Das Problem hierbei ist: Die Rechtslage ist nicht eindeutig...
Sicher haben bis jetzt mehrere Selbstanzeigen zu keiner Verurteilung geführt, allerdings sind die Aussagen der entsprechenden Politiker, "gutwillige Benutzung soll nicht strafbar sein" bis heute soweit ich weiss lediglich direkt abgegeben worden und so auch nicht im "Hacker-Paragraphen" verankert.
Nicht ohne Grund heisst es in Wikipedia:
"...Eine juristische Stellungnahme der
European Expert Group for IT Security (EICAR) geht davon aus, dass gutartige Tätigkeiten (im Dienste der IT-Sicherheit) bei ausführlicher Dokumentation nach diesem Paragraphen nicht strafbar sind...."
Gerade bei diesem Rechtspapier ist´nicht gesagt, dass - weil bis jetzt kein Urteil ergangen ist - nicht in Zukunft anders geurteilt wird!
Meine Kollegen aus dem IT-Bereich: wir bewegen uns hier auf sehr dünnem, brüchigen Eis!!!!!
Nicht weil bis jetzt kein A380 vom Himmel gefallen ist, heisst es nicht zwangsläufig im Umkehrschluss, dass niemals ein A380 vom Himmel fallen wird...gerade, was die unsichere Rechtslage angeht
Gruß
Markus