G
Geelu
Neues Mitglied
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Hallo,
ich hatte mir am 30.12.2011 bei The Phone House das X8 gekauft. Leider hatte sich das Handy bereits am 31.12. dazu entschieden aus eigenem Willen auszugehen und nicht mehr funktionieren zu wollen. Bei Versuch des Anschalten tat sich nix, beim Versuch des Ladens über USB/Netzteil tat sich nix und selbst PC Companion und SEUS konnten es nicht mehr finden.
Ich bin daraufhin am 02.01.2012 wieder zurück zum Shop und auch die konnten es nicht wiederbeleben. Es muss also eingeschickt werden.
Jetzt ist nur die Sache, dass es anscheinend seit dem 02.01.2012 im Shop liegt und dort sich die Inneneinrichtung des Kartons zu Gemüte führt. Ich habe einen Zettel bekommen auf dem steht, dass es an die w-support.com GmbH geschickt werden soll.
Deswegen meine Frage, hat jemand Erfahrungen wie lange es dauert bis ich das X8 wieder habe oder ist es besser noch mal in den Shop zu gehen und es direkt an w-support.com zu schicken? Oder gebe es §439 BGB auch die Möglichkeit direkt auf ein Ersatzgerät zu bestehen?
§ 439 BGB Nacherfüllung
Schon einmal Danke für eure Antworten.
ich hatte mir am 30.12.2011 bei The Phone House das X8 gekauft. Leider hatte sich das Handy bereits am 31.12. dazu entschieden aus eigenem Willen auszugehen und nicht mehr funktionieren zu wollen. Bei Versuch des Anschalten tat sich nix, beim Versuch des Ladens über USB/Netzteil tat sich nix und selbst PC Companion und SEUS konnten es nicht mehr finden.
Ich bin daraufhin am 02.01.2012 wieder zurück zum Shop und auch die konnten es nicht wiederbeleben. Es muss also eingeschickt werden.
Jetzt ist nur die Sache, dass es anscheinend seit dem 02.01.2012 im Shop liegt und dort sich die Inneneinrichtung des Kartons zu Gemüte führt. Ich habe einen Zettel bekommen auf dem steht, dass es an die w-support.com GmbH geschickt werden soll.
Deswegen meine Frage, hat jemand Erfahrungen wie lange es dauert bis ich das X8 wieder habe oder ist es besser noch mal in den Shop zu gehen und es direkt an w-support.com zu schicken? Oder gebe es §439 BGB auch die Möglichkeit direkt auf ein Ersatzgerät zu bestehen?
§ 439 BGB Nacherfüllung
Schon einmal Danke für eure Antworten.