Bleibt der Garantieanspruch beim Öffnen der Rückseite erhalten?

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Rasmu

Rasmu

Fortgeschrittenes Mitglied
27
Ich hab jetzt schon öfter gelesen, dass man seine Garantie verliert, wenn man die Rückseite öffnet.
Da frage ich mich, wie die wissen wollen, dass es geöffnet wurde? Die Rückseite ist doch bloß angeklippt.
 
Nur die Rückseite abnehmen stellt wohl kein Problem dar. Aber wenn man es weiter zerlegen möchte, wovon ich jetzt mal ausgehe, kommt man nicht weit ohne 2 oder 3 verblompte Schrauben lösen zu müssen!
 
Kannst du machen. Dahinter ist nochmal ein plastik Chassis das am metallrahmen geschraubt ist wo das backcover reingeclippst wird. Da sind auf zwei schrauben garantieaufkleber aufgeklebt. Die solltest du nicht aufschrauben
 
Sorry für das OT, aber beim Lesen des Threadtitels musste ich sehr grinsen :lol:
 
Ups ist mir gar nicht aufgefallen :blushing:
 
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Bearbeitet von: Darkman - Grund: Komplett-Direktzitate vermeiden - bitte den Antwort(en) Button benutzen. Danke - Gruß Darkman
Titel habe ich nun entsprechend angepasst!
 
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