LG G4 Support und Root

acehood-

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Hallo zusammen,
Ich habe im November mein G4 zum ersten mal eingeschickt, da es sich nicht mehr anschalten ließ.
Direkt bei LG, obwohl das Handy aus einem Vertrag stammt.
Habe es im Dezember mit geupdateter Firmware (Android 6.0) zurückerhalten. Das Mainboard wurde ausgetauscht. Alles auf Gewährleistung repariert.
So weit so gut, nun war es aber so, dass das Display seitdem ich es wieder erhalten hatte sporadisch auf der rechten Hälfte fehlerhafte Darstellungen lieferte, eine Woche verging und die rechte Displayhälfte war schwarz und funktionierte nur nach längerem eingeschaltet lassen des Displays für ein paar Minuten.
Also wieder direkt Kontakt zu LG aufgenommen und sofort ein Versandettikett erhalten und das Gerät eingeschickt.
Heute eine Mail mit einem Kostenvoranschlag erhalten, mit der Begründung dass das Gerät Root hätte.
Hat es aber nicht, es wurde auch vor dem Einschicken nie gerootet.
Meine Vermutung ist, dass das Mainboard von einem anderen, gebrauchten G4 stammt und dieser Benutzer das Gerät gerootet hat.
Meine Frage an euch: Was soll ich tun?
Das Gerät zurücksenden lassen und es über den Händler/Vertragspartner versuchen?
Weiter meine Unschuld gegenüber der Reparaturfirma beteuern und wenn meine Reparatur nicht anstandsgemäß ausgeführt wird einen Anwalt einschalten?
Habe heute beim LG Support angerufen, die meinten das müsse ich mit dem Händler klären. Dieser wiederum hat mich aber angewiesen die Reparaturfirma zu kontaktieren. Diese beharren aber auf der Meinung (per Mail) dass das Rooting nicht von Ihrer Reparatur stammen könne.

Ich bin total verzweifelt und hoffe irgendjemand hat Erfahrungen mit diesen Vorfällen.
Ich danke euch vielmals für eure Mithilfe!
 
Falls du Rechtsschutz hast würde ich denen noch genau eine Chance geben die Sache aus der Welt zu schaffen.
Mit dem Hinweis auf den Anwalt.
Wenn nix passiert, sofort den Rechtsanwalt einschalten.
Das würde ich mir nicht bieten lassen.
Eine Frechheit.
 
  • Danke
Reaktionen: acehood-
Naja mit dem reparieren via LG hast du Garantie in Anspruch genommen und deine Ansprüche gegenüber dem Händler (gewährleistung) verwirkt.
Insofern hilft dir nur mit dem LG Support sprechen und hoffen das es innerhalb der Garantiebedingungen repariert wird.

So oder so können wir da wenig helfen....
 
  • Danke
Reaktionen: acehood-
Das ist jetzt kein schlechter Witz oder?
Warum sagt einem das denn keiner dass der Händler dafür zuständig ist?
Aber genau auf solche Infos habe ich gehofft, ich muss wissen in welchem rechtlichen Rahmen das ganze hier passiert, sonst gucke ich am Ende doof aus der Wäsche. Vielen Dank schonmal.
 
Ich weiß ja nicht wie alt Du bist und Dir das europäische Verbraucherschutz Recht bekannt ist, aber es ist generell so geregelt das egal was Du kaufst und wo in Europa immer der Händler von dem Du die Ware kaufst Dein erster Ansprechpartner ist. Er muß sich um alles kümmern wenn seine Ware mangelhaft ist. Er kann Dich auch nicht so ohne weiteres an den Hersteller weiter verweisen außer der Hersteller stimmt dem zu, oder hat dies vertraglich so festgelegt. Wenn Du von Dich aus aktiv wirst und den Händler übergehst, kann er Dich im wiederholten Fall abweisen, weil dann der erste Reparierende für seine Reparaturarbeit verantwortlich ist. Du mußt Dich jetzt an diesen halten und Deine Rechte aus der Gewährleistung durchsetzen falls die Reparatur mangelhaft ausgeführt wurde. Notfalls mußt Du einen Gutachter beauftragen um den Mangel nachzuweisen, aber den wirst Du wohl erst mal selber bezahlen müssen. Das wird aber sehr schwer werden, weil es schwer ist softwaremäßige Änderungen im nach hinnein nachzuweisen. Du hast jetzt ein echtes Problem was definitiv Dein Geld kosten wird, falls der Erst Reparierende nicht breit ist den Mangel aus seiner ersten Reparatur zu beheben.
 
Hallo acehood,

Root-Rechte werden per Softwareeinstellungen erlangt, nicht durch Hardwaretausch (Mainboard).

Displayprobleme mit Root-Rechte zu erklären ist recht phantasievoll.
Wenn dann würde es durch falsche Systemeinstellungen würde es sehr, sehr wahrscheinlich gar nicht mehr funktionieren.

Lass dir das G4 zurückschicken, prüfe selbst ob tatsächlich Root-Rechte vorliegen.
Diese lassen sich auch wieder entfernen (unroot).

Anschließend solltest du es an deinem Händler/Vertragspartner senden.
Mehr als ablehnen kann dieser nicht.
 
Hallo RE56, Hallo unknown_user :

Danke für eure Antworten.

Der Support hat mir vorgestern gemailt, dass sie das Gerät auf Kulanz reparieren werden.
Anscheinend haben Sie ebenfalls festgestellt, dass Sie nicht im Recht sind.
Zu deiner Antwort, RE56:
Ich habe mich jetzt informiert und festgestellt, dass an deinem Beitrag hier einige Dinge richtigzustellen sind, das wichtigste davon ist jedoch, dass der Hersteller sich eine freiwillige Garantiepflicht auferlegt und der Händler für die Gewährleistung zuständig ist.
Das sind bekanntermaßen zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Allerdings muss das Gerät in jedem Fall auch auf Garantie repariert werden, da Ich nicht Verursacher des Schadens bin und die erste Nachbesserung (die ich aus Unwissenheit auch direkt bei LG veranlasst habe) fehlerhaft ausgeführt wurde.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass ich das Gerät noch keine 6 Monate besitze, der Hersteller bzw. je nach Fall auch der Händler sind hier also in der Beweispflicht, dass der Schaden durch mich entstanden ist.

Ich musste also nichts selbst bezahlen. Und bei sowas braucht man keinen Gutachter und keinen Anwalt, da die Sachlage klar ist und durch jeden Nachvollziehbar, der sich ein wenig mit der Materie befasst, denn Das ausgetauschte Motherboard war nicht neu. Die IMEI des anderen Geräts ist also noch darauf vermerkt. Daran kann jeder Idiot erkennen, dass die erste Reparatur von Haus aus fehlerhaft war (im Lieferschein steht Ich habe ein Neues Motherboard erhalten)

Ich bin nicht dumm und muss mir das auch hier nicht vorwerfen lassen. Im übrigen hat Intelligenz oder Alter nichts mit Wissen um den Verbraucherschutz und seine juristischen Pfeiler zu tun. Ich habe dieses Wissen schlichtweg nie benötigt.

Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag und keine rechtlichen Auseinandersetzungen mit Herstellern.
 
@acehood nicht ganz.

Bei Gewährleistung gilt 6 Monate und Beweislastumkehr, bei Garantie kann der Hersteller sinngemäß reinschreiben, dass er dir nur hilft wenn du vor der Firmenzentrale einen Handstand machst.

Freut mich allerdings für dich :)
 
Hallo,

habe mein LG G3 32GB wegen der Risse am Mikro und neben dem IR Sender auf Garantie zum LG Service gesendet.
Heute erhalte ich einen Kostenvoranschlag. (Siehe Anhänge).

1.War das G3 niemals gerooted, und es wurde schon gar nicht gerootet versendet. Es funktionierte einwandfrei.
Ich habe noch ein Backup erstellt und es hier lokal auf meinem Rechner.(kann man daraus vielleicht etwas entnehmen zur Beweisführung?

Ich bin sprachlos, und weiß nicht was ich nun machen soll. Ich befürchte, dass ich ein nicht funktionierendes Gerät zurückerhalte...was auch immer damit angestellt wurde. Ich war es nicht.
 

Anhänge

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    354153069836566.png
    16,7 KB · Aufrufe: 248
  • Voranschlag.jpg
    Voranschlag.jpg
    95,3 KB · Aufrufe: 296
Wieso muss denn das Mainboard getauscht werden, wenn man die Risse reparieren soll, da wird (so wie ich das verfolgt habe) doch "nur" das Display getauscht, weil das fest mit dem Rahmen verbunden ist.

Da scheint mir fast, dass die da Geld verdienen wollen mit Deinem G3
 
Genau das befürchte ich ja auch. Die sind ja nicht ganz doof, daher gehe ich davon aus, ein defektes, gerootetes zurück zu erhalten, damit auch stimmt was im Bericht steht (gerootet). Defekt steht zwar nirgends, aber so wird das dann wohl sein.
 
Aber du wirst doch anhand der IMEI feststellen können, ob es dein Gerät oder ein anderes Gerät ist !?
 
Die IMEI stimmt ja. Das verwundert mich ja umso mehr.
 
Ich weiß das Dir das jetzt nicht viel hilft, aber wieso ist es bei DEM "defekt" (Gehäuserisse) überhaupt wichtig ob das Gerät gerootet war oder nicht.
Es ist ja nicht so, dass root das Gehäuse sprengen würde...

Hast du das Geräte während der Garantie oder Gewährleistung eingeschickt?
Also ist es unter oder über 1 Jahr alt?
Unter 1 Jahr ist der Hersteller in der Beweispflicht, über 1 Jahr bist es du...

Mein Tip: Widerspruch einlegen. Wenn nötig zu einem Anwalt gehen.

PS: Wo und wie ist die IMEI auf das Telefon gebrannt? Mich würde es nicht wundern wenn die IMEI frei programmierbar wäre...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war nicht gerootet. Außerdem wäre gerootet auch nicht automatisch reparaturwürdig, oder?
 
Es scheint so als würde bei LG die Garantie wegfallen wenn das Gerät gerootet war. Deshalb behaupten die das jetzt einfach mal so!

Allerdings ist dies eindeutig ein Fabrikationsfehler. Es gibt zahlreiche Berichte darüber im Internet. Deshalb der Anwalt.
Und deshalb auch die Frage nach dem Alter...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hanspampel - Grund: Unnötiges Direktzitat entfernt, der Bezug steht ja - "hanspampel"
Ich habe das Gerät im Oktober 2014 bei Amazon (Marketplace) erworben. Es hatte nichts den Anschein, dass es nicht original verpackt war.
Woran hätte ich denn selbst erkennen können, dass es gerootet war. ICh nutze z.B. die Sparkassen App. Die erkennt gerootete Geräte und warnt vor dem Einsatz der Software in einem solchen Fall. Das ist bei meinem G3 definitiv nicht der Fall gewesen.

Ich habe die IMEI aus dem Aufkleber unter dem Akku entnommen.
 
Die wollen dein Mainboard ersetzen, das würde ich erstmal ablehnen und darauf hinweisen, das du nur die Risse bzw. optischen Mängel behoben haben möchtest.
Du musst den Kostenvoranschlag ja nicht annehmen und gleichzeitig mal nachfragen, warum bei einem optischen Mangel eine Systemdiagnose durchgeführt werden muss und gleichzeitig betonen, dass dein Mainboard (gerootet oder nicht) nicht getauscht werden muss, da es dir nur um Risse ging.
Weiterhin würde ich in der Antwort das Wort "Anwalt" fallen lassen.
So was geht echt gar nicht.
 
FileMakerDE schrieb:
...Hast du das Geräte während der Garantie oder Gewährleistung eingeschickt?
Also ist es unter oder über 1 Jahr alt?
Unter 1 Jahr ist der Hersteller in der Beweispflicht, über 1 Jahr bist es du...


PS: Wo und wie ist die IMEI auf das Telefon gebrannt? Mich würde es nicht wundern wenn die IMEI frei programmierbar wäre...

Die 1 Jahresangabe ist leider FALSCH! Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten in Kraft wo er leider schon mehr als raus ist.

§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Und die IMEI ist keine frei programmierbare Nummer, sonst würde sie ja keinen Sinn machen :winki:. Des wegen bekommst du ja auch bei einem Mainboardtausch immer einen Beleg dazu, der die alte und die neue IMEI zeigt.
 
Was bedeutet das nun für mich? Die Risse werden nicht repariert?
War das eine Fehlinformation des Chatmitarbeiters?

Besteht Hoffnung dass mein Handy funktioniert wie zuvor? (bleibt aber dennoch der Quatsch mit dem "gerootet")
 

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