Was gehört zum 14 tägigen Widerrufsrecht bei der Reklamation eines Smartphones?

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@Canary222
Die Feuchtigkeit im Inneren des Geräts führt dazu, dass die Kamera in gewissen Szenarios nicht fehlerfrei verwendet werden kann. Zudem drängt sich - zumindest ein kleines bisschen - der Verdacht auf, dass das betroffene Gerät nicht zu 100% seiner IP-Verifizierung entspricht. Bei einem Neugerät läge damit eine Abweichung von der zu erwartenden Beschaffenheit vor, die einen Gewährleistungsfall begründet.
Das es hierfür (möglicherweise - sie funktionieren ja nicht bei jedem) Abhilfen geben könnte spielt keine Rolle.
Eben sowenig von Belang ist woher die Feuchtigkeit schlussendlich kommt. Denn es handelt sich nicht um einen "normalen" Wasserschaden (der einen Gewährleistungs-/Garantiefall ausschließen würde) und innerhalb des ersten Jahres der Gewährleistung wird grundsätzlich angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Das Gegenteil müsste der Verkäufer beweisen.

@elementz89 hat sich beim MediaMarkt über den handelnden Mitarbeiter bzw. seinen Fall beschwert und dürfte schlussendlich sein Gerät zurückgeben. Ergo: MediaMarkt hat eingesehen, dass sie im Unrecht sind.

In den AGB von MediaMarkt heißt es:

1710529709707.png
Alleine anhand der von MediaMarkt genannten Beispiele sollte ersichtlich sein, dass ein Smartphone nicht unter diese Ausnahmen fällt.
 
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@catraxx och wusste gar nicht das du dabei warst wie @elementz89 im MM war. IP Zertifizierung ? wuuste nicht das außer Flüssigkeit (Wasser) und Staub IP 68 zusätzlich etwas über die Gas Dichtheit aus sagt, aber gut wenn du das sagst muss es ja stimmen, nur wird es weder Xiaomi noch den MM interessieren, die das Gerät einschicken wollten um ihre Gewährleistungspflicht zu erfüllen, darum die Frage, warum gibst du an das @elementz89 voraussichtlich sein Geld zurück erhält, und MM EINSIEHT; das sie im Unrecht sein sollen. Eine dermaßen falsche Einschätzung des Sachverhaltes ist an dieser Stelle mehr als gefährlich und auch nicht zielführend für den User, MM wird dien Widerruf verweigern, ob sie im Recht sind oder nicht ist dabei vollig belanglos. Der Kunde wird zum Rechtsstreit gezwungen zumal er auch nach eigener Aussage eine Einsendung des Gerätes nicht zustimmt. So schwer ist es doch insgesamt nicht zu verstehen ?
 
@TheMytg0s ES BESCHLÄGT AUCH NICHT WENN MAN VOM WRMEN INS KALTE GEHT sondern vom kalten ins warme um es zu testen kann man draußen filmen die kamera ermöglicht einen temp unterschied am abdeckglas vom backcover welches die feuchtigkeit in der luft die sich im gerät befindet punktgenau am abdeckglas des backcovers kondensieren lässt.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@catraxx Umtausch im Rahmen der Gewährleistung hat nichts mit einem WIEDERSPRUCH ZU TUN. MM wird aus Kulanz das Gerät getauscht haben um den Kunden los zu sein. Was aber nicht automatisch ein Eingeständnis darstellt, wie du es hier vermittelst. HARTNÄCKIGKEIT ZAHLT SICH MANCHMAL AUS.
 
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Canary222 schrieb:
Umtausch im Rahmen der Gewährleistung hat nichts mit einem WIEDERSPRUCH ZU TUN. MM wird aus Kulanz das Gerät getauscht haben um den Kunden los zu sein.
Der MediaMarkt bei @elementz89 vor Ort wollte der Rückgabe übrigens nur deswegen nicht zustimmen, weil es sich - aufgrund der Lieferung zum und Abholung im Markt - um keinen Onlinekauf gehandelt haben soll.
MediaMarkt hat daher behauptet, das 14-tägige Widerrufsrecht würde nicht bestehen.
Darum, dass ein Smartphone generell davon ausgenommen wäre, ging es in seinem Fall gar nicht.

elementz89 hat sich schlussendlich zum Umtausch (im Rahmen der Gewährleistung) anstatt dem Rücktritt vom Kaufvertrag (14-tägiges Widerrufsrecht weil Onlinekauf) entschieden.
Vermutlich weil dies am Ende beim MM vor Ort auf weniger Widerstand gestoßen ist.
Grundsätzlich hätte er aber auf beides ein Recht gehabt.

Für den Betroffenen ist nur wichtig, dass der Fall möglichst schnell ein gutes Ende findet.
Ob das aus Kulanz geschieht oder nicht ist am Ende nicht von Belang und lässt sich ohnehin nicht aufklären.
Canary222 schrieb:
HARTNÄCKIGKEIT ZAHLT SICH MANCHMAL AUS.
Nichts anderes habe ich in vorherigen Beiträgen schon mehrfach gesagt.
Wenn man im Recht ist, sollte man hart bleiben.
 
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Ich lese hier zu oft meinen Namen :D

Ja ich habe mein Geld erstattet bekommen.
Problematik war dass der Markt/Leitung den Onlinekauf mit Abholung im Markt nicht als Onlinekauf angesehen hat.
Was natürlich falsch war.
So wollte man das Gerät einsenden und sich den Fehler bestätigen lassen.
Da Xiaomi den Fehler nicht als solchen ansieht wäre dies ebenfalls ohne Zweck gewesen.

Im Grunde eh alles egal gewesen da ich mich schriftlich beschwert habe und man dann eingesehen hat dass Onlinekauf eben Onlinekauf ist.
Zumal ich einen Umtausch wegen Nichtgefallens anstrebte.
Auf die Frage hin was mir nicht gefällt antwortete ich mit der beschlagenen Linse und erklärte dass dies kein Fehler seie und mir das demnach nicht gefällt da ein Umtausch seitens Xiaomi hierfür nicht vorgesehen ist.
Nächste mal sag ich ist mir zu klein/groß/bunt/whatever..
Hab daraus gelernt.
Aber der Laden hat was Kulanz angeht oder allgemein seinen Pflichten nachkommen eh massiven Aufholbedarf.
Auf meinen bestimmten Markt bezogen.

Meine Freundin hatte vor Jahren im selben Markt ein Redmi gekauft.
Glaube ein 8 Pro war das.
Weiß schon garnicht mehr genau.
Nun war irgendwann der Ladeport defekt.
Man sendete das Gerät nicht ein ( Info kam erst nachdem das Gerät schon 14 Tage im Markt war ) da die Rückseite auf einen Fallschaden hindeutete.
Der Fallschaden (ominöse Fallschaden ) war ein kleiner Kratzer bedingt durch Schmutz zwischen Case und Rückseite.
Ein Hauch eines kratzers war das.
Könnte noch paar so Storys bringen aber ich habs gelernt..
Wenn der stationäre Handel es so will.....
 
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@elementz89 Danke. Ich ahnte schon, dass sich @Canary222 auf deinen Fall bezog, fand es allerdings recht amüsant mit anzusehen, wie er sich von Posting zu Posting immer weiter verrennt. :o :p

Dieses *klookschieten* mit Tendenz zu, "gehe zum RA und verbrenne D E I N Geld, nur so geht das!", hilft eben nicht weiter. Die Betroffenen wollen sich hier mittlerweile einfach nur austauschen und ein wenig Luft machen. Ideen und Tipps: Ja, aber noch weiter darüber hinaus?
Würde mir absolut ähnlich gehen.
 
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Ich denke das wurde nun auch genug diskutiert.
Wollte es kurz schildern und damit soll es doch gut sein.
Das Jura Forum ist ein Klick weiter :D
 
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Online bestellt - Innerhalb von 14 Tagen Widerrufen - Begründung "gefällt nicht" Thema vom Tisch :)
 
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Zur Aufheiterung poste ich mal ein Bild was ich mittags mit 10x Zoom machen konnte. Aber: was an diesem Bild ist Dichtung und was ist Wahrheit?

1000003922.jpg
 
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Canary222 schrieb:
@catraxx Träume weiter
Ich Glaube du träumst gerade. Wischt du mit dem Smartphone den Hintern ab oder rasierst du dich damit? Dein fett markierter Absatz gilt für Hygieneartikel und solche die aus hygienischen Gründen nicht weiter verwenden werden können. Lese doch mal was darunter fällt. Eine gebrauchte Damenbinde zum Beispiel kannst du in der Tat nicht widerrufen, aber das Smartphone ist nicht als Damenbinde entwickelt worden.

Übrigens. Warum sollte jemand hier klagen? Mit dem Widerruf hatte hier keiner Probleme.

🤦
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Jimmy91 Xiaomi sieht ja kein Mangel. Deswegen gibt es nicht nur eine Charge. Das wird durchgehend so produziert, weil es "normal" ist. Sieht man ja auch beim 13T welches jetzt seit über 6 Monaten produziert wird. Ist immer noch ein Glücksspiel
 
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@JohnyV dir ist schon klar das du in vielen Foren negativ auffällst .und ja MIT meinem Handy kann ich auch waschen und bügeln du nicht ? Der fett gedruckte TEXT steht in den AGB´S vom MM, DAS stand auch drunter hast es bestimmt übersehen ? mit dem lesen scheint es ja nicht so zu klappen ?
 
@Canary222 dur ist schon klar, dass du völligen Quatsch geschrieben hast und jetzt nicht weißt wie du da raus kommst?
 
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Canary222 schrieb:
@JohnyV dir ist schon klar das du in vielen Foren negativ auffällst .und ja MIT meinem Handy kann ich auch waschen und bügeln du nicht ? Der fett gedruckte TEXT steht in den AGB´S vom MM, DAS stand auch drunter hast es bestimmt übersehen ? mit dem lesen scheint es ja nicht so zu klappen ?
Nur weil etwas in den AGB steht heißt das nicht das es in jedem Fall Anwendung findet.
Der Ausschluss des Widerrufsrechts aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen greift bei Smartphones nicht. PUNKT.
Nicht einmal MM hat sich in dem hier besprochenen Fall auf diesen Ausschlussgrund berufen.
Die wollten nur nicht verstehen, dass eine Onlinebestellung auch dann eine Onlinebestellung bleibt, wenn man das Produkt im Markt abholt.
Wenn du unsere Beiträge in dieser Diskussion richtig gelesen hättest wüsstest du das mittlerweile.
 
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Canary222 schrieb:
@JohnyV dir ist schon klar das du in vielen Foren negativ auffällst
Ich kann die Admins nicht verstehen ? Ihr beide meint Hier euch zu benehmen wie die Axt im Wald und werden angreifend und wisst zu jedem Thema alles besser 🤔

in Post #248 habe ich den aktuellen Gerichtstand bzw. verständliche Aufklärung der Verbraucherzentrale gepostet, das ist FAKT da nicht jeder die Gesetzestexte im BGB versteht (wie in deinem Bsp. und die Unterschiede der Mängelrügen kennt. Wer das immer noch nicht versteht, kann sich an jede beliebige Verbraucherzentrale auch Tel. wenden (Rechtsberatung kostet max.30€) .
 
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@M@D Deine Vorschläge schätze ich. Ich bin selbst auch gern lösungsorientiert. Weiter oben habe ich kürzlich gelesen, dass man keine Lösung derart möchte. Tausende Euros für mehrere Smartphones ausgeben ist scheinbar "normal", einmalig 50 Euro für eine Rechtsberatung ist zuviel. Man möchte sich "austauschen und Luft machen" . Wenn das so ist, wird und bleibt es so, wie es ist. Ich weiß nicht, was die Admins dazu denken. Klicks gibt's mit oder ohne Knigge.
 
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wasnhierlos schrieb:
Man möchte sich "austauschen und Luft machen"
Es ist halt geil, wie die Unbeteiligten (hi, ich auch) die Foren abgrasen und zu allem ihren ungefragten Senf abgeben. ;)
Kommt gut an, macht beliebt, sich hinzustellen und zu äußern: "Ja, ein tausend Euro Phone hast du, aber keine 50 Euro für eine Rechtsberatung, wa? Wie peinlich!11!"
Was die betroffenen Xiaomi 14 User machen, ist voll und ganz ihre Sache. Das geht mich einen Scheiß an, genauso wie jeden anderen auch. Und weder dein noch mein oder wessen auch immer erhobener Zeigefinger (oder ist es nicht manches Mal der Mittelfinger?) ändern etwas daran.

Wenn wir Unbeteiligten einfach mal die Fresse halten, wäre das "Knigge". Alles andere (mein Posting hier genauso) ist aber so was von Ellenbogenmentalität.

Beziehe meine Aussagen nicht nur auf dich. Dein Kommentar hat nur die Hutschnur platzen lassen, das war nur der Auslöser.


Ich mache es vor und halte die Fresse. Von mir aus kann Hate kommen, wie will, das zeugt von Charakter, na sicher doch. Falls jemand Gesprächsbedarf sieht, der kann das gerne sachlich mit mir per PM klären.
 
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@Fembre Charakter hat hier jeder inklusive dir und mir. Und Luft gemacht hast du dir nun auch. Danke, das machen viele auf ihre Art und Weise. Dafür sind Foren da. Ob mit Kraftausdrücken oder ohne.

P. S. Berichte über Problematik mit Kondenswasser haben im 13T Forum begonnen. Und dann hat man mit anderen Modellen dort angesetzt. Aktuell ist ein Xiaomi 14 Ultra hier angepriesen worden. Es ist kein Abgrasen sondern es ist ein Mitgezogen werden.
 
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