Display Problem

D

dat_jb

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Hi Leute,

mir ist heute bei meinem Z5 aufgefallen, dass beim Anzeigen von weißen Inhalten das Display nicht gleich hell (ausgeleuchtet) ist überall.

Habe auch nochmal den Diagnose Display Test in den Einstellungen gemacht. Auch hier gab es deutlich hellere Stellen.

Verstärkt wurde das fand ich, wenn ich die Displayhelligkeit relativ niedrig hatte.


Hat jemand vielleicht das gleiche Problem? Ändert sich das noch?

Ich gehe eigentlich davon aus, dass leider irgendwas nicht stimmt mit dem Display


Danke schonmal für alle Antworten
 
So wie du es beschreibst und so jung wie das Gerät ist, lautet der einzig wahre Weg aus meiner Sicht: Umtausch (Wandlung)
 
  • Danke
Reaktionen: dat_jb
Okay

Also es kann nicht an der Kalibrierung oder so liegen?
 
Die Kalibrierung, die ich von Android kenne, hat nichts mit der gleichmäßigen Ausleuchtung des Displays zu tun, diese muss von Haus aus vorhanden sein.
 
Hier ist ein Bild. Ich denke man erkennt es gut oder?
 

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-> Umtausch
 
Brad hat das richtige geschrieben,
umtauschen
 
die Probleme häufen sich beim z5.... scheint wohl seitens sony ein schnellschuss Handy zu sein. Da heist es wohl neuere Revisionen abzuwarten oder gleich auf 2016 hoffen....
 
Also als ich mein Z5 heute das erste mal angemacht habe störte mich dieses geflacker auch(neben dem WLan), war eher so grau/weiß teilweise. Nach dem deaktivieren des "Features" siehts jetzt aber gut aus.
 
Sil3nc3r- schrieb:
Also als ich mein Z5 heute das erste mal angemacht habe störte mich dieses geflacker auch(neben dem WLan), war eher so grau/weiß teilweise. Nach dem deaktivieren des "Features" siehts jetzt aber gut aus.
Was hast du denn da genau deaktiviert?
 
Adaptive Helligkeit. Das führt dazu, das es ständig Hell/Dunkel beleuchtet wird, so das es auffällt. Sieht nicht sehr schön aus.
 
Sil3nc3r- schrieb:
Adaptive Helligkeit. Das führt dazu, das es ständig Hell/Dunkel beleuchtet wird, so das es auffällt.
Genau. Hat aber nichts mit der weiter oben bemängelten, unregelmäßigen Ausleuchtung zu tun. Die adaptive Helligkeit wird softwareseitig sicher noch optimiert.
 
Stimmt, hab den Thread mit dem anderen verwechselt, in dem es tatsächlich um die Adaptive Helligkeit geht, sorry :D
 
@TheBrad

Danke für die Antworten :)

Wenn ich am Montag zum Telekom Shop gehe soll ich dann direkt darauf bestehen, dass wenn die neue Geräte dort vorrätig haben mir direkt das defekte auszutauschen ?

Weil das Handy ist ja schließlich noch nicht einmal 1 Woche alt und auf Reparatur usw. Wochen zu warten sehe ich echt nicht ein
 
Wollte schon sagen. Bei mir ist die adaptive Helligkeit aber schon deaktiviert und trotzdem habe ich ab und zu diese Regelung des Displays
 
dat_jb schrieb:
Wenn ich am Montag zum Telekom Shop gehe soll ich dann direkt darauf bestehen, dass wenn die neue Geräte dort vorrätig haben mir direkt das defekte auszutauschen ?
Genau das würde ich tun. Leider verweigern gerade Mobilfunkshops das gerne und bieten nur eine Reparatur an oder ein neuwertiges Ersatzgerät. Da heißt es halt oft hart diskutieren. Sollte das Ergebnis nicht Deinen Vorstellungen entsprechen, kannst Du auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Hier die entsprechenden gesetzlichen Regelungen:

§439 BGB:


(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

§437 BGB:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
(1) nach § 439 Nacherfüllung verlangen

(2) nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

(3) nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
 
Super danke.

Noch zur Info:

Ich hab das Handy online bestellt zu einer Vertragsverlängerung

Dann habe ich ja eh 14 Tage Rückgaberecht
[doublepost=1445714770,1445714657][/doublepost]War nicht online sonder telefonisch über die Hotline.
Aber das ist ja wohl praktisch das gleiche oder?

Gerät kann ich ja in beiden Fällen vorher nicht testen etc.
 
dat_jb schrieb:
War nicht online sonder telefonisch über die Hotline.
Aber das ist ja wohl praktisch das gleiche oder?

Ja, die Bestellung über eine Hotline unterliegt ebenfalls den Fernabsatz-Regeln
 
Hatte genau das selbe Problem mit meinem Z5. Am Samstag gekauft und gestern zurück zu Media Markt gebracht und Geld zurück erhalten. Nur will ich wieder ein Z5, habe diesesmal etwas Angst, dass mir das selbe wieder passiert.
 

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