
det-kleve
Fortgeschrittenes Mitglied
Hallo zusammen!
War die Zopo-Seite vielleicht offline, um die fette rote WARNUNG einzupflegen?
Irreführende Panikmache oder gerechtfertigte Warnung?
Gruß
Detlef
War die Zopo-Seite vielleicht offline, um die fette rote WARNUNG einzupflegen?
Abgesehen davon, dass das Wort "keine" hier den beabsichtigten Sinn komplett entstellt, verstehe ich den verlinkten Paragraphen 146 des Markengesetzes so, dass nur untersagt ist, nachgemachte Zopo-Geräte, also Clone der Zopos, einzuführen. Wer ein originales Zopo-Gerät aus dem Ausland einführt, sollte doch davon nicht betroffen sein, oder??"wir möchten Sie ausdrücklich warnen, keine ZOPO Geräte durch ausländische Anbieter zu beziehen! Durch die Eintragung der Marke ZOPO bei der Zentralstelle für gewerblichen Rechtschutz, gemäß des Markengesetztes
laut § 146, ist ZOPO GmbH Deutschland mit Sitz in Kiel alleiniger Markeninhaber. Hiervon ausgehend werden eingeführte ausländische Geräte durch die Zollbehörde beschlagnahmt."
Irreführende Panikmache oder gerechtfertigte Warnung?
Gruß
Detlef