Lenny 2 stürzt ab und muss beim Neustart Apps aktualisieren.

M

Myplatti

Neues Mitglied
0
Hallo

Ich habe seit Dezember 2015 ein Lenny 2. Im Januar ist es ständig abgestürzt (auch wenn ich nichts damit gemacht habe). Beim Neustart kam nach dem Lenny 2 logo eine Anzeige: App 1 von 120 wird aktualisiert.
Mit der Zeit wurde dann hohgezählt bis 120 von 120. Dann war es gestartet.

Irgendwann ist es während dem aktualisieren abgestürzt.
Dann bin ich zu Mediamarkt, die haben es eingeschickt und nach dem ich es nach dem 3. Einschicken wieder hatte war gut. Bis letzte Woche.
Nach fast 1½ Jahren tritt das Problem jetzt wieder auf.

Was soll ich tun ?

Gruß
 
Da du noch Garantie hast, würd ich es wieder zum Service bringen. Vielleicht hast du Glück und bekommst direkt ein neues...
 
@Falster danke, aber das haben die schon beim letzten Mal nicht gemacht :(
Und ich dachte wenn ich das jetzt bei 2 verschiedenen Handys habe (zwischendurch wurde wegen eines anderen Fehlers das Handy getauscht) dann haben das sicher auch andere...
 
Myplatti schrieb:
dachte wenn ich das jetzt bei 2 verschiedenen Handys habe (zwischendurch wurde wegen eines anderen Fehlers das Handy getauscht) dann haben das sicher auch andere

Diese Vermutung liegt auch ziemlich nahe, da ebenso bei meinem Exemplar einige, obzwar andere, recht erhebliche Systemfehler aufgetreten sind.

Wenn in Deinem Fall die zwei Jahre seit Kaufdatum währende Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf Sachmängelhaftung – im Volksmund fälschlicherweise Garantie genannt – noch nicht abgelaufen ist, steht Dir nach den zahlreichen gescheiterten Versuchen – normalerweise bereits nach zwei Fehlschlägen – der sogenannten Nachbesserung ein Anspruch auf Wandlung zu. Das bedeutet, Du kannst vom Verkäufer gegen Rückgabe des mangelhaften Gerätes die Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises in Bargeld oder auf Dein Bankkonto verlangen – je nachdem, welches Zahlungsmittel Du bei dem Einkauf verwendet hast – und musst Dich nicht etwa mit einem Einkaufsgutschein desselben Händlers begnügen, weil dabei der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt wird, als wäre er nie eingegangen worden.

Zum Begriff der Garantie, dieser bezeichnet eine über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus vom Hersteller oder Verkäufer freiwillig angebotene und daher von diesen in ihren Bedingungen festgelegte Verpflichtung, über einen bestimmten Zeitraum Mängel am Gerät zu beheben oder in einem solchen Fall den Gegenstand auszutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

Q
  • Qualit
Antworten
1
Aufrufe
775
Wattsolls
Wattsolls
D
  • DarkAlbion
Antworten
2
Aufrufe
1.058
DarkAlbion
D
L
  • lordkimahri
Antworten
3
Aufrufe
2.221
Verpeilter Neuling
Verpeilter Neuling
Zurück
Oben Unten