Anrufe von unbekannten Nummern aufnehmen

Liverpool

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Fortgeschrittenes Mitglied
70
Hey,

kennt jemand eine App um Anrufe von unbekannten Nummern bzw. nicht im Handy gespeichterten Kontakte automatisch aufzunehmen? Sollte auf einem Samsung Galaxy A54 funktionieren. Vielleicht hat jemand aktuelle Erfahrungswerte. Ich hab etwas geschaut, es gibt einige Apps im Playstore, die wurden aber entweder seit Jahren nicht aktualisiert, oder es ist eine Glückssache ob die Stimme beider Teilnehmer aufgenommen wird.

Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da du nicht die Erlaubnis zur Aufnahme hast, bleibt nur verpasster Anruf oder SMS, falls darauf gesprochen wurde.
(Bei O2 kanns auch auch ein deutscher Anruf aus dem Ausland sein. Bekannte Nummer erscheint als Unbekannt. )
 
Zuletzt bearbeitet:
@pithein Ich benötige bei gewissen Menschen keine Erlaubnis, weil ich das dann als Beweismaterial zur Polizei bzw. Behörde mitnehmen kann. Aber egal, wird das falsche Forum hier sein ... :1f44e:
 
OK, danke, werde mir die zweite App von deinem Link installieren und schauen ob es funktioniert.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Die App ist top, habe mich zweimal selber angerufen, wird sogar über Google Drive gesichert. Auch wenn sie etwas kostet, wird sie das Geld wert sein. Danke @pithein ...

Screenshot_20230826_104309_Cube ACR_defaced.jpgScreenshot_20230826_104328_Cube ACR.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: pithein
mailbox schrieb:
@pithein Ich benötige bei gewissen Menschen keine Erlaubnis, weil ich das dann als Beweismaterial zur Polizei bzw. Behörde
Nein. Aufzeichnungen ohne Zustimmung sind als Beweis unzulässig. Und auch strafbar.

Anrufe aufzeichnen – die rechtlichen Grundlagen​

Wenn ihr einen Anruf aufnehmen wollt, müsst ihr euch an die gültigen Gesetze halten. Diese besagen vereinfacht gesagt:

  • Man darf nicht einfach ohne Warnung beziehungsweise Zustimmung ein Telefonat mitschneiden.
  • Tut man es trotzdem, macht man sich strafbar. § 201 StGB sieht dafür eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft vor. Außerdem sind Aufnahmen ohne Zustimmung vor Gericht nicht als Beweis zu verwenden.
  • Theoretisch benötigt man sogar eine schriftliche Zustimmung, aber im Allgemeinen wird die mündliche Zustimmung als ausreichend betrachtet.
  • Die Zustimmung zur Aufzeichnung kann während des Gesprächs entzogen werden. In dem Fall muss die Aufnahme sofort beendet werden.
Dem gleichen Schutz unterliegt auch das unerlaubte Mithören eines Gesprächs. Wenn also ein Zeuge das Gespräch mithört, muss man das ebenfalls „anmelden“. Erfolgt jedoch eine Zustimmung zum Mithören oder Mitschneiden eines Telefongesprächs, so kann es auch als Beweismittel verwendet werden.
 

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