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Gast
@Canary222
Die Feuchtigkeit im Inneren des Geräts führt dazu, dass die Kamera in gewissen Szenarios nicht fehlerfrei verwendet werden kann. Zudem drängt sich - zumindest ein kleines bisschen - der Verdacht auf, dass das betroffene Gerät nicht zu 100% seiner IP-Verifizierung entspricht. Bei einem Neugerät läge damit eine Abweichung von der zu erwartenden Beschaffenheit vor, die einen Gewährleistungsfall begründet.
Das es hierfür (möglicherweise - sie funktionieren ja nicht bei jedem) Abhilfen geben könnte spielt keine Rolle.
Eben sowenig von Belang ist woher die Feuchtigkeit schlussendlich kommt. Denn es handelt sich nicht um einen "normalen" Wasserschaden (der einen Gewährleistungs-/Garantiefall ausschließen würde) und innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistung wird grundsätzlich angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Das Gegenteil müsste der Verkäufer beweisen.
@elementz89 hat sich beim MediaMarkt über den handelnden Mitarbeiter bzw. seinen Fall beschwert und dürfte schlussendlich sein Gerät zurückgeben. Ergo: MediaMarkt hat eingesehen, dass sie im Unrecht sind.
In den AGB von MediaMarkt heißt es:

Alleine anhand der von MediaMarkt genannten Beispiele sollte ersichtlich sein, dass ein Smartphone nicht unter diese Ausnahmen fällt.
Die Feuchtigkeit im Inneren des Geräts führt dazu, dass die Kamera in gewissen Szenarios nicht fehlerfrei verwendet werden kann. Zudem drängt sich - zumindest ein kleines bisschen - der Verdacht auf, dass das betroffene Gerät nicht zu 100% seiner IP-Verifizierung entspricht. Bei einem Neugerät läge damit eine Abweichung von der zu erwartenden Beschaffenheit vor, die einen Gewährleistungsfall begründet.
Das es hierfür (möglicherweise - sie funktionieren ja nicht bei jedem) Abhilfen geben könnte spielt keine Rolle.
Eben sowenig von Belang ist woher die Feuchtigkeit schlussendlich kommt. Denn es handelt sich nicht um einen "normalen" Wasserschaden (der einen Gewährleistungs-/Garantiefall ausschließen würde) und innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistung wird grundsätzlich angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Das Gegenteil müsste der Verkäufer beweisen.
@elementz89 hat sich beim MediaMarkt über den handelnden Mitarbeiter bzw. seinen Fall beschwert und dürfte schlussendlich sein Gerät zurückgeben. Ergo: MediaMarkt hat eingesehen, dass sie im Unrecht sind.
In den AGB von MediaMarkt heißt es:

Alleine anhand der von MediaMarkt genannten Beispiele sollte ersichtlich sein, dass ein Smartphone nicht unter diese Ausnahmen fällt.
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