt beim Hersteller ins Werk fahren, nur weil es dir genehm ist.
Dein Vertragspartner ist und bleibt erst mal der Händler , beim Hersteller hast du erst mal keine direkten Ansprüche.

Des Weitern - und oben bereits erklärt - hat der Händler das Recht auf Nachbesserung.
Dementsprechend ist der Käufer angehalten, Diesen erst einmal zu kontaktieren.
Ihm obliegt das Recht, die Uhr zu reparieren, auszutauschen, Preisminderung oder ähnliches dem Vertragspartner
(Käufer) zu unterbreiten .

MM z.b. unterhält keinen geschäftlichen Kontakt zu Samsung direkt, sondern wickelt alles über einen Distributor ab.

Dieser betreibt im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen eigene Reparatur Werkstätten für Samsung Produkte.
Insbesondere bei Leistungen dieser Art im B2B bereich- dort gelten anderen Regeln, als beim Endverbraucher.

Begründung : Ein Garantie/Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller ist i.d.R. mit den Margen des Händlers abgegolten.
 
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@swa00
Sorry, aber entweder hast du nicht gelesen, was ich geschrieben habe oder es nicht verstanden. Ich habe ja gerade nicht angeraten, die Uhr beim Hersteller zu relamieren.
Was du hier behauptest ist auf allen Ebenen falsch, und ein Blick ins BGB würde dir das bestätigen.
Zum einfachen Verständnis siehe Anhang des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Nebenbei besteht der Garantievertrag auch zwischen Nutzer und Hersteller. Wie der Händler sich mit dem Hersteller einigt, interessiert hier nicht. Das ist mit einem Auto und Vertragshändler etwas ganz anderes und überhaupt nicht vergleichbar.
 

Anhänge

  • gewaehrleistung-faq-vzbv-2012.pdf
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und jetzt denke ich , reden wir gründlich aneinander vorbei und meinen doch das Gleiche :)
In deinem schönen PDF steht genau das drin , was ich geschrieben habe :)

Wendet der Käufer sich an den Hersteller, sollte geklärt sein, dass er dies auf Wunsch des Verkäufers tut. Der Hersteller oder dessen Reparaturbetrieb sollte außerdem bereit sein, die Prüfung oder Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung und im Auftrag des Händlers auszuführen.

Ergo : Zuerst an den Händler wenden und/oder Samsung billigt der direkten Reparatur zu.
 
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Eben. Aber ob es Sinn ergibt oder nicht, mit dem Kauf der Uhr hat der Käufer auch einen Garantievertrag mit Samsung abgeschlossen, der ihn berechtigt, die Uhr im Rahmen der Garantie von Samsung reparieren/tauschen zu lassen. Deshalb kann er die Uhr tatsächlich hinschicken, wo er möchte. Er hat die Wahl zwischen Gewährleistung beim Händler und freiwilliger Herstellergarantie bei Samsung.
Garantie Samsung Produkte | Samsung-Unterstützung DE

Mit der gesetzl. Gewährleistung beim Händler stellt er sich vor Ablauf von sechs Monaten jedoch besser, weil hier der Händler ohne wenn und aber nachbessern muss, und zwar mit Ausnahmen so, wie der Kunde es wünscht. Wie sich der Händler hinsichtlich des ihm entstandenen Schadens mit Samsung einigt, ist dem Käufer völlig wurscht. Auch muss sich der Käufer nicht wegen diesbezüglicher Probleme vertrösten lassen.

Es ging mir schlicht darum, ob die Abwicklung im Rahmen einer bestehenden Herstellergarantie oder im Rahmen der Sachmängelhaftung für den Kunden vorteilhaft ist - natürlich unter Berücksichtigung des Kaufzeitpunkts.

Weil sich viele Kunden in Unwissenheit ihrer Rechte zu schnell an den Hersteller wenden, der dann nicht selten die im Garantievertrag geltenden Ausschlusskriterien ins Spiel bringt. Beipiel: Die Uhr hat zudem einen Kratzer = keine Garantiereparatur, obwohl nicht ursächlich für kaputten Vibrations-Motor. So etwas spielt bei der Sachmängelhaftung innerhalb der Beweislastumkehr keine Rolle, außer die Uhr ist stark beschädigt.

Jetzt aber alle raus in die Sonne.
 
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Dann wickle ich es über den Händler ab. Mal schauen wie das von statten gehen wird... Grundsätzlich sind die Erfahrungen bei diesem Riesen (fängt mit einem S an und hat 6 Buchstaben) wohl nicht so berauschend. Danke euch für die Hilfe.
 
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@Prinzv3nom
Das ist vernünftig. Worauf du achten solltest, wirst du ja spätestens nach dem kleinen Disput wissen - das Kaufrecht gilt auch für den Laden :)
 
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