udo7777 schrieb:
Hi
Wenn Du es erst 1 Woche hast dann würde ich es umtauschen. Man hat ja 14 tägiges Umtauschrecht. Das müssen die machen.
Da es nicht gerootet ist, würdest Du nicht mal ins System kommen um eine neue FW einzuspielen.
Gruß Udo7777
Alle nur Gerüchte
1.) Es gibt in Deutschland
kein Umtauschrecht. Es gibt bei einem sog. Verbrauchsgüterkauf (Privatperson kauft bei Gewerbetreibenden) lediglich erweiterte Regelungen bzgl. der Sachmängelhaftung. Was im Klartext bedeutet, das der Händler dem Verbraucher innerhalb der ersten sechs Monate ab Gefahrenübergang (Kauf) nachweisen müsste, dass der Mangel bei Gefahrenübergang noch nicht bestand.
"Die" müssen also gar nichts, machen es aber meistens aus Kulanz.
2.) Was hat denn das rooten mit dem Aufspielen einer neuen ROM zu tun?
Rooten (quasi Admin-Rechte einräumen) tut man das OS, also in dem Fall das jeweilige ROM.
Es wäre durchaus kein Problem, nach meinem How-To via Fastboot den CWM einzuspielen und ein anderes ROM zu installieren.

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Nichts desto trotz, solltest du mit einem fast neuen, unveränderten Gerät erst mal zum Händler gehen und deinen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung oder Wandlung geltend machen. Im Normalfall (aber eben nicht immer) bekommst du anstandslos ein neues Gerät
Nichts für ungut & viel Erfolg