onlinfuchs
Enthusiast
- 1.691
@Micha_Regelt
Ich würde mal sagen, du bringst hier einiges durcheinander.
Erstens geht's hier um diese freiwillige "Amazon"-Garantieverlängerung und
zweitens ist deine Rechtsauslegung, dass die Sachmangelhaftung auf das Produkt innerhalb der Gewährleistung bei Weiterveräußerung automatisch endet, ziemlich daneben (mal höflich ausgedrückt).
Ich würde mal sagen, du bringst hier einiges durcheinander.
Erstens geht's hier um diese freiwillige "Amazon"-Garantieverlängerung und
zweitens ist deine Rechtsauslegung, dass die Sachmangelhaftung auf das Produkt innerhalb der Gewährleistung bei Weiterveräußerung automatisch endet, ziemlich daneben (mal höflich ausgedrückt).
Zuletzt bearbeitet:

wollte nur hinweisen, dass es sehr kompliziert ist, die Garantie über Amazon abzuwickeln, wenn man nicht der Käufer ist. Fast aussichtslos, wenn man den Käufer nicht direkt kennt. Dann bleibt nur die Garantie über Samsung. Da nutzen die 3 Jahre nichts. Viele wissen das nicht.
Nun gut, die Kernfrage ist beantwortet. Wie es in der Praxis läuft müsste sich erst noch herausstellen. Ich glaube es wird auf den Einzelfall und den Bearbeiter bei Samsung ankommen. Ich habe allerdings dunkel in Erinnerung, dass auch Samsung die Garantie nur dem Erstkäufer gewährt. Dazu habe ich aber nicht recherchiert.