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hc_core
Neues Mitglied
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Hallo,
Sony untersagt seinen Reparatur-Dienstleistern das Durchführen von sogenannten Teil-Reparaturen. Das heißt, dass nicht nur ein Mangel beseitigt werden darf, sondern das Gerät muss das Reparatur-Zentrum einwandfrei verlassen.
In der Praxis heißt das, dass ein Defekt, der durch die Garantie gedeckt ist, nur beseitigt wird, wenn gleichzeitig auch alle Schäden, die nicht durch die Garantie gedeckt werden, behoben werden können.
Ein Beispiel:
Ist das Display an einer Stelle gesprungen, kann ein gleichzeitig identifizierter Garantieschaden nicht beseitigt werden, ohne dass der Besitzer des Smartphones die Reparatur des Displays auf eigene Rechnung durchführen lässt.
Mich interessiert, wie hier eure Erfahrungen sind. Zudem würde ich gerne wissen, ob das rechtlich einwandfrei ist. Die Garantiebedingungen sind recht allgemein gefasst und geben keinen Hinweis im Hinblick auf die Thematik von Teilreparaturen.
Ich habe mich in meinem Fall bereits an den Händler und an W-Support gewendet, beide waren freundlich, können aber angeblich nichts machen.
Sony wiederum hat forsch reagiert und ist gar nicht gewillt, zu helfen (nebenbei: ich habe mich als Kunde von einem Unternehmen selten so schlecht behandelt gefühlt wie bei Sony, das werde ich mir merken ).
Gruß
Sony untersagt seinen Reparatur-Dienstleistern das Durchführen von sogenannten Teil-Reparaturen. Das heißt, dass nicht nur ein Mangel beseitigt werden darf, sondern das Gerät muss das Reparatur-Zentrum einwandfrei verlassen.
In der Praxis heißt das, dass ein Defekt, der durch die Garantie gedeckt ist, nur beseitigt wird, wenn gleichzeitig auch alle Schäden, die nicht durch die Garantie gedeckt werden, behoben werden können.
Ein Beispiel:
Ist das Display an einer Stelle gesprungen, kann ein gleichzeitig identifizierter Garantieschaden nicht beseitigt werden, ohne dass der Besitzer des Smartphones die Reparatur des Displays auf eigene Rechnung durchführen lässt.
Mich interessiert, wie hier eure Erfahrungen sind. Zudem würde ich gerne wissen, ob das rechtlich einwandfrei ist. Die Garantiebedingungen sind recht allgemein gefasst und geben keinen Hinweis im Hinblick auf die Thematik von Teilreparaturen.
Ich habe mich in meinem Fall bereits an den Händler und an W-Support gewendet, beide waren freundlich, können aber angeblich nichts machen.
Sony wiederum hat forsch reagiert und ist gar nicht gewillt, zu helfen (nebenbei: ich habe mich als Kunde von einem Unternehmen selten so schlecht behandelt gefühlt wie bei Sony, das werde ich mir merken ).
Gruß